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   BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 90/11   

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https://dejure.org/2013,10363
BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 90/11 (https://dejure.org/2013,10363)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2013 - 25 W (pat) 90/11 (https://dejure.org/2013,10363)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 25 W (pat) 90/11 (https://dejure.org/2013,10363)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 MarkenG, § 28 Abs 1 MarkenG, § 49 MarkenG, § 53 MarkenG, § 55 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek SACHSENGOLD" - Beschwerde gegen die Feststellung des Löschungswiderspruchs - zur Zulässigkeit und Statthaftigkeit - Vermutung der Rechtsinhaberschaft durch Eintragung im Register - Grenzen der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Löschung einer eingetragenen Marke für Waren u.a. "Suppen und Süßspeisen"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek SACHSENGOLD" - Beschwerde gegen die Feststellung des Löschungswiderspruchs - zur Zulässigkeit und Statthaftigkeit - Vermutung der Rechtsinhaberschaft durch Eintragung im Register - Gre

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek SACHSENGOLD" - Beschwerde gegen die Feststellung des Löschungswiderspruchs - zur Zulässigkeit und Statthaftigkeit - Vermutung der Rechtsinhaberschaft durch Eintragung im Register - Grenzen der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek SACHSENGOLD" - Beschwerde gegen die Feststellung des Löschungswiderspruchs - zur Zulässigkeit und Statthaftigkeit - Vermutung der Rechtsinhaberschaft durch Eintragung im Register - Grenzen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10

    akustilon

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 90/11
    Der Senat hat die Beteiligten mit Verfügung vom 21./26. Juni 2012 wegen der zwischen ihnen kontrovers diskutierten Rechtsfrage der Wirksamkeit des Widerspruchs der Antragsgegnerin auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff. - akustilon) hingewiesen.

    Das Deutsche Patent- und Markenamt ist im Löschungsverfahren wegen Verfalls auf die formelle Prüfung beschränkt, ob der Inhaber der eingetragenen Marke der Löschung rechtzeitig, d.h. innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Löschungsantrages widersprochen hat, § 53 Abs. 3 MarkenG (vgl. hierzu BGH GRUR 2012, 315, Rdn. 13 - akustilon).

    Dafür sprechen auch Sinn und Zweck des Registerverfahrens nach § 53 MarkenG, das der Klärung der einfach zu beantwortenden Frage dient, ob das Vorliegen eines Verfallsgrundes unstreitig und ein Klageverfahren entbehrlich ist (so BGH GRUR 2012, 315 - akustilon).

    Ein solcher Umstand ist insbesondere nicht darin zu sehen, dass die Antragstellerin auch in Kenntnis der akustilon-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2012, 315 ff.) an ihrer Rechtsauffassung festgehalten hat.

  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 90/11
    Denn wenn die Rechts- und Parteifähigkeit eines Verfahrensbeteiligten bestritten ist, ist dieser für die Austragung dieses Streits als rechts- und parteifähig zu behandeln und kann hierzu die gebotenen Erklärungen abgeben (vgl. BGHZ 24, 91, 94 und BGH NJW 1982, 238).
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 90/11
    Denn wenn die Rechts- und Parteifähigkeit eines Verfahrensbeteiligten bestritten ist, ist dieser für die Austragung dieses Streits als rechts- und parteifähig zu behandeln und kann hierzu die gebotenen Erklärungen abgeben (vgl. BGHZ 24, 91, 94 und BGH NJW 1982, 238).
  • BPatG, 25.11.2013 - 28 W (pat) 70/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek biofarm" -

    Mit dieser Entscheidung wurde das patentamtliche Löschungsverfahren betreffend die Marke 302 08 694 abschließend dahingehend beendet, dass im Hinblick auf einen von der Markenabteilung als wirksam erachteten Widerspruch die beantragte Löschung durch das Patentamt abgelehnt und die Antragstellerin gemäß § 53 Abs. 4 MarkenG auf den Klageweg vor den ordentlichen Gerichten nach § 55 MarkenG verwiesen wird (vgl. Ströbele/Hacker a. a. O., § 53 Rdnr. 6; BPatG Beschluss vom 14. Januar 2013, 25 W (pat) 90/11 - Zamek SACHSENGOLD).

    Der Senat schließt sich insoweit vollumfänglich den Ausführungen des 25. Senats des Bundespatentgerichts in den Gründen seines Beschlusses vom 14. Januar 2013 (25 W (pat) 90/11 - Zamek SACHSENGOLD) an, der einen parallel gelagerten Sachverhalt betrifft und die zu den vorliegend entscheidungserheblichen Fragen ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff. - akustilon) berücksichtigt.

    Ein solcher Umstand ist insbesondere nicht darin zu sehen, dass die Antragstellerin auch in Kenntnis der akustilon-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff.), auf die sie Ende Juni 2012 vom 25. Senat des Bundespatentgerichts in dem o. g. parallel gelagerten Beschwerdeverfahren 25 W (pat) 90/11 hingewiesen worden war, an ihrer Rechtsauffassung festgehalten hat.

  • BPatG, 25.11.2013 - 28 W (pat) 69/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek SUPPE" -

    Mit dieser Entscheidung wurde das patentamtliche Löschungsverfahren betreffend die Marke 787 812 abschließend dahingehend beendet, dass im Hinblick auf einen von der Markenabteilung als wirksam erachteten Widerspruch die beantragte Löschung durch das Patentamt abgelehnt und die Antragstellerin gemäß § 53 Abs. 4 MarkenG auf den Klageweg vor den ordentlichen Gerichten nach § 55 MarkenG verwiesen wurde (vgl. Ströbele/Hacker a. a. O., § 53 Rdnr. 6; BPatG Beschluss vom 14. Januar 2013, 25 W (pat) 90/11 - Zamek SACHSENGOLD).

    Der Senat schließt sich insoweit vollumfänglich den Ausführungen des 25. Senats des Bundespatentgerichts in den Gründen seines Beschlusses vom 14. Januar 2013 (25 W (pat) 90/11 - Zamek SACHSENGOLD) an, der einen parallel gelagerten Sachverhalt betrifft und die zu den vorliegend entscheidungserheblichen Fragen ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff. - akustilon) berücksichtigt.

    Ein solcher Umstand ist insbesondere nicht darin zu sehen, dass die Antragstellerin auch in Kenntnis der akustilon-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff.), auf die sie Ende Juni 2012 vom 25. Senat des Bundespatentgerichts in dem o. g. parallel gelagerten Beschwerdeverfahren 25 W (pat) 90/11 hingewiesen worden war, an ihrer Rechtsauffassung festgehalten hat.

  • BPatG, 25.11.2013 - 28 W (pat) 71/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek Party

    Mit dieser Entscheidung wurde das patentamtliche Löschungsverfahren betreffend die Marke 303 00 465 abschließend dahingehend beendet, dass im Hinblick auf einen von der Markenabteilung als wirksam erachteten Widerspruch die beantragte Löschung durch das Patentamt abgelehnt und die Antragstellerin gemäß § 53 Abs. 4 MarkenG auf den Klageweg vor den ordentlichen Gerichten nach § 55 MarkenG verwiesen wird (vgl. Ströbele/Hacker a. a. O., § 53 Rdnr. 6; BPatG Beschluss vom 14. Januar 2013, 25 W (pat) 90/11 - Zamek SACHSENGOLD).

    Der Senat schließt sich insoweit vollumfänglich den Ausführungen des 25. Senats des Bundespatentgerichts in den Gründen seines Beschlusses vom 14. Januar 2013 (25 W (pat) 90/11 - Zamek SACHSENGOLD) an, der einen parallel gelagerten Sachverhalt betrifft und die zu den vorliegend entscheidungserheblichen Fragen ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff. - akustilon) berücksichtigt.

    Ein solcher Umstand ist insbesondere nicht darin zu sehen, dass die Antragstellerin auch in Kenntnis der akustilon-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2011 (GRUR 2012, 315 ff.), auf die sie Ende Juni 2012 vom 25. Senat des Bundespatentgerichts in dem o.g. parallel gelagerten Beschwerdeverfahren 25 W (pat) 90/11 hingewiesen worden war, an ihrer Rechtsauffassung festgehalten hat.

  • BPatG, 27.03.2018 - 29 W (pat) 19/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PHENOM" - Rückzahlung der

    Die Statthaftigkeit der Beschwerde ergibt sich daraus, dass die angefochtene Mitteilung der Markenabteilung 3.4 vom 27. Juli 2016 eine abschließende Entscheidung über den Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge - nämlich die Ablehnung der beantragten Löschung im patentamtlichen Verfahren - beinhaltet und damit einen mit der Beschwerde anfechtbaren Beschluss im Sinne des § 66 Abs. 1 MarkenG darstellt, auch wenn sie nicht ausdrücklich als "Beschluss" bezeichnet wurde (vgl. BPatG, Beschluss vom 14. Januar 2013, 25 W (pat) 90/11 - Zamek SACHSENGOLD).
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