Rechtsprechung
BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 108/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 61
Wird zitiert von ... (19)
- BPatG, 03.07.2015 - 25 W (pat) 13/14
Farbmarke Rot - HKS 13 (Sparkassen-Rot)
Gegen die bislang übliche und in der Richtlinie des Deutschen Patent- und Markenamts für die Prüfung von Markenanmeldungen (vgl. BlPMZ 2005, 245 ff., 255, 256) empfohlene Fragestellung bei Verbraucherbefragungen zur Ermittlung des Kennzeichnungsgrades, die auf Entscheidungen des Bundespatentgerichts zurückgeht (vgl. dazu u. a. Beschluss vom 14. Mai 2003, 29 W (pat) 108/01 = GRUR 2004, 61 - BVerwGE; unter dem Gliederungspunkt II., 3., 3.3), legt dem Befragten suggestiv nahe, entsprechende Zeichen als Unternehmenshinweis zu qualifizieren.Die in der Richtlinie vorgeschlagene Vergleichsbefragung mit den dort vorgegebenen Antwortmöglichkeiten (vgl. die DPMA Richtlinie Markenanmeldungen, BlPMZ 2005, 245 ff., 255, 256, vgl. nachfolgende Wiedergabe im Wortlaut), die einer Empfehlung der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts folgt (vgl. dazu die Beschlüsse vom 14. Mai 2003 in den Verfahren 29 W (pat) 108/01 = GRUR 2004, 61 - BVerwGE; 29 W (pat) 109/01 - BSGE; 29 W (pat) 111/01 - BGHSt; jeweils unter dem Gliederungspunkt II., 3., 3.3.), ist nach Auffassung des Senats einseitig - und deshalb suggestiv - in Richtung "Unternehmen" und damit "betrieblicher Herkunftshinweis" ausgerichtet, so dass die erzielten Ergebnisse zum Kennzeichnungsgrad fehlerhaft deutlich zu hoch ausfallen dürften.
Der Senat verkennt nicht, dass die bislang übliche Art der Fragestellung bei der Ermittlung des Kennzeichnungsgrades auf mehrere Entscheidungen des 29. Senats des Bundespatentgerichts zurückgeht, in denen exakt diese Art der Fragestellung empfohlen worden ist (vgl. dazu die Beschlüsse vom 14. Mai 2003 in den Verfahren 29 W (pat) 108/01 = GRUR 2004, 61 - BVerwGE; 29 W (pat) 109/01 - BSGE; 29 W (pat) 111/01 - BGHSt; jeweils unter dem Gliederungspunkt II., 3., 3.3).
- BPatG, 26.02.2020 - 29 W (pat) 24/17
Anspruch auf Löschung der aufgrund Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Farbmarke …
Sie richten sich an das juristische Fachpublikum, für die die aktuelle Rechtsprechung für die tägliche Arbeit von Bedeutung sind, also insbesondere alle beruflich mit Rechtsfragen befassten Personen wie beispielweise Anwälte, Richter, Notare sowie die Studierenden der juristischen Fakultäten und Fachhochschulen (vgl. BPatG GRUR 2004, 61, 62 - BVerwGE). - BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 24/06
Anspruch auf Löschung der Eintragung des Wortes "Post" als im Verkehr …
(GRUR 2004, 61 ff. - BVerwGE) als unverständlich bezeichnet habe.
- BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
Ristorante
Die Durchführung der Befragung als solche, insbesondere auch die Fragestellung, entspricht den Anforderungen, welche die Rechtsprechung aufgestellt hat (vgl. ergänzend BPatG GRUR 2004, 61 - BVerwGE). - BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 27/06 Insbesondere habe nicht die Notwendigkeit bestanden, in den Befragungen zur Bedeutung des Wortes "POST" für die Befragten die Antwortmöglichkeit "bloße Sachangabe" vorzusehen, die bereits das Bundespatentgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003 (GRUR 2004, 61 ff. - BVerwGE) als unverständlich bezeichnet habe.
- BPatG, 05.12.2007 - 29 W (pat) 57/07
Farbmarke Rot
Die beanspruchten Loseblatttextausgaben von Gesetzen sind eine Einzelware, die sich an das mit Gesetzestexten befasste Fachpublikum richtet, also insbesondere alle beruflich mit Rechtsfragen befassten Personen einschließlich der Studierenden der juristischen Fakultäten und Fachhochschulen (vgl. BPatG GRUR 2004, 61, 62 - BVerwGE). - BPatG, 11.04.2007 - 26 W (pat) 29/06
POST
Insbesondere habe nicht die Notwendigkeit bestanden, in den Befragungen zur Bedeutung des Wortes "POST" für die Befragten die Antwortmöglichkeit "bloße Sachangabe" vorzusehen, die bereits das Bundespatentgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003 (GRUR 2004, 61 ff. - BVerwGE) als unverständlich bezeichnet habe. - BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 25/06 Insbesondere habe nicht die Notwendigkeit bestanden, in den Befragungen zur Bedeutung des Wortes "POST" für die Befragten die Antwortmöglichkeit "bloße Sachangabe" vorzusehen, die bereits das Bundespatentgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003 (GRUR 2004, 61 ff. - BVerwGE) als unverständlich bezeichnet habe.
- BPatG, 11.04.2007 - 26 W (pat) 25/06 Insbesondere habe nicht die Notwendigkeit bestanden, in den Befragungen zur Bedeutung des Wortes "POST" für die Befragten die Antwortmöglichkeit "bloße Sachangabe" vorzusehen, die bereits das Bundespatentgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003 (GRUR 2004, 61 ff. [BPatG 14.05.2003 - 29 W (pat) 108/01] - BVerwGE) als unverständlich bezeichnet habe.
- BPatG, 11.04.2007 - 26 W (pat) 26/06 Insbesondere habe nicht die Notwendigkeit bestanden, in den Befragungen zur Bedeutung des Wortes "POST" für die Befragten die Antwortmöglichkeit "bloße Sachangabe" vorzusehen, die bereits das Bundespatentgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003 (GRUR 2004, 61 ff. [BPatG 14.05.2003 - 29 W (pat) 108/01] - BVerwGE) als unverständlich bezeichnet habe.
- BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 26/06
- BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 61/07
Farbmarke Sonnengelb
- BPatG, 11.04.2007 - 26 W (pat) 28/06
- BPatG, 10.04.2007 - 26 W (pat) 28/06
Löschung der Wortmarke Post
- BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04
- BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06
Zu den Voraussetzungen der Anmeldung einer Farbmarke
- BPatG, 11.05.2005 - 29 W (pat) 145/03
- BPatG, 20.04.2005 - 29 W (pat) 37/03
- BPatG, 11.05.2005 - 29 W (pat) 37/03