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   BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14   

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BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14 (https://dejure.org/2018,54046)
BPatG, Entscheidung vom 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14 (https://dejure.org/2018,54046)
BPatG, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 25 W (pat) 79/14 (https://dejure.org/2018,54046)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14
    Weiterhin stehe auch das Urteil des EuGH vom 12. Februar 2004 - C-218/01 (= GRUR 2004, 428 - Henkel) einer Prüfung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im vorliegenden Fall nicht entgegen.

    a) Soweit der BGH - ohne Vorlage an den EuGH - die grundlegende Frage offen gelassen hat, ob die Entscheidung des EuGH vom 12. Februar 2004 - C-218/01 (= GRUR 2004, 428 - Henkel) der Prüfung eines Schutzhindernisses nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegensteht, stellt sich dieselbe Frage erneut bei der Prüfung des Schutzhindernisses nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG.

  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14
    Es bedarf keiner vertieften Erörterung, dass eine solche Konsequenz der Zielsetzung der früheren, zu diesem Thema ergangenen BGH-Entscheidungen nicht gerecht wird, nämlich über die entsprechende Anwendung der §§ 322, 325 ZPO zwischen identischen Beteiligten beliebige Wiederholungen über "denselben" Streitstoff auszuschließen (vgl. dazu BGH Beschluss vom 16.6.1993, I ZB 14/91, GRUR 1993, 969 ff. - Indorektal II; Beschluss vom 16.7.2009, I ZB 53/07 = GRUR 2010, 231 Rn. 18 - Legostein).

    Dies verwirklicht auch am besten den vom BGH in zwei Entscheidungen bereits zum Ausdruck gebrachten Willen, nämlich über die entsprechende Anwendung der §§ 322, 325 ZPO zwischen identischen Beteiligten beliebige Wiederholungen über "denselben" Streitstoff (= dieselbe Marke) auszuschließen (siehe dazu BGH Beschluss vom 16.6.1993, I ZB 14/91, GRUR 1993, 969 ff. - Indorektal II; Beschluss vom 16.7.2009, I ZB 53/07 = GRUR 2010, 231 Rn. 18 - Legostein).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14
    Es bedarf keiner vertieften Erörterung, dass eine solche Konsequenz der Zielsetzung der früheren, zu diesem Thema ergangenen BGH-Entscheidungen nicht gerecht wird, nämlich über die entsprechende Anwendung der §§ 322, 325 ZPO zwischen identischen Beteiligten beliebige Wiederholungen über "denselben" Streitstoff auszuschließen (vgl. dazu BGH Beschluss vom 16.6.1993, I ZB 14/91, GRUR 1993, 969 ff. - Indorektal II; Beschluss vom 16.7.2009, I ZB 53/07 = GRUR 2010, 231 Rn. 18 - Legostein).

    Dies verwirklicht auch am besten den vom BGH in zwei Entscheidungen bereits zum Ausdruck gebrachten Willen, nämlich über die entsprechende Anwendung der §§ 322, 325 ZPO zwischen identischen Beteiligten beliebige Wiederholungen über "denselben" Streitstoff (= dieselbe Marke) auszuschließen (siehe dazu BGH Beschluss vom 16.6.1993, I ZB 14/91, GRUR 1993, 969 ff. - Indorektal II; Beschluss vom 16.7.2009, I ZB 53/07 = GRUR 2010, 231 Rn. 18 - Legostein).

  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 3/17

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

    Auszug aus BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14
    Das übliche Vorgehen bei der Prüfung der Schutzhindernisse nach § 3 Abs. 2 MarkenG besteht darin, zunächst im Wege der Einzelbeurteilung die wesentlichen Merkmale des Formzeichens zu ermitteln, indem entweder zunächst die Bestandteile des Zeichens nacheinander einzeln geprüft oder unmittelbar der von dem Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck zugrunde gelegt wird (so auch BGH I ZB 3/17 Beschluss vom 18. Oktober 2017 = GRUR 2018, 411 Rn. 17 - Traubenzuckertäfelchen; mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    e) Besonderen Wert legt der BGH in seiner Rechtsprechung zu den Löschungsverfahren stets auf die Feststellung, dass es sich dabei um ein kontradiktorisches Verfahren handelt (vgl. z. B. BGH GRUR 2016, 500 Rn. 12 - Fünf-Streifen-Schuh; BGH GRUR 2018, 404 Rn. 8 - Quadratische Tafelschokoladenverpackung), bei dem der im registerrechtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz seine Geltung nur innerhalb des vom Antragsteller vorgegebenen Verfahrensgegenstandes entfalte (GRUR 2018, 411 Rn. 57 - Traubenzuckertäfelchen).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Auszug aus BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14
    Sofern die ästhetische Formgebung nach Auffassung des angesprochenen Verkehrs nicht als mit der Ware selbst identisch, sondern als bloße Zutat zur Ware aufgefasst wurde, stand der Eintragung einer ästhetisch besonders gelungenen Form als Marke insoweit kein Schutzhindernis entgegen (vgl. BGH GRUR 2008, 71 Rn. 18 - Fronthaube; GRUR 2010, 138 Rn. 19 ff. - ROCHER-Kugel; BPatG GRUR 2011, 68, 71 - Goldhase in neutraler Aufmachung).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14
    Sofern die ästhetische Formgebung nach Auffassung des angesprochenen Verkehrs nicht als mit der Ware selbst identisch, sondern als bloße Zutat zur Ware aufgefasst wurde, stand der Eintragung einer ästhetisch besonders gelungenen Form als Marke insoweit kein Schutzhindernis entgegen (vgl. BGH GRUR 2008, 71 Rn. 18 - Fronthaube; GRUR 2010, 138 Rn. 19 ff. - ROCHER-Kugel; BPatG GRUR 2011, 68, 71 - Goldhase in neutraler Aufmachung).
  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33/09

    Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14
    Sofern die ästhetische Formgebung nach Auffassung des angesprochenen Verkehrs nicht als mit der Ware selbst identisch, sondern als bloße Zutat zur Ware aufgefasst wurde, stand der Eintragung einer ästhetisch besonders gelungenen Form als Marke insoweit kein Schutzhindernis entgegen (vgl. BGH GRUR 2008, 71 Rn. 18 - Fronthaube; GRUR 2010, 138 Rn. 19 ff. - ROCHER-Kugel; BPatG GRUR 2011, 68, 71 - Goldhase in neutraler Aufmachung).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14
    Eine Marke ist auf Antrag gemäß § 50 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MarkenG wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 3, 7, 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 MarkenG zu löschen, wenn sie sowohl bezogen auf den Anmeldezeitpunkt - dahingehend wird der Wortlaut des § 50 Abs. 1 MarkenG vom BGH im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH ausgelegt (vgl. BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 9 ff., Rn. 12 ff., insbesondere Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) - als auch bezogen auf den Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung über die Beschwerde gegen die Entscheidung der Markenabteilung vom 26. Februar 2014 (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) schutzunfähig war bzw. ist.
  • EuGH, 18.09.2014 - C-205/13

    Nach dem Unionsrecht können Formen, die durch die Funktion der Ware bedingt sind,

    Auszug aus BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14
    Schließlich sei ein Schutzhindernis nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu bejahen, wenn die angegriffene Form eine oder mehrere Gebrauchseigenschaften aufweise, die der (oder den) gattungstypischen Funktion (Funktionen) dieser Ware innewohne (innewohnten) und nach der (denen) der Verbraucher auch bei den Waren der Mitbewerber suche, EuGH Urteil vom 18. September 2014, C-205/13 (= GRUR 2014, 1097 Rn. 21 ff. - Hauck/Stokke).
  • EuGH, 24.05.2012 - C-98/11

    Die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band ist nicht als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 13.12.2018 - 25 W (pat) 79/14
    Zwar könne hiervon im Einzelfall auch dann ausgegangen werden, wenn die Form der Verpackung der Form der Ware vollständig entspreche oder ihr jedenfalls so nahe komme, dass es gerechtfertigt sei, zwischen der Verpackungsform und der Warenform nicht zu unterscheiden (EuGH Urteil vom 24. Mai 2012 C-98/11 = GRUR 2012, 925 Rn. 44 - Goldhase).
  • BGH, 11.02.2016 - I ZB 87/14

    Fünf-Streifen-Schuh - Markenrechtliches Löschungsverfahren: Erfordernis der

  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 105/16

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für

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