Rechtsprechung
   BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1886
BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12 (https://dejure.org/2014,1886)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12 (https://dejure.org/2014,1886)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 27 W (pat) 113/12 (https://dejure.org/2014,1886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 1 MarkenG, § 26 MarkenG, § 124 MarkenG, § 107 Abs 1 MarkenG, § 139 ZPO
    Markenbeschwerdeverfahren - "MODERN TIMES GROUP (IR-Marke)/MODERN TIMES MARKETING (Wort-Bild-Marke)" - fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - zur Hinweispflicht des Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Widerspruchs gegen die international registrierte Wortmarke "MODERN TIMES GROUP" wegen möglicher Verwechslungsgefahr mit der prioritätsälteren Wort-/Bildmarke "MODERN TIMES MARKETING"; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer ernsthaften Benutzung ...

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "MODERN TIMES GROUP (IR-Marke)/MODERN TIMES MARKETING (Wort-Bild-Marke)" - fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - zur Hinweispflicht des Gerichts

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MODERN TIMES GROUP (IR-Marke)/MODERN TIMES MARKETING (Wort-Bild-Marke)" - fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - zur Hinweispflicht des Gerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "MODERN TIMES GROUP (IR-Marke)/MODERN TIMES MARKETING (Wort-Bild-Marke)" - fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - zur Hinweispflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99

    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Markenbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12
    Wegen des - bezogen auf Benutzungsfragen geltenden - Beibringungsgrundsatzes (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON), der dem Widersprechenden die Verantwortung für die vollständige Glaubhaftmachung der Benutzung auferlegt, waren zusätzliche Hinweise sogar durch die richterliche Neutralitätspflicht ausgeschlossen (vgl. BPatG GRUR 2004, 950 (953) - Acelat/Acesat; GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2007, 02253 Rn. 43, 44, 48 - Vision Arena/@rena vision).

    Die Aufklärungspflicht nach § 139 ZPO erstreckt sich im Übrigen von vornherein nicht auf Umstände, die den Verfahrensbeteiligten bei Aneignung der zur sachgerechten Verfahrenführung notwendigen Kenntnisse erkennbar sein müssen (vgl. BGH MarkenR 2007, 376 Rn. 9; BPatG GRUR 2000, 900 - Neuro-Vibolex).

  • BPatG, 31.05.2006 - 29 W (pat) 127/04

    VisionArena / @rena vision

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12
    Wegen des - bezogen auf Benutzungsfragen geltenden - Beibringungsgrundsatzes (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON), der dem Widersprechenden die Verantwortung für die vollständige Glaubhaftmachung der Benutzung auferlegt, waren zusätzliche Hinweise sogar durch die richterliche Neutralitätspflicht ausgeschlossen (vgl. BPatG GRUR 2004, 950 (953) - Acelat/Acesat; GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2007, 02253 Rn. 43, 44, 48 - Vision Arena/@rena vision).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 50/97

    Micro-PUR; mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren vor dem

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verlangt grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor dem Erlass seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist und auf dieser Grundlage die Möglichkeit zu weiterem Vortrag eröffnet (vgl. BGH GRUR 2000, 894 - Micro-PUR).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12
    Die Nichtbenutzungseinrede entfaltet auch für die Beschwerdeinstanz Wirkung und brauchte daher nicht erneut erklärt zu werden (vgl. BGH GRUR 1999, 54, 55 - Holtkamp).
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12
    Wegen des - bezogen auf Benutzungsfragen geltenden - Beibringungsgrundsatzes (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON), der dem Widersprechenden die Verantwortung für die vollständige Glaubhaftmachung der Benutzung auferlegt, waren zusätzliche Hinweise sogar durch die richterliche Neutralitätspflicht ausgeschlossen (vgl. BPatG GRUR 2004, 950 (953) - Acelat/Acesat; GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2007, 02253 Rn. 43, 44, 48 - Vision Arena/@rena vision).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12
    Wegen des - bezogen auf Benutzungsfragen geltenden - Beibringungsgrundsatzes (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON), der dem Widersprechenden die Verantwortung für die vollständige Glaubhaftmachung der Benutzung auferlegt, waren zusätzliche Hinweise sogar durch die richterliche Neutralitätspflicht ausgeschlossen (vgl. BPatG GRUR 2004, 950 (953) - Acelat/Acesat; GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2007, 02253 Rn. 43, 44, 48 - Vision Arena/@rena vision).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03

    GALLUP

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12
    Dazu rechnen vorrangig Nutzungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen (vgl. BGH GRUR 2006, 152 Rn. 21 - Gallup).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12
    Der im Zusammenhang einer markenmäßigen Verwendung notwendige Bezug zwischen Marke und einer bestimmten Dienstleistung (vgl. BGH GRUR GRUR 2008, 616 Rn. 16 - AKZENTA) könnte allenfalls aus damit einhergehender zusätzlichen Umständen abgeleitet werden, zu denen jedoch nichts vorgetragen ist.
  • BGH, 15.02.2007 - I ZB 46/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12
    Die Aufklärungspflicht nach § 139 ZPO erstreckt sich im Übrigen von vornherein nicht auf Umstände, die den Verfahrensbeteiligten bei Aneignung der zur sachgerechten Verfahrenführung notwendigen Kenntnisse erkennbar sein müssen (vgl. BGH MarkenR 2007, 376 Rn. 9; BPatG GRUR 2000, 900 - Neuro-Vibolex).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht