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   BPatG, 14.01.2013 - 20 W (pat) 29/10   

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https://dejure.org/2013,2408
BPatG, 14.01.2013 - 20 W (pat) 29/10 (https://dejure.org/2013,2408)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2013 - 20 W (pat) 29/10 (https://dejure.org/2013,2408)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 20 W (pat) 29/10 (https://dejure.org/2013,2408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Antriebssteuervorrichtung für eine elektrische Last" - zur unzulässigen Erweiterung einer Patentanmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer unzulässigen Erweiterung des Gegenstands der Patentanmeldung i.S.d. § 38 PatG

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Antriebssteuervorrichtung für eine elektrische Last" - zur unzulässigen Erweiterung einer Patentanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1989 - X ZB 12/89

    Abänderung eines auf einen Hilfsantrag erteilten Patents bei Anfechtung der

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 20 W (pat) 29/10
    Gemäß dem Verbot der "reformatio in peius" (vgl. BGH in Juris, X ZB 12/89 vom 12. Oktober 1989 - "Weihnachtsbrief"; vgl. Schulte, Patentgesetz, 8. Auflage, § 73 Rdn. 71) ist im vorliegenden Verfahren in der Sache lediglich über den (geänderten) Hauptantrag im Umfang der geltenden Ansprüche 1 bis 12 zu entscheiden.
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 20 W (pat) 29/10
    Sie ist dabei auch nicht auf den Gegenstand der in der Anmeldung formulierten Patentansprüche festgelegt, sondern kann bei der Neuformulierung der Patentansprüche auch auf Merkmale eines Ausführungsbeispiels zurückgreifen, solange deren Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 27.02.2008 - X ZB 10/07

    Installiereinrichtung

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 20 W (pat) 29/10
    Mit dem Anspruch 1 fallen auch alle anderen Ansprüche, da aus der Fassung des Antrags und dem zu seiner Begründung Vorgebrachten sich für den Senat keine Zweifel an dem prozessualen Begehren ergeben, das Patent ausschließlich in der beantragten Fassung zu erteilen (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2008 - X ZB 10/07, GRUR-RR 2008, 456, Tz. 22 - Installiereinrichtung, m. w. N.).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 20 W (pat) 29/10
    Zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung gehört in diesem Zusammenhang aber nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist, nicht hingegen eine weitergehende Erkenntnis, zu der der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07 - Fälschungssicheres Dokument).
  • BPatG, 10.03.2015 - 21 W (pat) 16/11

    Zurückweisung einer Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Scherenarm zur

    Nach Überzeugung des Senats ist dem Fachmann mit diesen Angaben in den ursprünglichen Unterlagen die Erfindung in ihrer allgemeinsten Form kundgetan worden, so dass dem nicht-mittigen Anordnen mindestens eines der Mittelgelenke zwischen den jeweils angrenzenden Außengelenken eine entscheidende und damit erfindungswesentliche Rolle zukommt, dessen Weglassen zu einer unzulässigen Erweiterung führt (siehe auch BPatG München, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 20 W (pat) 29/10, Rn. 43 f.).
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