Rechtsprechung
BPatG, 13.11.2012 - 25 W (pat) 531/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Toffee to go" - keine Unterscheidungskraft - hilfsweise Einschränkung des Warenverzeichnisses führt nicht zur Bejahung der Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft der Wortmarke "Toffee to go" für Waren der Klasse 30
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Toffee to go" - keine Unterscheidungskraft - hilfsweise Einschränkung des Warenverzeichnisses führt nicht zur Bejahung der Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
"Toffee to go" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für Süßwaren und Konditoreierzeugnisse eintragbar
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 13.11.2012 - 25 W (pat) 531/12
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 13.11.2012 - 25 W (pat) 531/12
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 13.11.2012 - 25 W (pat) 531/12
Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).
- BPatG, 29.10.2018 - 26 W (pat) 516/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Drink2Go" - fehlende Unterscheidungskraft
Die Bezeichnung "to go" wird vor allem in der Werbesprache als Hinweis auf die sofortige, unkomplizierte Mitnahmemöglichkeit eingesetzt (vgl. BPatG 29 W (pat) 512/14 - clips to go; 25 W (pat) 531/12 - Toffee to go; 32 W (pat) 130/05 - Fruit to Go).