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   BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03   

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BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03 (https://dejure.org/2006,32684)
BPatG, Entscheidung vom 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03 (https://dejure.org/2006,32684)
BPatG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 29 W (pat) 149/03 (https://dejure.org/2006,32684)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POST-KANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Dieses Schutzhindernis besteht auch dann, wenn die Marke als Wort noch nicht vorkommt, eine derartige beschreibende Verwendung jedoch vernünftigerweise erwartet werden kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POST-KANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweist oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 ff. - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POST-KANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweist oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 ff. - FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03
    Dieses Schutzhindernis besteht auch dann, wenn die Marke als Wort noch nicht vorkommt, eine derartige beschreibende Verwendung jedoch vernünftigerweise erwartet werden kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POST-KANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 05.04.2004 - 30 W (pat) 4/03
    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03
    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zur beschreibenden Bedeutung des Bestandteils "Digi" in Wortzusammensetzungen, z. B. BPatG 24 W (pat) 67/95 - DigiCenter, 30 W (pat) 106/02 - DIGIPLANT; 30 W (pat) 4/03 - DIGICAM.
  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00

    Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03
    Dieses Schutzhindernis besteht auch dann, wenn die Marke als Wort noch nicht vorkommt, eine derartige beschreibende Verwendung jedoch vernünftigerweise erwartet werden kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03
    Dieses Schutzhindernis besteht auch dann, wenn die Marke als Wort noch nicht vorkommt, eine derartige beschreibende Verwendung jedoch vernünftigerweise erwartet werden kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03
    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweist oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 ff. - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 05.05.2003 - 30 W (pat) 106/02
    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03
    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zur beschreibenden Bedeutung des Bestandteils "Digi" in Wortzusammensetzungen, z. B. BPatG 24 W (pat) 67/95 - DigiCenter, 30 W (pat) 106/02 - DIGIPLANT; 30 W (pat) 4/03 - DIGICAM.
  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 94/07

    Oracle

    Zu den die Insolvenzmasse betreffenden Ansprüchen zählen ein Unterlassungsanspruch wegen einer Schutzrechtsverletzung und der sich daraus ergebende Schadensersatzanspruch einschließlich des zu seiner Durchsetzung dienenden unselbständigen Auskunftsanspruchs (vgl. BGH, Urt. v. 21.10.1965 - Ia ZR 144/63, GRUR 1966, 218, 219 - Dia-Rähmchen III; vgl. auch BGHZ 155, 371, 380; zum gesetzlichen Unterlassungsanspruch auch Jaeger/Windel, Großkomm. InsO, § 85 Rdn. 39; K. Schmidt, Festschrift für Gerhardt, 2004, 903, 919) sowie ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer Marke (vgl. zum Nichtigkeitsverfahren im Patentrecht: BGH, Beschl. v. 17.1. 1995 - X ZR 118/94, GRUR 1995, 394 - Aufreißdeckel; zum patentamtlichen Löschungsverfahren: BPatG, Beschl. v. 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03).
  • BPatG, 19.11.2014 - 29 W (pat) 66/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - FanDealer - Zugehörigkeit zur

    Grundsätzlich unterbricht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch ein Verfahren zur Löschung einer Marke wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG (vgl. HambKomm/Kuleisa, Vorbem. zu §§ 85-87 InsO, Rn. 24a; MüKommInsO/Schumacher, a. a. O., Rn. 37 vor §§ 85-87; BPatG, Beschluss vom 13.12.2006, 29 W (pat) 149/03).
  • BPatG, 05.07.2023 - 29 W (pat) 564/19
    Die Abkürzung "DIGI" stammt ursprünglich aus dem Englischen, ist seit langem in den deutschen Sprachschatz eingegangen und wird von den inländischen Verkehrskreisen daher problemlos als Kürzel für "digital" verstanden (vgl. u. a. BPatG, Beschluss vom 11.03.2015, 28 W (pat) 114/12 - Digiclip; Beschluss vom 21.02.2013, 24 W (pat) 535/11 - digidesk; Beschluss vom 29.01.2009, 27 W (pat) 109/08 - Digi-Wetter; Beschluss vom 21.01.2008, 30 W (pat) 147/06 - digicorder; Beschluss vom 13.12.2006, 29 W (pat) 149/03 - Digi; Beschluss vom 05.04.2004, 30 W (pat) 4/03 - DIGICAM; Beschluss vom 19.02.2002, 33 W (pat) 328/01 - digiMedia; Beschluss vom 27.11.2000, 30 W (pat) 267/99 - digiID).
  • BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen

    Ein Rechtsstreit, der dem Schutz eines zur Masse gehörenden gewerblichen Schutzrechts dient, berührt nämlich die Insolvenzmasse (MüKo, InsO, 2. Aufl., Vor § 85 Rd. 37; vgl. Zum Löschungsverfahren nach §§ 51, 55 MarkenG: BGH NJW 2010, 2213; für das Löschungsverfahren nach §§ 54, 50 MarkenG: BPatG 29 W (pat) 149/03; vgl. zum PatentR bei Insolvenz des Nichtigkeitsklägers: BGH NJW-RR 1995, 573; BGH EWiR 2004, 519).
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