Rechtsprechung
   BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47531
BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11 (https://dejure.org/2012,47531)
BPatG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11 (https://dejure.org/2012,47531)
BPatG, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 30 W (pat) 556/11 (https://dejure.org/2012,47531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,47531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 1 Nr 1 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG, § 113 MarkenG, Art 5 Abs 1 MAbk Madrid
    Markenbeschwerdeverfahren - "SpeakUp" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schutz für die international registrierte Marke IR 1 014 468 "SpeakUp" bei potenziell fehlender Unterscheidungskraft

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "SpeakUp" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "SpeakUp" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11
    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen und Slogans sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als bei sonstigen Wortzeichen (EuGH GRUR Int. 2012, 914, Nr. 25 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; GRUR 2010, 228, Nr. 36 - Audi [Vorsprung durch Technik]; EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Nr. 32 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2009, 949, Nr. 12 - My World; BGH GRUR 2009, 778, Nr. 12 - Willkommen im Leben).

    Es wäre daher unzulässig, besondere Kriterien aufzustellen, die das Kriterium der Unterscheidungskraft ersetzen oder von ihm abweichen (EuGH GRUR 2010, 228, Nr. 38 - Audi [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027 Nr. 35 und 36 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT), etwa dergestalt, dass die sloganartige Wortfolge phantasievoll sein und ein begriffliches Spannungsfeld, das einen Überraschungs- und damit Merkeffekt zur Folge habe, aufweisen müsse (EuGH GRUR 2010, 228 Nr. 39 - Audi [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027, Nr. 31, 32 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).

    Nicht unterscheidungskräftig sind demgegenüber spruchartige Wortfolgen, die lediglich in sprach- oder werbeüblicher Weise eine beschreibende Aussage über die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen enthalten oder sich in Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 Nr. 35 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - Test it).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228, Nr. 33 - Audi [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2006, 220, Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935, Nr. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138, Nr. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen und Slogans sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als bei sonstigen Wortzeichen (EuGH GRUR Int. 2012, 914, Nr. 25 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; GRUR 2010, 228, Nr. 36 - Audi [Vorsprung durch Technik]; EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Nr. 32 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2009, 949, Nr. 12 - My World; BGH GRUR 2009, 778, Nr. 12 - Willkommen im Leben).

    Es wäre daher unzulässig, besondere Kriterien aufzustellen, die das Kriterium der Unterscheidungskraft ersetzen oder von ihm abweichen (EuGH GRUR 2010, 228, Nr. 38 - Audi [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027 Nr. 35 und 36 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT), etwa dergestalt, dass die sloganartige Wortfolge phantasievoll sein und ein begriffliches Spannungsfeld, das einen Überraschungs- und damit Merkeffekt zur Folge habe, aufweisen müsse (EuGH GRUR 2010, 228 Nr. 39 - Audi [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027, Nr. 31, 32 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228, Nr. 33 - Audi [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2006, 220, Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2010, 935, Nr. 8 - Die Vision; GRUR 2010, 138, Nr. 23 - ROCHER-Kugel; GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Hiervon ausgehend sind Wortmarken von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann (vgl. BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850, 855 Rn. 28 f. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).

  • BPatG, 10.01.2013 - 30 W (pat) 536/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "MobileFamilyTREE" - fehlende Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11
    Letztere ist eine werbeübliche Hervorhebung der Wortanfänge, die darauf hinweist, dass es sich um eine Kombination aus mehreren Worten handelt (vgl. BPatG 30 W (pat) 536/12 - MobileFamilyTree).
  • BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "B & P" - Buchstaben oder Buchstabenkombinationen

    Auszug aus BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11
    Insoweit muss in einer auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen bezogenen Einzelfallbeurteilung festgestellt werden, dass das betreffende Zeichen auf dem einschlägigen Gebiet als beschreibende Angabe benutzt und verstanden werden kann (vgl. für Buchstabenfolge: BPatG BlPMZ 2012, 283, 284 - B&P m. w. N.).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11
    Hiervon ausgehend sind Wortmarken von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann (vgl. BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850, 855 Rn. 28 f. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11
    Nicht unterscheidungskräftig sind demgegenüber spruchartige Wortfolgen, die lediglich in sprach- oder werbeüblicher Weise eine beschreibende Aussage über die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen enthalten oder sich in Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 Nr. 35 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - Test it).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11
    Nicht unterscheidungskräftig sind demgegenüber spruchartige Wortfolgen, die lediglich in sprach- oder werbeüblicher Weise eine beschreibende Aussage über die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen enthalten oder sich in Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 Nr. 35 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - Test it).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11
    Hiervon ausgehend sind Wortmarken von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann (vgl. BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850, 855 Rn. 28 f. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 556/11
    Es wäre daher unzulässig, besondere Kriterien aufzustellen, die das Kriterium der Unterscheidungskraft ersetzen oder von ihm abweichen (EuGH GRUR 2010, 228, Nr. 38 - Audi [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027 Nr. 35 und 36 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT), etwa dergestalt, dass die sloganartige Wortfolge phantasievoll sein und ein begriffliches Spannungsfeld, das einen Überraschungs- und damit Merkeffekt zur Folge habe, aufweisen müsse (EuGH GRUR 2010, 228 Nr. 39 - Audi [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027, Nr. 31, 32 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht