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   BPatG, 13.09.2006 - 26 W (pat) 302/04   

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https://dejure.org/2006,34079
BPatG, 13.09.2006 - 26 W (pat) 302/04 (https://dejure.org/2006,34079)
BPatG, Entscheidung vom 13.09.2006 - 26 W (pat) 302/04 (https://dejure.org/2006,34079)
BPatG, Entscheidung vom 13. September 2006 - 26 W (pat) 302/04 (https://dejure.org/2006,34079)
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  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 26 W (pat) 302/04
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149, Nr. 22-24 - BRAVO; GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 26 W (pat) 302/04
    Eine Marke weist Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25, Rdnr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 26 W (pat) 302/04
    Die grafische Ausgestaltung vermag ebenfalls keine Schutzfähigkeit zu begründen, denn die angemeldete Marke enthält lediglich einfache grafische Gestaltungselemente (blaues Quadrat mit weißem Schriftzug "ATLANTIC", die übrigen Wortelemente in blauem Schriftzug, grau unterlegt), die in üblicher dekorativer Form verwendet werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 26 W (pat) 302/04
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149, Nr. 22-24 - BRAVO; GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 26 W (pat) 302/04
    Eine Marke weist Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25, Rdnr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 26 W (pat) 302/04
    Eine Marke weist Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25, Rdnr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
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