Rechtsprechung
BPatG, 13.07.2011 - 29 W (pat) 541/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 Abs 6 MarkenG, § 66 Abs 1 MarkenG, § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Tv.de" - zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen - ungenügend differenzierte Begründung -wesentlicher Mangel - ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 Abs 6 MarkenG, § 66 Abs 1 MarkenG, § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Tv.de" - zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen - ungenügend differenzierte Begründung -wesentlicher Mangel - ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung des Wortzeichens "Tv.de" als Marke in das beim Deutschen Patent-und Markenamt geführte Register; Bezeichnung "Tv" als Hinweis auf den Zugriff auf das Fernsehen via Internet
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Tv.de" - zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen - ungenügend differenzierte Begründung -wesentlicher Mangel - ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Tv.de" - zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen - ungenügend differenzierte Begründung -wesentlicher Mangel - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Tv.de" als Marke für Vielzahl von Bereichen eintragbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Markenschutz für "Tv.de" für große Anzahl unterschiedlicher Bereiche
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 15.02.2007 - C-239/05
BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - …
Auszug aus BPatG, 13.07.2011 - 29 W (pat) 541/10
a) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425, 426 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB;… BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (…EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB;… GRUR 2008, 339, 342 Rdnr. 91 - Develey/HABM). - BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08
DeutschlandCard
Auszug aus BPatG, 13.07.2011 - 29 W (pat) 541/10
a) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (…EuGH GRUR 2007, 425, 426 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (…EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB;… GRUR 2008, 339, 342 Rdnr. 91 - Develey/HABM). - EuGH, 25.10.2007 - C-238/06
Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - …
Auszug aus BPatG, 13.07.2011 - 29 W (pat) 541/10
a) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (…EuGH GRUR 2007, 425, 426 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB;… BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (…EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339, 342 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
- BPatG, 06.04.2016 - 29 W (pat) 510/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Tv.de" - zur Einschränkung des Waren- und …
Den ersten Zurückweisungsbeschluss der Markenstelle für Klasse 35 vom 27. Mai 2010 wegen fehlender Unterscheidungskraft und Bestehen eines Freihaltebedürfnisses hatte der Senat mit Beschluss vom 13. Juli 2011 (29 W (pat) 541/10) aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen.Sie hat dabei dem Beschluss das ursprünglich angemeldete Verzeichnis zugrunde gelegt, allerdings Zurückweisungen nur im Umfang des eingeschränkten Verzeichnisses - wie im Beschluss 29 W (pat) 541/10 niedergelegt - vorgenommen.
Der Senat legt seiner weiteren Prüfung das gegenüber der Anmeldung vom 23.10.2009 eingeschränkte Dienstleistungsverzeichnis zugrunde, wie es im - in anderer Besetzung ergangenen - Beschluss vom 13.07.2011 (29 W (pat) 541/10) niedergelegt ist.
a) An seinen ursprünglich geäußerten Bedenken, ob der Anmelder die Beschränkung seines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ausweislich der Akten 29 W (pat) 541/10 überhaupt unbedingt erklärt hatte und ob in dem neuen Verzeichnis nicht auch eine unzulässige Erweiterung liegt, hält der Senat nicht mehr fest.