Rechtsprechung
BPatG, 13.09.2000 - 32 W (pat) 452/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 13.09.2000 - 32 W (pat) 452/99
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist von dem Grundsatz auszugehen, daß der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (BGH GRUR 1998, 932, 933 "MEISTERBRAND"; GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHÉ/TISSERAND").Ausgehend von dieser normalen Kennzeichnungskraft kommt der Bezeichnung "GOLDEN" eine kollisionsbegründende Wirkung innerhalb der Vergleichsmarken zu (vgl BGH GRUR 2000, 506, 509 "ATTACHÉ/TISSERAND").
Auch die Entscheidung BGH GRUR 2000, 506 "ATTACHÉ/TISSERAND", wonach jedenfalls bei normaler Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils eine kollisionsbegründende Gegenüberstellung zulässig sein soll, deutet darauf hin, daß der Bundesgerichtshof bei einer Kennzeichnungsschwäche des Wortbestandteils möglicherweise eine Eignung der Bezeichnung als kollisionsbegründendes Kenn- und Merkwort verneint.
- BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89
Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter …
Auszug aus BPatG, 13.09.2000 - 32 W (pat) 452/99
Die hierin angedeutete und nicht vollständig enthaltene Zahl "4" ist zwar größenmäßig hervorgehoben, führt aber nicht dazu, daß der deutlich erkennbare, am oberen Rand befindliche Schriftzug "GOLDEN" zurücktritt (vgl BGH GRUR 1992, 203, 205 "Roter mit Genever"). - BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93
"Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel
Auszug aus BPatG, 13.09.2000 - 32 W (pat) 452/99
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist davon auszugehen, daß die Waren der angegriffenen Marke, gegen die sich der Widerspruch richtet, und die Getränke, für die die Widerspruchsmarke Schutz genießt, zum Teil identisch sind, so daß strenge Anforderungen an den Abstand zu stellen sind, den die jüngere von der älteren Marke einzuhalten hat (BGH GRUR 1996, 200 "Innovadiclophlont").
- BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95
"MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke
Auszug aus BPatG, 13.09.2000 - 32 W (pat) 452/99
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist von dem Grundsatz auszugehen, daß der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (BGH GRUR 1998, 932, 933 "MEISTERBRAND"; GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHÉ/TISSERAND"). - BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96
Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 13.09.2000 - 32 W (pat) 452/99
Dies schließt indes nicht aus, daß einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen ist und deshalb bei Übereinstimmung von Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Marken zu bejahen ist (BGH GRUR 2000, 233, 234 "RAUSCH/ELFI RAUCH"). - BPatG, 08.07.1999 - 25 W (pat) 177/98
Wahrenähnlichkeit bei diätätischen Lebensmitteln für medizinische Zwecke - …
Auszug aus BPatG, 13.09.2000 - 32 W (pat) 452/99
Dies steht im Widerspruch zu der Entscheidung BPatG GRUR 2000, 432 "Netto 62", wonach eine auf Originalitätsmangel beruhende Kennzeichnungsschwäche des Wortbestandteils einer Verwechslungsgefahr entgegenstehen soll.
- BPatG, 18.12.2023 - 26 W (pat) 509/21 Es handelt sich offensichtlich um eine reine Warenanpreisung ohne jegliche markenrechtliche Kennzeichnungskraft (so auch 32 W (pat) 452/99; Ziff. II;… EUIPO R 2841/2019-2, Rn. 18; vgl. a. BPatG, 29 W (pat) 148/01 v. 12.02.2003 - Einfach gut finden).
Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem Sachverhalt, der der Entscheidung 32 W (pat) 452/99 zugrunde lag.
- BPatG, 23.11.2005 - 26 W (pat) 206/04 Entsprechendes gilt hinsichtlich der Entscheidung 32 W (pat) 452/99 - "Golden", die "alkoholische Getränke und alkoholfreie Getränke" zum Gegenstand hatte, bei denen "golden" weder als Farbangabe noch als allgemeiner Qualitätshinweis in Betracht kommt.