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   BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01   

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BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01 (https://dejure.org/2002,21156)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01 (https://dejure.org/2002,21156)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2002 - 30 W (pat) 13/01 (https://dejure.org/2002,21156)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

    Auszug aus BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01
    Ein allgemeiner Erfahrungssatz dahin, der Firmenbestandteil in Marken werde vom Verkehr vernachlässigt, besteht nicht (vgl BGH aaO, RAUSCH/ELFI RAUCH; WRP 1999, 662 - LORA DI RECOARO).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01
    Eine Verwechslungsgefahr könnte allenfalls vorliegen, wenn der Bestandteil "ratiopharm" der jüngeren Marke vom Verkehr so vernachlässigt würde, dass er für den Gesamteindruck so weitgehend in den Hintergrund träte und ihm daher zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr keine Relevanz mehr zukäme (vgl BGH WRP 2000, 173 - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01
    Auch wenn sich nach der hier ausschlaggebenden Registerlage die Marken auf identischen Waren begegnen können, ist eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG bei der gebotenen Betrachtung des Gesamteindrucks der jeweiligen Zeichen auf der Grundlage der Aufmerksamkeit eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers nicht zu erkennen (vgl EuGH, GRUR 1998, 387 -Sabel/Puma; GRURInt 1999, 734 - Lloyd; BGH WRP 2000, 535 -ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01
    Im Einzelfall kann der Firmenname zu vernachlässigen sein, jedoch nur dann, wenn dem weiteren Zeichenteil ausreichende Kennzeichnungskraft und damit die Eignung zukommt, den Gesamteindruck zu prägen (vgl zB BGH GRUR 1996, 404, 405 Blendax Pep; GRUR 1997, 897, 899 IONOFIL; GRUR 1998, 815, 817 Nitrangin).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZB 6/95

    "IONOFIL"; Prägung des Gesamteindrucks einer aus Herstellerangabe und

    Auszug aus BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01
    Im Einzelfall kann der Firmenname zu vernachlässigen sein, jedoch nur dann, wenn dem weiteren Zeichenteil ausreichende Kennzeichnungskraft und damit die Eignung zukommt, den Gesamteindruck zu prägen (vgl zB BGH GRUR 1996, 404, 405 Blendax Pep; GRUR 1997, 897, 899 IONOFIL; GRUR 1998, 815, 817 Nitrangin).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01
    Der Schutzbereich der Widerspruchsmarke ist daher entsprechend eng zu bemessen (vgl BGH GRUR 1989, 349 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY /Cenduggy).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01
    Im Einzelfall kann der Firmenname zu vernachlässigen sein, jedoch nur dann, wenn dem weiteren Zeichenteil ausreichende Kennzeichnungskraft und damit die Eignung zukommt, den Gesamteindruck zu prägen (vgl zB BGH GRUR 1996, 404, 405 Blendax Pep; GRUR 1997, 897, 899 IONOFIL; GRUR 1998, 815, 817 Nitrangin).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01
    Auch wenn sich nach der hier ausschlaggebenden Registerlage die Marken auf identischen Waren begegnen können, ist eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG bei der gebotenen Betrachtung des Gesamteindrucks der jeweiligen Zeichen auf der Grundlage der Aufmerksamkeit eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers nicht zu erkennen (vgl EuGH, GRUR 1998, 387 -Sabel/Puma; GRURInt 1999, 734 - Lloyd; BGH WRP 2000, 535 -ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01
    Auch wenn sich nach der hier ausschlaggebenden Registerlage die Marken auf identischen Waren begegnen können, ist eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG bei der gebotenen Betrachtung des Gesamteindrucks der jeweiligen Zeichen auf der Grundlage der Aufmerksamkeit eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers nicht zu erkennen (vgl EuGH, GRUR 1998, 387 -Sabel/Puma; GRURInt 1999, 734 - Lloyd; BGH WRP 2000, 535 -ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 14.01.2002 - 30 W (pat) 13/01
    Auch unter Berücksichtigung des Erfahrungssatzes, wonach der Verkehr dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Aussprechbarkeit und Merkbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (vgl BGH GRUR 1999, 241 - Lions), ist aber zu beachten, dass beschreibenden oder auch nur kennzeichnungsschwachen Angaben eine den Gesamteindruck allein prägende Wirkung nicht beizumessen sein wird (vgl Altammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdnr 188).
  • BPatG, 09.03.2004 - 24 W (pat) 15/03
    Das gilt auch für Verbindungen von Firmenbezeichnungen und kennzeichnungsschwachen Elementen in Arzneimittelmarken (vgl. BPatG 30 W (pat) 232/98 "KAMILLIN ROBUGEN / Kamillan"; BPatG 30 W (pat) 13/01 "MultiTabsratiopharm / Multitabs"; BPatG 25 W (pat) 30/99 "R+P PUR-ECHIN / ECHI-PUREN"; BPatG 25 W (pat) "Propafen-ISIS / POSTAFENE"; BPatG 25 W (pat) 90/96 "MOXILLIN-PUREN / Mobilisin"; BPatG 25 W (pat) 174/01 "Levocarb-TEVA / Levocomp"; Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM).
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