Rechtsprechung
BPatG, 13.12.2010 - 20 W (pat) 49/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 80 Abs 1 PatG, § 95 ZPO
Patentbeschwerdeverfahren - zur Kostentragung im Einspruchsbeschwerdeverfahren - die Klärung der Existenz und Identität der Einsprechenden bedurfte einer zweiten mündlichen Verhandlung - Einsprechende trägt Kosten für erste, ergebnislose mündliche Verhandlung
- rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - zur Kostentragung im Einspruchsbeschwerdeverfahren - die Klärung der Existenz und Identität der Einsprechenden bedurfte einer zweiten mündlichen Verhandlung - Einsprechende trägt Kosten für erste, ergebnislose mündliche Verhandlung
- rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - zur Kostentragung im Einspruchsbeschwerdeverfahren - die Klärung der Existenz und Identität der Einsprechenden bedurfte einer zweiten mündlichen Verhandlung - Einsprechende trägt Kosten für erste, ergebnislose mündliche Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)