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BPatG, 13.09.2005 - 24 W (pat) 137/04 |
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- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 13.09.2005 - 24 W (pat) 137/04
Die angemeldete Marke besitzt Unterscheidungskraft iSd § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, dh ihr wohnt die (konkrete) Eignung inne, die noch in Rede stehenden Waren als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl ua EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) "Philips"; MarkenR 2003, 187, 190 (Nr. 40) "Linde ua"; MarkenR 2004, 116, 120 (Nr. 48) "Waschmittelflasche"; BGH GRUR MarkenR 2003, 148, 149 "Winnetou"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard").Zwar ist die Markenstelle zutreffend davon ausgegangen, dass einer Bildmarke, die sich in der bloßen naturgetreuen Abbildung der Ware selbst oder ihrer Verpackung bzw eines Teils davon erschöpft und die keine von den typischen Gestaltungsvarianten der beanspruchten Waren oder ihrer Verpackung erheblich abweichende, charakteristische Merkmale aufweist, im allgemeinen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl EuGH GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 49) "Henkel";… GRUR Int 2005, 135, 137 (Nr. 31) "Maglite"; BGH GRUR 2001, 239 f "Zahnpastastrang"; GRUR 2004, 683, 684 "Farbige Arzneimittelkapsel").
- BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 13.09.2005 - 24 W (pat) 137/04
Die angemeldete Marke besitzt Unterscheidungskraft iSd § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, dh ihr wohnt die (konkrete) Eignung inne, die noch in Rede stehenden Waren als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl ua EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) "Philips"; MarkenR 2003, 187, 190 (Nr. 40) "Linde ua"; MarkenR 2004, 116, 120 (Nr. 48) "Waschmittelflasche"; BGH GRUR MarkenR 2003, 148, 149 "Winnetou"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard"). - BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02
Farbige Arzneimittelkapsel
Auszug aus BPatG, 13.09.2005 - 24 W (pat) 137/04
Zwar ist die Markenstelle zutreffend davon ausgegangen, dass einer Bildmarke, die sich in der bloßen naturgetreuen Abbildung der Ware selbst oder ihrer Verpackung bzw eines Teils davon erschöpft und die keine von den typischen Gestaltungsvarianten der beanspruchten Waren oder ihrer Verpackung erheblich abweichende, charakteristische Merkmale aufweist, im allgemeinen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl EuGH GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 49) "Henkel";… GRUR Int 2005, 135, 137 (Nr. 31) "Maglite"; BGH GRUR 2001, 239 f "Zahnpastastrang"; GRUR 2004, 683, 684 "Farbige Arzneimittelkapsel").
- BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98
Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens
Auszug aus BPatG, 13.09.2005 - 24 W (pat) 137/04
Zwar ist die Markenstelle zutreffend davon ausgegangen, dass einer Bildmarke, die sich in der bloßen naturgetreuen Abbildung der Ware selbst oder ihrer Verpackung bzw eines Teils davon erschöpft und die keine von den typischen Gestaltungsvarianten der beanspruchten Waren oder ihrer Verpackung erheblich abweichende, charakteristische Merkmale aufweist, im allgemeinen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl EuGH GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 49) "Henkel";… GRUR Int 2005, 135, 137 (Nr. 31) "Maglite"; BGH GRUR 2001, 239 f "Zahnpastastrang"; GRUR 2004, 683, 684 "Farbige Arzneimittelkapsel"). - EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 13.09.2005 - 24 W (pat) 137/04
Die angemeldete Marke besitzt Unterscheidungskraft iSd § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, dh ihr wohnt die (konkrete) Eignung inne, die noch in Rede stehenden Waren als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl ua EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) "Philips"; MarkenR 2003, 187, 190 (Nr. 40) "Linde ua"; MarkenR 2004, 116, 120 (Nr. 48) "Waschmittelflasche"; BGH GRUR MarkenR 2003, 148, 149 "Winnetou"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard"). - EuGH, 07.10.2004 - C-136/02
Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 …
Auszug aus BPatG, 13.09.2005 - 24 W (pat) 137/04
Zwar ist die Markenstelle zutreffend davon ausgegangen, dass einer Bildmarke, die sich in der bloßen naturgetreuen Abbildung der Ware selbst oder ihrer Verpackung bzw eines Teils davon erschöpft und die keine von den typischen Gestaltungsvarianten der beanspruchten Waren oder ihrer Verpackung erheblich abweichende, charakteristische Merkmale aufweist, im allgemeinen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl EuGH GRUR 2004, 428, 431 (Nr. 49) "Henkel"; GRUR Int 2005, 135, 137 (Nr. 31) "Maglite"; BGH GRUR 2001, 239 f "Zahnpastastrang"; GRUR 2004, 683, 684 "Farbige Arzneimittelkapsel"). - BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00
Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?
Auszug aus BPatG, 13.09.2005 - 24 W (pat) 137/04
Die angemeldete Marke besitzt Unterscheidungskraft iSd § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, dh ihr wohnt die (konkrete) Eignung inne, die noch in Rede stehenden Waren als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl ua EuGH GRUR 2002, 804, 806 (Nr. 35) "Philips"; MarkenR 2003, 187, 190 (Nr. 40) "Linde ua"; MarkenR 2004, 116, 120 (Nr. 48) "Waschmittelflasche"; BGH GRUR MarkenR 2003, 148, 149 "Winnetou"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard").
- BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 27/06
Gelb-Orange
Lässt sich aber nicht feststellen, dass farbige Vierecke, die aus verschiedenen Abstufungen eines Gelbtons zusammengesetzt sind, für die hier einschlägigen Waren eine beschreibende Bedeutung aufweisen, als werbliches oder dekoratives Gestaltungsmittel gebräuchlich sind oder eine bloße Abbildung dieser Waren darstellen (vgl. BPatG 29 W (pat) 52/01 - rotes Parallelogramm; 24 W (pat) 137/04 - Sternenmuster), so kann der Marke die Schutzfähigkeit nicht abgesprochen werden.