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   BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09   

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https://dejure.org/2010,14099
BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09 (https://dejure.org/2010,14099)
BPatG, Entscheidung vom 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09 (https://dejure.org/2010,14099)
BPatG, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 27 W (pat) 188/09 (https://dejure.org/2010,14099)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Klassik4Kids" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Marke "Klassik4Kids" nicht eintragungsfähig

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Klassik4Kids" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Klassik4Kids" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Klassik4Kids" als Marke mangels Unterscheidungskraft nicht eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Markenschutz für "Klassik4Kids" für Bereiche Tonträger und Events

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Verbraucher ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnehmen, wie es ihnen entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdn. 53 - Henkel).

    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).

  • BPatG, 10.03.2009 - 27 W (pat) 85/09
    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09
    In Bezug auf sämtliche beanspruchten Waren und Dienstleistungen, die ausnahmslos einen Bezug zur Klassik haben können, liegt somit ein Hinweis auf das Thema und die Zielgruppe der beanspruchten Waren und Dienstleistungen vor (ebenso 27 W (pat) 85/09 - fashion 4 EVA), den die angesprochenen Verbraucher auch nicht wegen seiner Kombination aus den Wörtern mit der 4 für "for" als Herkunftshinweis verstehen.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09
    Ob der Gesamtbegriff "Klassik4Kids" lexikalisch nachweisbar ist oder gar bereits im vorgenannten Sinne verwendet wird, ist für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ohne jede Bedeutung (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rdn. 32 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Sicht des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 24 - SAT 2).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 ff. - BioID; GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09
    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09
    Enthält eine Bezeichnung einen Begriffsinhalt, der für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst wird, ist ihr die Eintragung als Marke wegen Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft zu versagen, wenn es sich um Angaben handelt, welche die Verbraucher als übliche Begriffe, aber nicht als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen"

    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09
    Dass die Anmelderin die Marke mit Zustimmung des angeblichen Erfinders der angemeldeten Bezeichnung angemeldet hat, spielt für die Beurteilung der markenrechtlichen Unterscheidungskraft keine Rolle, da diese grundsätzlich unabhängig von der Person des Anmelders zu erfolgen hat (BGH GRUR 2006, 503 - Casino Bremen).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 ff. - BioID; GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 6 U 33/10

    Irreführende Werbung: Bezeichnung eines Unternehmens als "autorisierte

    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 188/09
    Aktenzeichen: 6 U 33/10.
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

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