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   BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08   

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https://dejure.org/2009,22994
BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08 (https://dejure.org/2009,22994)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08 (https://dejure.org/2009,22994)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 26 W (pat) 96/08 (https://dejure.org/2009,22994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Begriff "Boots-Klinik" mangels Unterscheidungskraft als Marke nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Begriff "Boots-Klinik" für Bereich Boottransport nicht als Wortmarke eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Begriff "Boots-Klinik" für Bereich Boottransport nicht als Wortmarke eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel wahrnimmt (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1153 -antiKALK; GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08
    Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt in gleichem Maße eine (hinreichende) Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH GRUR 1998, 465 [468] - BONUS;.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren/Dienstleistungen, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (EuGH GRUR 2003, 604, 605 -Libertel; GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren/Dienstleistungen, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (EuGH GRUR 2003, 604, 605 -Libertel; GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel wahrnimmt (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1153 -antiKALK; GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren und Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann und es sich auch nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das im Verkehr -etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 -Cityservice).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren/Dienstleistungen, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (EuGH GRUR 2003, 604, 605 -Libertel; GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel wahrnimmt (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1153 -antiKALK; GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel wahrnimmt (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1153 -antiKALK; GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 96/08
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren und Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann und es sich auch nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das im Verkehr -etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 -Cityservice).
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