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BPatG, 14.03.2000 - 24 W (pat) 30/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95
"ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem …
Auszug aus BPatG, 14.03.2000 - 24 W (pat) 30/99
Aus diesem Grund ist bei mehrbestandteiligen Marken von einer Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG auch dann auszugehen, wenn sich die Vergleichsmarken nur in einem Bestandteil verwechselbar nahekommen, sofern gerade dieser Bestandteil den Gesamteindruck der einen oder der anderen Marke prägt (st. Rspr., z.B. BGH GRUR 1999, 52, 53 "EKKO BLEIFREI"; GRUR 1998, 1014 "ECCO II").Bei derartigen Zeichen pflegt sich der Verkehr eher an den Wortbestandteilen zu orientieren, weil das Kennwort einer Wort-/Bildmarke für die angesprochenen Verkehrskreise in der Regel die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (vgl. BGH GRUR 1998, 1014, 1015 "ECCO II"; GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze" mit weit. Nachw.).
- BGH, 02.07.1998 - I ZB 6/96
EKKO BLEIFREI; Berücksichtigung einer verfremdenden Phantasiebezeichnung bei der …
Auszug aus BPatG, 14.03.2000 - 24 W (pat) 30/99
Aus diesem Grund ist bei mehrbestandteiligen Marken von einer Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG auch dann auszugehen, wenn sich die Vergleichsmarken nur in einem Bestandteil verwechselbar nahekommen, sofern gerade dieser Bestandteil den Gesamteindruck der einen oder der anderen Marke prägt (st. Rspr., z.B. BGH GRUR 1999, 52, 53 "EKKO BLEIFREI"; GRUR 1998, 1014 "ECCO II"). - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 14.03.2000 - 24 W (pat) 30/99
Bei dieser Sachlage kann eine Verwechslungsgefahr nicht verneint werden, wobei die klangliche oder schriftbildliche Verwechselbarkeit (neben einer begrifflichen Verwechselbarkeit als dritter Art der unmittelbaren Verwechslungsgefahr) je für sich ausreicht, um den Tatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 "Springende Raubkatze";… GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 1999, 241, 243 "Lions").
- BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93
"Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen
Auszug aus BPatG, 14.03.2000 - 24 W (pat) 30/99
Solchen Angaben aber mißt der Verkehr neben der eigentlichen Produktbezeichnung, hier "nouvelle", regelmäßig nur ein untergeordnetes Gewicht zu, weil er die gekennzeichneten Waren meist nicht nach dem Namen des Herstellers unterscheidet, und demzufolge seine Aufmerksamkeit auf die anderen Markenbestandteile richtet (st. Rspr., z.B. BGH GRUR 1998, 942 "ALKA-SELTZER"; GRUR 1996, 404, 405 "Blendax Pep"). - BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96
"ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr
Auszug aus BPatG, 14.03.2000 - 24 W (pat) 30/99
Solchen Angaben aber mißt der Verkehr neben der eigentlichen Produktbezeichnung, hier "nouvelle", regelmäßig nur ein untergeordnetes Gewicht zu, weil er die gekennzeichneten Waren meist nicht nach dem Namen des Herstellers unterscheidet, und demzufolge seine Aufmerksamkeit auf die anderen Markenbestandteile richtet (st. Rspr., z.B. BGH GRUR 1998, 942 "ALKA-SELTZER"; GRUR 1996, 404, 405 "Blendax Pep"). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 14.03.2000 - 24 W (pat) 30/99
Bei dieser Sachlage kann eine Verwechslungsgefahr nicht verneint werden, wobei die klangliche oder schriftbildliche Verwechselbarkeit (neben einer begrifflichen Verwechselbarkeit als dritter Art der unmittelbaren Verwechslungsgefahr) je für sich ausreicht, um den Tatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 "Springende Raubkatze"; GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 1999, 241, 243 "Lions"). - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 14.03.2000 - 24 W (pat) 30/99
Bei dieser Sachlage kann eine Verwechslungsgefahr nicht verneint werden, wobei die klangliche oder schriftbildliche Verwechselbarkeit (neben einer begrifflichen Verwechselbarkeit als dritter Art der unmittelbaren Verwechslungsgefahr) je für sich ausreicht, um den Tatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 "Springende Raubkatze";… GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 1999, 241, 243 "Lions"). - BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93
"Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten …
Auszug aus BPatG, 14.03.2000 - 24 W (pat) 30/99
Bei derartigen Zeichen pflegt sich der Verkehr eher an den Wortbestandteilen zu orientieren, weil das Kennwort einer Wort-/Bildmarke für die angesprochenen Verkehrskreise in der Regel die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (vgl. BGH GRUR 1998, 1014, 1015 "ECCO II"; GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze" mit weit. Nachw.).