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BPatG, 14.03.2007 - 28 W (pat) 18/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97
Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke
Auszug aus BPatG, 14.03.2007 - 28 W (pat) 18/07
Es gehört zu den wesentlichen Anwendungsfällen des Begriffs von der mittelbaren Verwechslungsgefahr, dass die beteiligten Verkehrskreise zwar die Unterschiede zwischen den Vergleichsmarken erkennen, gleichwohl einen in beiden Marken übereinstimmend enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke ansehen, diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion beimessen und deshalb die übrigen, abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke ansehen (std. Rspr., vgl. z. B. BGH GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone; 2000, 886, 887 - Bayer/ BeiChem). - BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
Cefallone
Auszug aus BPatG, 14.03.2007 - 28 W (pat) 18/07
Es gehört zu den wesentlichen Anwendungsfällen des Begriffs von der mittelbaren Verwechslungsgefahr, dass die beteiligten Verkehrskreise zwar die Unterschiede zwischen den Vergleichsmarken erkennen, gleichwohl einen in beiden Marken übereinstimmend enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke ansehen, diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion beimessen und deshalb die übrigen, abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke ansehen (std. Rspr., vgl. z. B. BGH GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone; 2000, 886, 887 - Bayer/ BeiChem).