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   BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04   

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BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04 (https://dejure.org/2006,31032)
BPatG, Entscheidung vom 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04 (https://dejure.org/2006,31032)
BPatG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 32 W (pat) 125/04 (https://dejure.org/2006,31032)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BPatG, 30.09.2003 - 27 W (pat) 226/02
    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
    Weiterhin bezieht sie sich auf neuere Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (Entscheidungen 26 W (pat) 49/02 - my/MEY und 27 W (pat) 226/02 - Ella May/MEY, BPatGE 47, 198) und des Bundesgerichtshofs (GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY), aus der sie ableitet, dass die Vergleichsmarken auch im vorliegenden Fall einer unmittelbaren, zumindest aber einer mittelbaren Verwechslungsgefahr unterlägen.

    Da der Bundesgerichtshof in dem von ihm entschiedenen Fall "Ella May/MEY" (a. a. O.), der in tatsächlicher Hinsicht sehr weitgehende Übereinstimmungen mit dem vorliegenden aufweist, ausdrücklich vom Bestehen einer "klanglichen Verwechslungsgefahr" ausgegangen ist, spricht nach Auffassung des hier zur Entscheidung berufenen Senats mehr dafür, eine unmittelbare (phonetische) Verwechslungsgefahr zugrunde zu legen, wobei innerhalb der jüngeren Marke der Vorname "Manila" - letztlich aus Rechtsgründen - vernachlässigt werden muss, nicht aber eine assoziative Verwechslungsgefahr (wie BPatGE 47, 198), zumal nicht ersichtlich ist, dass sich die jüngere Marke zwanglos in eine Zeichenserie der Widersprechenden einfügen würde.

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
    Weiterhin bezieht sie sich auf neuere Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (Entscheidungen 26 W (pat) 49/02 - my/MEY und 27 W (pat) 226/02 - Ella May/MEY, BPatGE 47, 198) und des Bundesgerichtshofs (GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY), aus der sie ableitet, dass die Vergleichsmarken auch im vorliegenden Fall einer unmittelbaren, zumindest aber einer mittelbaren Verwechslungsgefahr unterlägen.
  • BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98

    Carl Link; Gesamteindruck einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
    Nach Ansicht der Markenstelle besteht trotz teilweiser Warenidentität und einer durch Benutzung gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke keine Verwechslungsgefahr, weil aus Vor- und Zunamen bestehende Marken - wie hier die angegriffene - nicht allein durch den Nachnamen geprägt würden (unter Hinweis auf die Entscheidungen BGH GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH, GRUR 2000, 1031 - Carl Link und GRUR 1999, 241 - PATRIC LION/Lions).
  • BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03

    Go seven

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
    Würde man nämlich nur auf die Zeichenähnlichkeit abstellen, so müsste sowohl eine unmittelbare Verwechslungsgefahr, bei der die Unterschiede beider Marken völlig unbemerkt blieben, verneint werden, weil der Vorname in der jüngeren Marke - wie immer man seine Eignung, diese Marke (mit) zu prägen, beurteilt - nicht übersehen und überhört wird, als auch eine sog. assoziative Verwechslungsgefahr, weil jedem halbwegs aufmerksamen Betrachter (vgl. Senatsbeschluss GRUR 2006, 868 = MarkenR 2006, 452 - Go Seven) die unterschiedlichen Schreibweisen der jeweils sehr kurzen Nachnamen auffallen, was gegen die Annahme einer gemeinsamen betrieblichen Herkunft spricht.
  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
    So wie es Fälle gibt, in denen einander sehr ähnliche Marken gleichwohl keiner Verwechslungsgefahr unterliegen, weil die weitgehenden Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf kennzeichnungsschwachen Wortelementen beruhen (vgl. z.B. BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL), können umgekehrt - ebenfalls letztlich aus Rechtsgründen - besonders kennzeichnungskräftige ältere Marken mit entsprechend hohem Schutzumfang auch dann einer Verwechslungsgefahr mit einer angegriffenen Marke unterliegen, wenn die Vergleichszeichen einander nur entfernt oder nur in Teilelementen ähnlich sind (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 87 - LIOR/DIOR; GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
    Nach Ansicht der Markenstelle besteht trotz teilweiser Warenidentität und einer durch Benutzung gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke keine Verwechslungsgefahr, weil aus Vor- und Zunamen bestehende Marken - wie hier die angegriffene - nicht allein durch den Nachnamen geprägt würden (unter Hinweis auf die Entscheidungen BGH GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH, GRUR 2000, 1031 - Carl Link und GRUR 1999, 241 - PATRIC LION/Lions).
  • BPatG, 25.06.2003 - 26 W (pat) 49/02
    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
    Weiterhin bezieht sie sich auf neuere Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (Entscheidungen 26 W (pat) 49/02 - my/MEY und 27 W (pat) 226/02 - Ella May/MEY, BPatGE 47, 198) und des Bundesgerichtshofs (GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY), aus der sie ableitet, dass die Vergleichsmarken auch im vorliegenden Fall einer unmittelbaren, zumindest aber einer mittelbaren Verwechslungsgefahr unterlägen.
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
    Die kraft Benutzung erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke hat nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Ella May, a. a. O.; zuvor bereits GRUR 2003, 880 - City Plus) Auswirkungen auf die Frage, ob dem in der jüngeren Marke (klanglich) übereinstimmenden Nachnamen "May" innerhalb dieser Marke prägende Bedeutung zukommt, was eine kollisionsbegründende Wirkung in Alleinstellung nach sich zieht.
  • BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 81/03

    Lösung der Eintragung einer Marke im Widerspruchsfall bei Bestehen von

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
    So wie es Fälle gibt, in denen einander sehr ähnliche Marken gleichwohl keiner Verwechslungsgefahr unterliegen, weil die weitgehenden Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf kennzeichnungsschwachen Wortelementen beruhen (vgl. z.B. BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL), können umgekehrt - ebenfalls letztlich aus Rechtsgründen - besonders kennzeichnungskräftige ältere Marken mit entsprechend hohem Schutzumfang auch dann einer Verwechslungsgefahr mit einer angegriffenen Marke unterliegen, wenn die Vergleichszeichen einander nur entfernt oder nur in Teilelementen ähnlich sind (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 87 - LIOR/DIOR; GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 125/04
    Nach Ansicht der Markenstelle besteht trotz teilweiser Warenidentität und einer durch Benutzung gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke keine Verwechslungsgefahr, weil aus Vor- und Zunamen bestehende Marken - wie hier die angegriffene - nicht allein durch den Nachnamen geprägt würden (unter Hinweis auf die Entscheidungen BGH GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH, GRUR 2000, 1031 - Carl Link und GRUR 1999, 241 - PATRIC LION/Lions).
  • BPatG, 14.10.2014 - 27 W (pat) 515/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "VINCENT MOTEGA/Montego" - zur Kennzeichnungskraft -

    Die Widersprechende erachtet unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH und des BPatG (BGH GRUR 2005, 513, 514 - Mey/Ella May und BPatG, 32 W (pat) 125/04 - Mey/Malina May) die Übereinstimmung in dem ihrer Ansicht nach prägenden Nachnamensbestandteil (teilweise auch in dem prägenden Element "Mo*teg") als verwechslungsbegründend.
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