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BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 144/04 |
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- BGH, 06.12.1990 - I ZR 249/88
"MEDICE"; Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen
Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 144/04
Bereits der Bundesgerichtshof (GRUR 1991, 317, 319 - MEDICE) habe insoweit festgestellt, dass ein erheblicher Teil des Verkehrs den Buchstaben "c" in der Widerspruchsmarke wie "k" ausspreche.Nach den Vorstellungen des Verkehrs gibt es hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass Hersteller pharmazeutischer Präparate in einem selbständigen Geschäftsbereich sich auch der Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet der Medizin und Pharmazie zuwenden und entsprechend beraten bzw. informieren (BGH GRUR 1991, 317, 319 - MEDICE).
Enge Ähnlichkeit besteht weiter zu den Dienstleistungen "Gesundheitspflege; medizinische Beratung und Verbreitung von medizinischen Informationen", da es nach den Vorstellungen des Verkehrs "vernünftigerweise nahe liegend erscheint, dass Dienstleistung und Warenherstellung oder -vertrieb in einem Unternehmen als wirtschaftlich selbständige Geschäftsbereiche geführt werden" (BGH GRUR 1991, 317, 319 - MEDICE).
Der Bundesgerichtshof geht in seiner Entscheidung zu "MEDICE" (BGH GRUR 1991, 317, 319 - MEDICE) von einem "ursprünglich schwachen Klagezeichen" aus, das aber bereits im Jahr 1991 aufgrund einer "nahezu 40jährigen Benutzung als Firmenkennzeichen und als Firmenschlagwort sowie aufgrund des ... hohen Bekanntheitsgrads unter den Fachkreisen jedenfalls eine, ..., normale Kennzeichnungskraft" besitzt.
Dabei wird nur ein Teil des Verkehrs das "c" in "MEDICE" wie ein "k" aussprechen (vgl. BGH GRUR 1991, 317, 319 - MEDICE).
- BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01
Zwilling/Zweibrüder
Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 144/04
Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (…vgl. EuGH GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma;… GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N.).Die Kennzeichnungskraft ist stets produkt- bzw. dienstleistungsbezogen festzustellen, da sie je nach Ware oder Dienstleistung, für die das Zeichen eingetragen ist, unterschiedlich sein kann (BGH GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).
Dies setzt nämlich voraus, dass sich die Widerspruchsmarken allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt haben, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsmarken zugleich jeweils das Firmenschlagwort sind (BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder).
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 144/04
Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (…vgl. EuGH GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N.).Der Verkehr unterliegt nämlich der Vorstellung, dass beide in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendung, insbesondere ihrer Herkunfts- und Betriebsstätten, so enge Berührungspunkte aufweisen, dass bei gleichen Marken unterstellt werden kann, Dienstleistung und Ware stammten aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Geschäftsbetrieben (EuGH GRUR Int. 1998, 875 ff. - Rn. 29 f. - Canon).
- BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"
Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 144/04
Der Bundesgerichtshof hält es nämlich für erforderlich, dass - neben der Dauer der Benutzung - weitere relevante Umstände zur Beurteilung der - erhöhten - Kennzeichnungskraft herangezogen werden, wie Marktanteil, Intensität und geographische Ausdehnung der Benutzung, Werbeaufwand etc. (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder;… EuGH WRP 1999, 629, 634 - Rn. 50 - Chiemsee). - BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 144/04
Es besteht weiter nicht die Gefahr, dass die angegriffene jüngere Marke im Verkehr gedanklich unter dem Gesichtspunkt einer Serienzeichenbildung mit den Widerspruchsmarken in Verbindung gebracht werden könnte (BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK24). - BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99
BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens
Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 144/04
Es besteht weiter nicht die Gefahr, dass die angegriffene jüngere Marke im Verkehr gedanklich unter dem Gesichtspunkt einer Serienzeichenbildung mit den Widerspruchsmarken in Verbindung gebracht werden könnte (BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK24). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 144/04
Der Bundesgerichtshof hält es nämlich für erforderlich, dass - neben der Dauer der Benutzung - weitere relevante Umstände zur Beurteilung der - erhöhten - Kennzeichnungskraft herangezogen werden, wie Marktanteil, Intensität und geographische Ausdehnung der Benutzung, Werbeaufwand etc. (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder; EuGH WRP 1999, 629, 634 - Rn. 50 - Chiemsee). - EuGH, 23.03.2006 - C-206/04
Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe …
Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 144/04
Für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit kommt es darauf an, wie die Marke vom angesprochenen Durchschnittsverbraucher, der nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, als Ganzes in ihrem Gesamteindruck wahrgenommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 413, 414 - Rn. 19 - ZIRH/SIR;… GRUR Int 2004, 843 Rn. 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97
"Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines …
Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 144/04
Die Kennzeichnungskraft ist stets produkt- bzw. dienstleistungsbezogen festzustellen, da sie je nach Ware oder Dienstleistung, für die das Zeichen eingetragen ist, unterschiedlich sein kann (BGH GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder). - BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 144/04
Die Frage der Ähnlichkeit sich gegenüberstehender Zeichen ist dabei nach deren Ähnlichkeit in Klang, (Schrift-)Bild und Sinngehalt zu beurteilen, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken (BGH GRUR 2006, 60 ff. - Rn. 17 - coccodrillo). - BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02
Räucherkate
- BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98
Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01
NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX
- EuGH, 28.04.2004 - C-3/03
Matratzen Concord / HABM
- EuGH, 22.06.2000 - C-425/98
Marca Mode
- BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions