Rechtsprechung
BPatG, 13.09.2011 - 17 W (pat) 15/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 PatG, § 80 Abs 3 PatG, § 80 Abs 4 PatG
Patentbeschwerdeverfahren - Telefonat zwischen Prüfer und Anmeldevertreter im Prüfungsverfahren ersetzt keine Anhörung - Nachprüfung der Sachdienlichkeit einer Anhörung durch Beschwerdesenat ist auf Rechtskontrolle beschränkt - Einlegung der Beschwerde hätte ohne ...
- rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - Telefonat zwischen Prüfer und Anmeldevertreter im Prüfungsverfahren ersetzt keine Anhörung - Nachprüfung der Sachdienlichkeit einer Anhörung durch Beschwerdesenat ist auf Rechtskontrolle beschränkt - Einlegung der Beschwerde hätte ohne ...
- rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - Telefonat zwischen Prüfer und Anmeldevertreter im Prüfungsverfahren ersetzt keine Anhörung - Nachprüfung der Sachdienlichkeit einer Anhörung durch Beschwerdesenat ist auf Rechtskontrolle beschränkt - Einlegung der Beschwerde hätte ohne ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 07.12.2006 - 17 W (pat) 104/04
Auszug aus BPatG, 13.09.2011 - 17 W (pat) 15/10
Das Telefonat zwischen Prüfer und Anmeldervertreter ersetzt keine Anhörung, vgl. Schulte, a. a. O., § 46 Rdnr. 42; 17 W (pat) 104/04 (Seite 6 Mitte).