Rechtsprechung
   BPatG, 14.05.2002 - 27 W (pat) 311/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,35842
BPatG, 14.05.2002 - 27 W (pat) 311/00 (https://dejure.org/2002,35842)
BPatG, Entscheidung vom 14.05.2002 - 27 W (pat) 311/00 (https://dejure.org/2002,35842)
BPatG, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 27 W (pat) 311/00 (https://dejure.org/2002,35842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,35842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 14.05.2002 - 27 W (pat) 311/00
    Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfassten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Marken auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 1999, aaO, RdNr 26).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.05.2002 - 27 W (pat) 311/00
    Es gibt keinen Grund für die Annahme, dass für den Gesamteindruck der Widerspruchsmarke die weiteren in dieser vorhandenen Bestandteile hinter den Wortbestandteil "FRUIT" zurücktreten; dies wäre aber Voraussetzung für eine Prägung der Marke allein durch dieses Element (BGH GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 14.05.2002 - 27 W (pat) 311/00
    Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfassten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Marken auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 1999, aaO, RdNr 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht