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   BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01   

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https://dejure.org/2002,5341
BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01 (https://dejure.org/2002,5341)
BPatG, Entscheidung vom 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01 (https://dejure.org/2002,5341)
BPatG, Entscheidung vom 13. August 2002 - 24 W (pat) 32/01 (https://dejure.org/2002,5341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilverzicht bei an Verkündungs Statt zuzustellenden Beschluss - Herstellerbezeichnungen mit völlig untergeordnete Stellung am Rande der Lesbarkeit innerhalb der Gesamtmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 530
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01
    Ein Erfahrungssatz, daß der Verkehr auf dem Warengebiet der Biere bei mehrteiligen Marken den Herstellerangaben regelmäßig besonderes Gewicht zumißt (vgl. BGH GRUR 2002, 167, 170 "Bit/Bud"), setzt eine eigene kennzeichnende Wirkung dieser Angaben innerhalb der Gesamtmarke voraus.

    Maßgeblich ist hierbei vor allem, ob der Verkehr in der benutzten und in der eingetragenen Form dieselbe Marke erblickt (BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud"; GRUR 2000, 1038, 1039 "Kornkammer").

    Diese Veränderungen lassen den Gesamteindruck ersichtlich unberührt (vgl. für das Weglassen beschreibender Angaben BGH GRUR 1997, 744, 746 "ECCO"; für die Hinzufügung BGH GRUR 1999, 54, 55 "Holtkamp"; vgl. auch BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud").

    Zwar geht der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung davon aus, daß der Verkehr auf dem vorliegenden Warengebiet (Bier) der Herstellerbezeichnung regelmäßig besonderes Gewicht beimißt (vgl. BGH GRUR 2002, 167, 170 "Bit/Bud" zur Frage der Verwechslungsgefahr).

    Zwar ist - wie schon oben 2)b) im Rahmen des Benutzungszwangs ausgeführt - nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon auszugehen, daß der Verkehr auf dem vorliegenden Warengebiet (Bier) der Herstellerbezeichnung besonderes Gewicht beimißt (vgl. BGH GRUR 2002, 167, 170 "Bit/Bud").

  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01
    Zwar ist bei der Annahme einer Ähnlichkeit von Dienstleistungen und Waren im allgemeinen Zurückhaltung geboten (vgl. BGH GRUR 1999, 731, 733 "Canon II"; GRUR 2000, 883, 884 "PAPPAGALLO"; BPatG GRUR 2002, 345, 347 "ASTRO BOY/ Boy").

    Insoweit werden die Ware "Pils" einerseits und die Dienstleistung "Bewirtung und Verpflegung von Gästen" andererseits vom Verkehr ohne weiteres derselben Ursprungsstätte zugerechnet, wenn sie unter dem gleichen oder einem verwechselbar ähnlichen Zeichen angeboten werden (vgl. Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 12. Aufl., S 380 und S 397; BGH GRUR 2000, 883, 884 "PAPPAGALLO").

  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01
    Maßgeblich ist hierbei vor allem, ob der Verkehr in der benutzten und in der eingetragenen Form dieselbe Marke erblickt (BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud"; GRUR 2000, 1038, 1039 "Kornkammer").

    Gleiches gilt für die - ebenfalls beschreibende - Hinzufügung der beiden Hopfen-Büschel rechts und links der zentralen Königsfigur (vgl. BGH GRUR 1999, 167, 168 "Karolus Magnus"; GRUR 2000, 1038, 1039f "Kornkammer").

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01
    Diese Veränderungen lassen den Gesamteindruck ersichtlich unberührt (vgl. für das Weglassen beschreibender Angaben BGH GRUR 1997, 744, 746 "ECCO"; für die Hinzufügung BGH GRUR 1999, 54, 55 "Holtkamp"; vgl. auch BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud").

    Die für die Anwendung des genannten Erfahrungssatzes erforderliche maßgebende eigene kennzeichnende Wirkung (s dazu BGH GRUR 1999, 54, 56 "Holzkamp"; GRUR 1999, 167, 168 "Karolus Magnus") der Herstellerangabe ist demnach zu verneinen, so daß von einer Änderung des kennzeichnenden Charakters nicht ausgegangen werden kann.

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01
    Gleiches gilt für die - ebenfalls beschreibende - Hinzufügung der beiden Hopfen-Büschel rechts und links der zentralen Königsfigur (vgl. BGH GRUR 1999, 167, 168 "Karolus Magnus"; GRUR 2000, 1038, 1039f "Kornkammer").

    Die für die Anwendung des genannten Erfahrungssatzes erforderliche maßgebende eigene kennzeichnende Wirkung (s dazu BGH GRUR 1999, 54, 56 "Holzkamp"; GRUR 1999, 167, 168 "Karolus Magnus") der Herstellerangabe ist demnach zu verneinen, so daß von einer Änderung des kennzeichnenden Charakters nicht ausgegangen werden kann.

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (stRspr, vgl. z.B. BGH GRUR 2002, 626, 627 "IMS" mwN).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01
    Zwar ist bei der Annahme einer Ähnlichkeit von Dienstleistungen und Waren im allgemeinen Zurückhaltung geboten (vgl. BGH GRUR 1999, 731, 733 "Canon II"; GRUR 2000, 883, 884 "PAPPAGALLO"; BPatG GRUR 2002, 345, 347 "ASTRO BOY/ Boy").
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01
    Zwar ist bei der Annahme einer Ähnlichkeit von Dienstleistungen und Waren im allgemeinen Zurückhaltung geboten (vgl. BGH GRUR 1999, 731, 733 "Canon II"; GRUR 2000, 883, 884 "PAPPAGALLO"; BPatG GRUR 2002, 345, 347 "ASTRO BOY/ Boy").
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01
    Nachdem keine Beschränkung auf eine der beiden in § 43 Abs. 1 MarkenG vorgesehenen Nichtbenutzungseinreden vorgenommen wurde, ist, da beide Einreden nebeneinander erhoben werden können, davon auszugehen, daß die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke sowohl nach § 43 Abs. 1 Satz 1 als auch nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG bestritten ist (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939f "DRAGON"; GRUR 1999, 995, 996 "HONKA").
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.08.2002 - 24 W (pat) 32/01
    Diese Veränderungen lassen den Gesamteindruck ersichtlich unberührt (vgl. für das Weglassen beschreibender Angaben BGH GRUR 1997, 744, 746 "ECCO"; für die Hinzufügung BGH GRUR 1999, 54, 55 "Holtkamp"; vgl. auch BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud").
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 22/93

    "Puma"; Kostenregelung nach Rücknahme des Widerspruchs gegen eine IR-Marke;

  • BGH, 09.09.2010 - I ZB 81/09

    Yoghurt-Gums

    Soweit sich das Beschwerdegericht in der angefochtenen Entscheidung auf den (im Widerspruchsverfahren ergangenen) Beschluss des 24. Senats des Bundespatentgerichts vom 13. August 2002 (24 W (pat) 32/01, GRUR 2003, 530, 531 - Waldschlößchen) bezieht, ist bei Erteilung des gerichtlichen Hinweises eine ausdrückliche oder erkennbare Bezugnahme, aus der die Markeninhaberin entnehmen konnte, dass das Beschwerdegericht sich dieser Rechtsprechung (für das Löschungsverfahren) anschließen wollte, nicht erfolgt.
  • BPatG, 10.09.2009 - 26 W (pat) 72/07

    Yoghurt-Gums nicht als Marke für Gummibonbons schutzfähig

    Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. 296 a Satz 1 ZPO können weitere Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht mehr vorgebracht werden; ein nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingehender Sachvortrag hat bei der Entscheidung unberücksichtigt zu bleiben (BPatGE 43, 77, 80 f. -VISION; BPatG GRUR 2003, 530, 531 - Waldschlößchen).
  • BPatG, 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Alliance Healthcare (Wort-Bild-Marke)/ALLIANCE

    Maßgeblich ist hierbei vor allem, ob der Verkehr in der benutzten und in der eingetragenen Form dieselbe Marke erblickt (BGH GRUR 2002, 167, 168 - Bit/Bud; GRUR 2000, 1038, 1039 - Kornkammer; BPatG GRUR 2003, 530 Rn. 28 - Waldschlößchen / Waldschloß Pils).
  • BPatG, 21.12.2004 - 24 W (pat) 264/03
    Da auch an Verkündungs Statt zugestellte Beschlüsse aufgrund der mündlichen Verhandlung ergehen, ist den Beteiligten nachträglicher Sachvortrag grundsätzlich verwehrt (§ 82 Abs. 1 MarkenG iVm § 296a Satz 1 ZPO; vgl. dazu Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 79 Rn 15; BPatG GRUR 2003, 530, 531 "Waldschlößchen").

    Für derartige Erörterungen ist indessen nach Schluß der mündlichen Verhandlung kein Raum, da dann neue Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht mehr vorgebracht werden können (vgl. für den Fall der Einschränkung des Warenverzeichnisses der angegriffenen Marke BPatG GRUR 2003, 530, 531 "Waldschlößchen").

  • BPatG, 10.10.2022 - 26 W (pat) 501/18
    bb) Alkoholfreie und alkoholische Getränke werden von Gaststätten nicht nur im Schankbetrieb, sondern auch im "Straßenverkauf" vertrieben und oftmals unmittelbar in den Herstellungsbetrieben selbst serviert, wie z. B. Biere und alkoholfreie Getränke in Brauereien oder Weine und alkoholfreie Getränke in Weinkellereien (BGH GRUR 2000, 883 Juris-Tz. 20 - PAPPAGALLO; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 175 - Creme 21; BPatG GRUR 2003, 530 - Waldschlößchen).
  • BPatG, 24.08.2005 - 25 W (pat) 240/03
    Gerade auf solchen Überlegungen und Feststellungen beruhte es, wenn in Einzelfällen (ausnahmsweise) eine Ähnlichkeit zwischen der Dienstleistung "Verpflegung" und einer Ware, die Gegenstand der Dienstleistung sein kann, bejaht worden ist (vgl BPatG GRUR 1983, 117, 119 - Schnick-Schnack für "Spirituosen"; BPatG GRUR 1992, 392, 394 - Parkhotel Landenberg für "Wein, Sekt und Spirituosen", BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion ua für "Spirituosen, Liköre, Wein oder Perlwein"; BPatG GRUR 2003, 530 Waldschlösschen für "Bier").
  • BPatG, 19.02.2019 - 27 W (pat) 14/17
    Zwischen diesen Dienstleistungen und den diversen alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken der Klassen 32 und 33 der jüngeren Marke ist Ähnlichkeit zu bejahen, da die Getränke von Gaststätten im Schankbetrieb und daneben auch "to go" verkauft werden und zudem Getränke oftmals unmittelbar in den Herstellungsbetrieben selber serviert werden, beispielsweise Biere in Brauereien, Weine in Weinkellereien etc. (vgl. BGH, GRUR 2000, 883 - PAPPAGALLO; OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 175 - Creme 21; BPatG, GRUR 2003, 530 - Waldschlößchen; Hacker in: Ströbele/ Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. 2018, § 9 Rn. 118 f.).
  • BPatG, 01.10.2021 - 29 W (pat) 6/20

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Zehenkappe eines Schuhs

    Selbst wenn in markenrechtlichen Verfahren die Erklärung eines Teilverzichts auf die angegriffene Marke nach Schluss der mündlichen Verhandlung in den Fällen zu berücksichtigen sein sollte, in denen sich der Teilverzicht auf die bloße Streichung eines im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen enthaltenen Begriffs beschränkt (vgl. Knoll in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 79 Rn. 7; Kopacek in BeckOK Markenrecht, 26. Edition, Stand: 01.07.2021, § 48 Rn. 4; BPatG GRUR 2003, 530 - Waldschlößchen; offen gelassen in BGH GRUR 2011, 654 Rn. 15 - Yoghurt Gums), würde dies hier nicht zu einer im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigenden Einschränkung führen.
  • BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 571/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Palazzo Klenze/Palazzo (Gemeinschaftsmarke)" -

    Ohne gesteigerte Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens infolge tatsächlicher Benutzung wirkt "Klenze" in der jüngeren Zeichenkombination auch sonst nicht als Hinweis auf den älteren Markeninhaber, zumal sich der übereinstimmende Bestandteil "Palazzo" in die jüngere Gesamtkombination integriert (BPatG, Beschluss vom 16. Mai 2007, Az: 32 W (pat) 29/05 - Deutschland heute / Heute); "Palazzo Klenze" erscheint zusammengehörig (BPatG GRUR 2003, 530, 533 - Waldschlößchen).
  • BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 552/10

    Kriterien zur Begründung einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "O2Kids"

    Im Übrigen sind die von der Inhaberin der angegriffenen Marke in den Klassen 5 und 32 beanspruchten Getränke ähnlich zu der von der Widerspruchsmarke GM 7177363 in Klasse 43 beanspruchten Dienstleistung "Verpflegung von Gästen" (vgl. für alkoholische und alkoholfreie Getränke, die von Gaststätten auch im "Straßenverkauf" vertrieben werden, BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; BGH GRUR 2000, 883, 884 - PAPPAGALLO; BPatG GRUR 2003, 530, 532 - Waldschlößchen ; HABM-BK GRUR-RR 2006, 403, 407 (Nr. 56) - Oktobierfest/OKTOBERFEST-BIER), sowie zu verschiedenen, von beiden Widerspruchsmarken in den Klassen 29 und 30 beanspruchten Lebensmitteln des täglichen Bedarfs.
  • BPatG, 18.10.2021 - 30 W (pat) 22/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "CRETE/CRET (IR-Marke)" - Beschränkung des

  • BPatG, 09.06.2005 - 25 W (pat) 240/03
  • BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "B BENTLEY B (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Bentley/B

  • BPatG, 29.06.2015 - 24 W (pat) 27/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "PatentTec (Wort-Bild-Marke)/Patenthek" - zur

  • BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 545/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "W15 (Wort-Bild-Marke)/e15

  • BPatG, 13.08.2008 - 25 W (pat) 56/06
  • BPatG, 29.05.2008 - 25 W (pat) 57/06
  • BPatG, 14.12.2004 - 24 W (pat) 284/03
  • BPatG, 03.12.2012 - 30 W (pat) 517/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "physicum (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 31.07.2012 - 33 W (pat) 560/10

    Anforderungen an den Löschungsanspruch der Wortmarke "Ripstick" wegen

  • BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 111/03
  • BPatG, 24.08.2004 - 27 W (pat) 266/03
  • BPatG, 08.06.2004 - 27 W (pat) 174/03
  • BPatG, 26.11.2003 - 27 W (pat) 115/02
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