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BPatG, 13.09.2006 - 29 W (pat) 167/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 29 W (pat) 167/04
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (…vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo).Abzustellen ist dabei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (…vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Tz. 17 - coccodrillo).
- BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00
"DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …
Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 29 W (pat) 167/04
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Kennzeichnungskraft ist der Anmeldetag der jüngeren Marke, wobei die erhöhte Kennzeichnungskraft auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch gegeben sein muss (vgl. BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV). - EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 29 W (pat) 167/04
Abzustellen ist dabei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Tz. 17 - coccodrillo).
- BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"
Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 29 W (pat) 167/04
Dies gilt aber nicht, wenn der Wortbestandteil wegen seines unmittelbar beschreibenden Begriffsinhalts für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen schutzunfähig ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT). - BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01
URLAUB DIREKT
Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 29 W (pat) 167/04
Dies gilt aber nicht, wenn der Wortbestandteil wegen seines unmittelbar beschreibenden Begriffsinhalts für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen schutzunfähig ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 29 W (pat) 167/04
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo). - BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99
BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens
Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 29 W (pat) 167/04
Diese Art der Verwechslungsgefahr kommt nur dann in Betracht, wenn die Vergleichszeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stammbestandteil einer Zeichenserie erkennt und deshalb Zeichen, die mit demselben Bestandteil gebildet sind, dem Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 13.09.2006 - 29 W (pat) 167/04
Wesentliche Kriterien für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft sind der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer ihrer Benutzung für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen, die für die Marke getätigten Werbeaufwendungen und der Anteil der Verkehrskreise, die mit der Marke gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd - Rn. 22 f.).