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   BPatG, 13.11.2001 - 24 W (pat) 72/00   

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https://dejure.org/2001,4994
BPatG, 13.11.2001 - 24 W (pat) 72/00 (https://dejure.org/2001,4994)
BPatG, Entscheidung vom 13.11.2001 - 24 W (pat) 72/00 (https://dejure.org/2001,4994)
BPatG, Entscheidung vom 13. November 2001 - 24 W (pat) 72/00 (https://dejure.org/2001,4994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Zurückweisung der Anmeldung einer Marke; Teilung der Anmeldung im Beschwerdeverfahren; Beachtung der Vorschriften für das patentamtliche Verfahren; Erforderlicher Umfang der Teilanmeldung; Unterscheidungskraft des Markenwortes "Avena" aufgrund fehlender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Teilung einer Markenanmeldung im Beschwerdeverfahren - Ausschluss vom Markenschutz bei eindeutig beschreibenden Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 263
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BPatG, 12.03.2009 - 30 W (pat) 30/08

    Marke MOMORDICA als beschreibende Angabe nicht schutzfähig

    Sie verweist hierzu auf die Entscheidung des BPatG 24 W (pat) 72/00 "Avena".

    Soweit die Antragsgegnerin meint, eine negative Entscheidung weiche von den Grundsätzen der Entscheidung des Bundespatentgerichts "Avena" (vgl. GRUR 2002, 263) ab, trifft dies nicht zu.

  • BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 86/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SANAFORUM" - keine Unterscheidungskraft -

    Wörtern toter Sprachen wie Latein fehlt die Schutzfähigkeit, sofern es sich um Begriffe handelt, die als Ganzes oder in ihren Wortstämmen in den allgemeinen deutschen Sprachschatz übergegangen sind (BPatGE 5, 152, Helvetia; 16, 82 - Adjutor; BPatG Mitt. 1983, 150 - Legalita; Mitt. 1983, 14 - Literate; BPatG GRUR 1998, 58 - Juris Vibri) oder auf Gebieten eingesetzt werden, in denen eine ansonsten tote Sprache als Fachsprache oder einzelne ihrer Begriffe als Fachtermini verwendet werden (vgl. BPatG GRUR 2002, 263, 264, - Arena; BPatG 10, 97 - Solo - Paraxin; EuGH GRUR 2010, 534 - 536 - PRANAHAUS, vorgehend EuG GRUR Int. 2008, 1040, 1042 (Nr. 31) - PRANA als Begriff für Leben, Lebenskraft usw., beschreibende Angabe im Bereich der Alternativmedizin -).
  • BPatG, 16.06.2003 - 30 W (pat) 162/02
    Die angemeldete Marke, die in Alleinstellung im Bereich beanspruchter Waren und Dienstleistungen nicht verwendet wird, ist damit nicht geeignet, deren Eigenschaften zu beschreiben (vgl auch die Entscheidungen 24 W (pat) 72/00 - Avena und 24 W (pat) 105/00 - QUERCUS, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 29.06.2011 - 26 W (pat) 520/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Salva" - Unterscheidungskraft - kein

    Wörtern toter Sprachen wie Latein fehlt die Schutzfähigkeit allerdings nur, sofern es sich um Begriffe handelt, die entweder als Ganzes oder in ihren Wortstämmen in den allgemeinen deutschen Sprachschatz übergegangen sind (BPatGE 5, 152, Helvetia; 16, 82 - Adjutor; BPatG Mitt. 1983, 150 Legalita; Mitt. 1983, 14 - Literate; BPatG GRUR 1998, 58 Juris Vibri) oder die auf Gebieten eingesetzt werden, in denen eine ansonsten tote Sprache als Fachsprache oder einzelne ihrer Begriffe als Fachtermini verwendet werden (vgl. BPatG GRUR 2002, 263, 264, - Arena; BPatG 10, 97 Solo - Paraxin; EuGH GRUR 2010, 534 - 536- PRANAHAUS, vorgehend EuG GRUR Int. 2008, 1040, 1042 (Nr. 31) (PRANA als Begriff für Leben, Lebenskraft usw., beschreibende Angabe im Bereich der Alternativmedizin); Ströbele, Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., Rn. 334 zu § 8).
  • BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lach- und Sachgeschichten" - unzulässige

    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob die Teilungserklärung vom 1. April 2011 auch deshalb keine Wirksamkeit entfalten konnte, weil das beigefügte Verzeichnis ohne weitere Erklärungen zu einer Beschränkung der Anmeldung gem. § 39 MarkenG einige - jedoch nicht alle - Waren und Dienstleistungen beinhaltet, für die bereits die Markenstelle eine Eintragung des angemeldeten Zeichens für möglich hielt, und diese mit denjenigen von der Zurückweisung durch die Markenstelle umfassten Waren und Dienstleistungen kombiniert, für welche die Anmelderin gerade keinen Nachweis der Verkehrsdurchsetzung anstrebt (vgl. den Wortlaut der §§ 40 Abs. 1 MarkenG, 35 Abs. 2 MarkenV; ergänzend BPatG, GRUR 2002, 263 - Avena, Ströbele/Kirschneck, a. a. O., § 40 Rn. 10, die eine Teilung der Anmeldung im Beschwerdeverfahren nur unter der Voraussetzung für zulässig erachtet, dass analog § 46 Abs. 2 S. 2 MarkenG sämtliche Waren und Dienstleistungen, für die das Beschwerdeverfahren durchgeführt werden soll, in einer einzigen Teilanmeldung zusammengefasst werden).
  • BPatG, 02.11.2011 - 29 W (pat) 206/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Venustas Immobilien" - Freihaltungsbedürfnis

    Dies gilt auch für Wörter toter Sprachen (wie z. B. Latein) in Bereichen, in denen sie als Fachsprache verwendet werden (EuGH a. a. O. - PRANAHAUS; BPatG 29 W (pat) 38/07 - Palladion; GRUR 2002, 263, 264 - Avena; BPatGE 10, 97 - Solu-Paraxin).
  • BPatG, 17.03.2010 - 26 W (pat) 37/08

    Markenbeschwerdeverfahren "DOMUS MASSIVHAUS (Wort-Bildmarke)/DOMUS" - teilweise

    1987, 76 - ARS ELECTRONICA; GRUR 2002, 263, 264 - Avena).
  • BPatG, 27.07.2006 - 25 W (pat) 94/04
    Mit einem Sachverhalt wie in der von der Beschwerdeführerin zitierten "Avena"-Entscheidung (BPatG GRUR 2002, 263) ist der vorliegende Fall daher nicht vergleichbar.
  • BPatG, 12.01.2004 - 32 W (pat) 15/03
    So kann zum Beispiel der Name eines wenig bekannten Herstellungsortes durchaus einem Freihaltungsbedürfnis unterliegen, gleichzeitig aber im allgemeinen Verkehr unterscheidungskräftig wirken (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl § 8 Rdn 62; BPatG GRUR 2002, 263, 264 - Avena).
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