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   BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08   

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BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08 (https://dejure.org/2009,28042)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08 (https://dejure.org/2009,28042)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 28 W (pat) 50/08 (https://dejure.org/2009,28042)
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  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08
    In der markenrechtlichen Prüfung sind die absoluten Schutzhindernisse deshalb stets unter Berücksichtigung des ihnen jeweils zugrunde liegenden Allgemeininteresses auszulegen (EuGH GRUR 2004, 943 Rdn. 26 - SAT.2).

    In einem weiteren Schritt bleibt dann aber stets zu prüfen, ob zwischen der Wortverbindung in ihrer Gesamtheit und der bloßen Summe ihrer beschreibenden Bestandteile ein merklicher Unterschied besteht, beispielsweise aufgrund vorhandener syntaktischer oder semantischer Besonderheiten (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 28 -SAT.2; sowie Ströbele, a. a. O., § 8 Rdn. 261 m. w. N.).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08
    Aus diesem Grund hat die höchstrichterliche Rechtsprechung wiederholt die Unverzichtbarkeit einer strengen und umfassenden Prüfung der absoluten Schutzhindernisse hervorgehoben, um den wettbewerbsverfälschenden Auswirkungen ungerechtfertigter Rechtsmonopole entgegenzuwirken (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1030, Rdn. 45 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; EuGH GRUR 2004, 674, 680 Rdn. 123-125 -Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 604, 607, Rdn. 52 ff. -Libertel).

    Die Herkunftsfunktion einer Marke muss jedoch aus der Sicht der angesprochenen Verbraucher stets im Vordergrund stehen, während weitere mögliche Funktionen -wie etwa eine produktbeschreibende Funktion -daneben nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 35 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08
    Trotzdem ist es keineswegs ausgeschlossen, zunächst die Bedeutungsgehalte der einzelnen Wortbestandteile einer Kombinationsmarke zu bestimmen, um deren semantischen Gehalt ermitteln zu können (vgl. hierzu EuGH, MarkenR 2007, 204, Rdn. 78-80 -Celltech; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014, Rdn. 31 -BioID).

    Dieser Grundsatz ist durch verschiedene Entscheidungen des EuGH zum Gemeinschaftsmarkenrecht sowie durch die Rechtsprechung des BGH immer wieder bestätigt worden (vgl. etwa EuGH GRUR 2006, 229, 231, Rdn. 46-49 -BioID; BGH WRP 2008, 1428, Rdn. 18 -Marlene-Dietrich-Bildnis, jeweils m. w. N.).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08
    Aus diesem Grund hat die höchstrichterliche Rechtsprechung wiederholt die Unverzichtbarkeit einer strengen und umfassenden Prüfung der absoluten Schutzhindernisse hervorgehoben, um den wettbewerbsverfälschenden Auswirkungen ungerechtfertigter Rechtsmonopole entgegenzuwirken (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1030, Rdn. 45 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; EuGH GRUR 2004, 674, 680 Rdn. 123-125 -Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 604, 607, Rdn. 52 ff. -Libertel).

    Für die Annahme eines Freihaltungsbedürfnisses i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist es auch nicht entscheidend, ob den Mitbewerbern ggf. noch andere, möglicherweise sogar präzisere Angaben als das angemeldete Markenwort zur Beschreibung der fraglichen Produktmerkmale zur Verfügung stehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rdn. 57 -Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08
    Nach dieser Norm sind solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die dazu dienen können, im Verkehr relevante Produktmerkmale zu beschreiben (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 35, 36 - BIOMILD; BGH GRUR 2000, 211, 212 -FÜNFER).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08
    Aus diesem Grund hat die höchstrichterliche Rechtsprechung wiederholt die Unverzichtbarkeit einer strengen und umfassenden Prüfung der absoluten Schutzhindernisse hervorgehoben, um den wettbewerbsverfälschenden Auswirkungen ungerechtfertigter Rechtsmonopole entgegenzuwirken (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1030, Rdn. 45 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; EuGH GRUR 2004, 674, 680 Rdn. 123-125 -Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 604, 607, Rdn. 52 ff. -Libertel).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08
    Derartige merkmalsbeschreibende Begriffe sind nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG grundsätzlich vom Schutz ausgeschlossen, völlig unabhängig von ihrer aktuellen Gebräuchlichkeit (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; sowie nochmals Ströbele, a. a. O., Rdn. 260 m. w. N.).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08
    Im Übrigen wird auf die höchstrichterliche Rechtsprechung verwiesen (vgl. etwa EuGH, GRUR 2004, 146, Rdn. 32 -Doublemint), nach der ein Wortzeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein wesentliches Merkmal der fraglichen Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, was hier der Fall ist.
  • EuGH, 26.10.2007 - C-512/06

    PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08
    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es für eine Zurückweisung beschreibender Angaben keineswegs erforderlich, dass ein Zeichen aus Begriffen besteht, mit denen die fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen direkt bezeichnet oder Merkmale beschrieben werden, die ihnen unmittelbar anhaften (vgl. EuGH GRUR-RR 2008, 47, Rdn. 32 -MAP & GUIDE).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 28 W (pat) 50/08
    Dieser Grundsatz ist durch verschiedene Entscheidungen des EuGH zum Gemeinschaftsmarkenrecht sowie durch die Rechtsprechung des BGH immer wieder bestätigt worden (vgl. etwa EuGH GRUR 2006, 229, 231, Rdn. 46-49 -BioID; BGH WRP 2008, 1428, Rdn. 18 -Marlene-Dietrich-Bildnis, jeweils m. w. N.).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

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