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   BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 42/12   

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https://dejure.org/2013,741
BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 42/12 (https://dejure.org/2013,741)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2013 - 25 W (pat) 42/12 (https://dejure.org/2013,741)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 25 W (pat) 42/12 (https://dejure.org/2013,741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Blatt mit abperlenden Wassertropfen (Bildmarke)" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft einer Bildmarke der Waren der Klasse 2 (Farben und Lacke) durch Abbildung eines Alchemilla-Perl-Blattes

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Blatt mit abperlenden Wassertropfen (Bildmarke)" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Blatt mit abperlenden Wassertropfen (Bildmarke)" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 20.04.2010 - T-187/08

    'Rodd & Gunn Australia / HABM (Représentation d''un chien)'

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 42/12
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Anmeldung auch von Fallgestaltungen, in denen sich die angemeldete Abbildung z.B. in dekorativen Elementen der beanspruchten Waren (vgl. BGH GRUR 2011, 158) oder in der Abbildung einer Betriebsstätte für Herstellung bzw. Vertrieb der beanspruchten Waren (vgl. BGH GRUR 2005, 419) oder von typischen Bildelementen der beanspruchten Waren (vgl. EuG GRUR Int 2005, 833) oder der Bestimmung dieser Waren (vgl. EuG GRUR Int 2010, 727) erschöpft und der Verkehr deswegen ohne weiteres den Sachbezug zu den jeweils beanspruchten Waren herzustellen vermag.
  • EuG, 11.05.2005 - T-160/02

    'Naipes Heraclio Fournier / OHMI - France Cartes (Epée d''un jeu de cartes)' -

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 42/12
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Anmeldung auch von Fallgestaltungen, in denen sich die angemeldete Abbildung z.B. in dekorativen Elementen der beanspruchten Waren (vgl. BGH GRUR 2011, 158) oder in der Abbildung einer Betriebsstätte für Herstellung bzw. Vertrieb der beanspruchten Waren (vgl. BGH GRUR 2005, 419) oder von typischen Bildelementen der beanspruchten Waren (vgl. EuG GRUR Int 2005, 833) oder der Bestimmung dieser Waren (vgl. EuG GRUR Int 2010, 727) erschöpft und der Verkehr deswegen ohne weiteres den Sachbezug zu den jeweils beanspruchten Waren herzustellen vermag.
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 42/12
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Anmeldung auch von Fallgestaltungen, in denen sich die angemeldete Abbildung z.B. in dekorativen Elementen der beanspruchten Waren (vgl. BGH GRUR 2011, 158) oder in der Abbildung einer Betriebsstätte für Herstellung bzw. Vertrieb der beanspruchten Waren (vgl. BGH GRUR 2005, 419) oder von typischen Bildelementen der beanspruchten Waren (vgl. EuG GRUR Int 2005, 833) oder der Bestimmung dieser Waren (vgl. EuG GRUR Int 2010, 727) erschöpft und der Verkehr deswegen ohne weiteres den Sachbezug zu den jeweils beanspruchten Waren herzustellen vermag.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 42/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 68/09

    Hefteinband

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 42/12
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Anmeldung auch von Fallgestaltungen, in denen sich die angemeldete Abbildung z.B. in dekorativen Elementen der beanspruchten Waren (vgl. BGH GRUR 2011, 158) oder in der Abbildung einer Betriebsstätte für Herstellung bzw. Vertrieb der beanspruchten Waren (vgl. BGH GRUR 2005, 419) oder von typischen Bildelementen der beanspruchten Waren (vgl. EuG GRUR Int 2005, 833) oder der Bestimmung dieser Waren (vgl. EuG GRUR Int 2010, 727) erschöpft und der Verkehr deswegen ohne weiteres den Sachbezug zu den jeweils beanspruchten Waren herzustellen vermag.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 42/12
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 42/12
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).
  • BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "einfarbige Flasche mit Verschlusskappe, die mittig

    Die Form der Flasche könne die beanspruchten Dienstleistungen nicht unmittelbar beschreiben (vgl. BGH WRP 2005, 217 - Bürogebäude; BPatG 25 W (pat) 42/12 - Blatt mit abperlenden Wassertropfen).
  • BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 519/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "einfarbige Tube mit Verschlusskappe, die mittig auf

    Die Form der Tube könne die beanspruchten Dienstleistungen nicht unmittelbar beschreiben (vgl. BGH WRP 2005, 217 - Bürogebäude; BPatG 25 W (pat) 42/12 - Blatt mit abperlenden Wassertropfen).
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