Rechtsprechung
BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16 (EP), verb. m. 6 Ni 43/16 (EP),, 6 Ni 44/16 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Mobilfunkgerät sowie System zur Funkkommunikation unter Verwendung mindestens zweier Funksysteme (europäisches Patent)" - zur zulässigen Beschränkung des Patents - Unterschied zum Einspruchsverfahren - Erfordernis der Änderung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16 (EP), verb. m. 6 Ni 43/16 (EP),, 6 Ni 44/16 (EP)
- BGH, 17.09.2020 - X ZR 147/18
- BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14
Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit …
Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
Dies rechtfertigt die Nichtigerklärung des Patents in der erteilten Fassung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II), weil die Beklagte auf ausdrückliche Nachfrage des Senats unter Hinweis auf das Vorliegen einer unzulässigen Erweiterung des Unteranspruchs 5 nur in der Weise reagiert hat, dass sie den Hilfsantrag 1 um die Änderung der Rückbezüge von Unteranspruch 5 ergänzte, ohne hingegen gleichzeitig zu erklären, die erteilte Fassung bereits hinsichtlich einzelner Ansprüche zu verteidigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2016 - X ZR 64/14, GRUR 2017, 57, erster Leitsatz - Datengenerator). - BGH, 01.03.2017 - X ZR 10/15
Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit einer beschränkten Verteidigung des Patents …
Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
Soweit die Klägerinnen zu 1 und 2 die Zulässigkeit der Hilfsanträge generell gerügt haben, weil sie nur Anspruch 1 angegriffen haben, mit diesen aber von ihnen nicht angegriffene Unteransprüche "hochgezogen" werden, was unzulässig sei, ist dies zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 - Ankopplungssystem) innerhalb der jeweiligen Prozessrechtsverhältnisse der Klägerinnen zu 1 und 2 mit der Beklagten für sich betrachtet zutreffend. - BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
Dies rechtfertigt die Nichtigerklärung des Patents in der erteilten Fassung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II), weil die Beklagte auf ausdrückliche Nachfrage des Senats unter Hinweis auf das Vorliegen einer unzulässigen Erweiterung des Unteranspruchs 5 nur in der Weise reagiert hat, dass sie den Hilfsantrag 1 um die Änderung der Rückbezüge von Unteranspruch 5 ergänzte, ohne hingegen gleichzeitig zu erklären, die erteilte Fassung bereits hinsichtlich einzelner Ansprüche zu verteidigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2016 - X ZR 64/14, GRUR 2017, 57, erster Leitsatz - Datengenerator).
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
Da ein Auslegungsbeispiel regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Anspruchs erlaubt (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), kann das Streichen einer zu einem Ausführungsbeispiel gehörenden Textpassage aus der Beschreibung, wie vorliegend mit der im Hilfsantrag geänderten Beschreibung unter Streichung des Absatzes 0019 vorgenommen, nicht zu einer einschränkenden Auslegung des Patentanspruchs führen. - BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
Im Nichtigkeitsverfahren ist der erteilte Anspruch aus fachmännischer Sicht und im Lichte der Beschreibung des Streitpatents auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, GRUR 2012, 1124, Rn. 28 - Polymerschaum); ob im Erteilungsverfahren bestimmte Ansprüche fallen gelassen wurden, ist für die Auslegung nicht maßgeblich. - BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13
Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: …
Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
Im Zweifel ist ein Verständnis der Beschreibung und des Anspruchs geboten, das beide Teile der Patentschrift nicht in Widerspruch zueinander bringt, sondern sie als aufeinander bezogene Teile der dem Fachmann mit dem Patent zur Verfügung gestellten technischen Lehre als eines sinnvollen Ganzen versteht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2015 - X ZR 43/13, GRUR 2015, 875, Abschnitt III. 1. - Rotorelemente). - BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01
Aufzeichnungsträger
Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
Dies wäre nur der Fall, wenn sie entweder nicht aus dem Streitpatent in Anspruch genommen werden oder sich die Beklagte ihnen gegenüber keiner Ansprüche aus einem unabhängigen Patentanspruch berühmen würde (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 - Tafelförmige Elemente; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger). - BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94
"Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach …
Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
Dies wäre nur der Fall, wenn sie entweder nicht aus dem Streitpatent in Anspruch genommen werden oder sich die Beklagte ihnen gegenüber keiner Ansprüche aus einem unabhängigen Patentanspruch berühmen würde (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 - Tafelförmige Elemente; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger). - BPatG, 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14
Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte - …
Auszug aus BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16
Erheben aber, wie vorliegend die Klägerinnen zu 3 und 4, mehrere Kläger gegen dasselbe Streitpatent eine gemeinsame Klage mit demselben Klageantrag und demselben Nichtigkeitsgrund, ist grundsätzlich nur eine Klagegebühr zu zahlen (vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 5 ZA (pat) 103/14, BlPMZ 2016, 150 - Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte).
- BPatG, 12.08.2019 - 6 Ni 34/16 Auch der Verweis der Klägerinnenvertreter auf das Urteil 6 Ni 42/16 (EP) verb.
Lediglich zum Begriff "Kommunizieren" wird ausgeführt, dass darunter jegliche Kommunikation in einem Funksystem-Standard zu verstehen sei, also sowohl Daten- wie auch Sprachkommunikation (vgl. BPatG Urt. v. 14.03.2018 - 6 Ni 42/16, Seite 17, 2. Absatz).