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   BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12   

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BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12 (https://dejure.org/2014,3595)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12 (https://dejure.org/2014,3595)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 27 W (pat) 21/12 (https://dejure.org/2014,3595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EDUCAT" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung der als EU-Marke angemeldeten Wortmarke "EDUCAT"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EDUCAT" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12
    Hiervon ausgehend entbehren Wortmarken vorrangig dann jeglicher Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder das Zeichen sich auf Umstände bezieht, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR !).

    Die bloße Eignung der Marke als in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibende Angabe schließt mithin den Schutz aus (vgl. EuGH; GRUR 1999, 723 Rn. 30 f. - Chiemsee; GRUR 2004, 674 Rn. 56 - Postkantoor).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (s. EuGH GRUR 2004, 943 Rn. 23 f. - SAT.2; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise einschließlich deren Sprachkenntnisse (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 Rn. 24 - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710 Rn. 18 - Visage; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 8 Rn. 85).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12
    Dabei pflegt das Publikum ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufzunehmen, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2003, 58 Rn. 19 ff. - Companyline; BGH GRUR 2012, 270 Rn. 12 - Link economy).

    Hiervon ausgehend entbehren Wortmarken vorrangig dann jeglicher Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder das Zeichen sich auf Umstände bezieht, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR !).

  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12
    Soweit der allgemeine inländische Verkehr angesprochen sein kann, ist davon auszugehen, dass jedenfalls die Mehrheit des allgemeinen Publikums nicht über insoweit zulängliche Sprachkenntnisse verfügt (vgl. BGH GRUR 1992, 515 - VAMOS; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 8 Rn. 129 ff.).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12
    Die bloße Eignung der Marke als in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibende Angabe schließt mithin den Schutz aus (vgl. EuGH; GRUR 1999, 723 Rn. 30 f. - Chiemsee; GRUR 2004, 674 Rn. 56 - Postkantoor).
  • BPatG, 21.05.2003 - 32 W (pat) 50/02
    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12
    Andere Referenzen verzeichnen in diesem Zusammenhang allenfalls die Bedeutung von "EDU" als Domain-Name (so Longman Dictionary: Idoceon-line.com/dictionary, dict.cc und abkuerzungen.woxikon.de; keine Nennung in dict.leo.org oder dict.tu-chemnitz.de) und als singulären Anwendungsfall den Ausdruck "Edutainment" (Langenscheidt/Collins Großwörterbuch Englisch, 2008, S. 246; Tenorth/Tippelt, Lexikon Pädagogik, 2007, S. 170; s. auch BPatG Beschl. vom 21. Mai 2003, 32 W (pat) 50/02 - Edutainment: eingeführte Bezeichnung für unterhaltsame, spielerische Wissensvermittlung).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12
    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist regelmäßig auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12
    Insofern kann mit Rücksicht auf die Eigenschaft als Wortmarke auch von der Erheblichkeit anderer verkehrsüblicher Wiedergabeformen ausgegangen werden (str. vgl. BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella; a.A. wohl BGH GRUR 2010, 835 Rn. 32 - POWER BALL).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12
    Hiervon ausgehend entbehren Wortmarken vorrangig dann jeglicher Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder das Zeichen sich auf Umstände bezieht, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR !).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 18/99

    "Ichtyhol"; Warenbegriff für eine Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 21/12
    Soweit ein Bezug zu "educate" überhaupt in Betracht gezogen wird, wird die Marke daher nicht als Abwandlung einer beschreibenden Angabe, sondern als eigenständiger Begriff aufgefasst (vgl. auch BGH GRUR 2002, 65, 65 - INDIVIDUELLE).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 81/03

    Lösung der Eintragung einer Marke im Widerspruchsfall bei Bestehen von

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

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