Rechtsprechung
BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 MarkenG, § 3 Abs 2 MarkenG, § 8 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - dreidimensionale Marke (Kappe eines Schreibgeräts) - abstrakte Unterscheidungseignung - grafische Darstellbarkeit - - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an Markenfähigkeit und grafische Darstellbarkeit einer dreidimensionalen Marke sowie an die Abgrenzung zwischen dreidimensionaler Marke und Positionsmarke
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - dreidimensionale Marke (Kappe eines Schreibgeräts) - abstrakte Unterscheidungseignung - grafische Darstellbarkeit -
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - dreidimensionale Marke (Kappe eines Schreibgeräts) - abstrakte Unterscheidungseignung - grafische Darstellbarkeit -
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Markenbeschwerdeverfahren - dreidimensionale Marke (Kappe eines Schreibgeräts) - abstrakte Unterscheidungseignung - grafische Darstellbarkeit -
Wird zitiert von ...
- BPatG, 20.06.2018 - 26 W (pat) 15/16
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Flasche mit weißlich mattierter …
Die grafische Darstellbarkeit dient dabei im Wesentlichen drei Zwecken: erstens soll im Eintragungsverfahren der Beurteilung der Marke eine festgelegte Form zugrunde gelegt werden; zweitens soll die Eintragung der Marke im Register dadurch überhaupt ermöglicht werden und drittens soll durch eine Veröffentlichung der Eintragung die Allgemeinheit über die in Kraft stehenden Marken und ihren Schutzumfang unterrichtet werden (…EuGH a. a. O. Rdnr. 47 Sieckmann;… BGH GRUR 2013, 929 Rdnr. 14 - Schokoladenstäbchen II; BPatG 29 W (pat) 29/12 - Kappe eines Schreibgeräts).