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   BPatG, 14.05.2013 - 25 W (pat) 89/12   

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https://dejure.org/2013,15838
BPatG, 14.05.2013 - 25 W (pat) 89/12 (https://dejure.org/2013,15838)
BPatG, Entscheidung vom 14.05.2013 - 25 W (pat) 89/12 (https://dejure.org/2013,15838)
BPatG, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 25 W (pat) 89/12 (https://dejure.org/2013,15838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 MarkenG, § 67 Abs 1 MarkenG, § 91 Abs 1 MarkenG, § 91 Abs 6 MarkenG, § 23 Abs 1 Nr 4 RPflG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - "Funktionelle Zuständigkeit in Bezug auf die Entscheidung über die Wiedereinsetzung bei der Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr" - Zuständigkeit des Beschwerdesenats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzungsantrag bei verspäteter Überweisung der Beschwerdegebühr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - "Funktionelle Zuständigkeit in Bezug auf die Entscheidung über die Wiedereinsetzung bei der Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr" - Zuständigkeit des Beschwerdesenats

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - "Funktionelle Zuständigkeit in Bezug auf die Entscheidung über die Wiedereinsetzung bei der Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr" - Zuständigkeit des Beschwerdesenats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BPatG, 10.01.2017 - 25 W (pat) 19/15

    Gebührenrechtliche Behandlung gemeinschaftlicher Inhaber eines gewerblichen

    Für die zu treffende Entscheidung in Bezug auf die Frage der Wiedereinsetzung ist gemäß §§ 66 Abs. 1, 67 Abs. 1 i. V. m. § 91 Abs. 6 MarkenG funktionell der Senat und nicht der Rechtspfleger zuständig (vgl. dazu im Einzelnen BPatG, BlPMZ 2013, 355).

    Mit dem Beschluss über die "nachgeholte Handlung" in diesem Sinne ist die nach gewährter Wiedereinsetzung zu treffende Sachentscheidung gemeint, aus der eine Zuständigkeit für die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag abgeleitet wird (vgl. dazu im Einzelnen die Senatsentscheidung vom 14. Mai 2013 - 25 W(pat) 89/12 = BlPMZ 2013, 355 -Funktionelle Zuständigkeit Senat/Rechtspfleger).

  • BPatG, 24.04.2018 - 25 W (pat) 581/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cookix/Coolix" - verspätete Zahlung der

    Trotz der Vorschrift ist des § 23 Abs. 1 Nr. 4 RPflG, wonach der Rechtspfleger zur Feststellung der Nichteinlegung der Beschwerde gemäß § 6 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 PatKostG berufen ist, ist in den Fällen, in denen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Bezug auf die Zahlung der Beschwerdegebühr beantragt wird, der Senat funktionell für die Frage der Wiedereinsetzung zuständig gemäß §§ 66 Abs. 1, 67 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 91 Abs. 6 MarkenG (vgl. dazu die Senatsentscheidung 25 W (pat) 89/12 vom 14. Mai 2013 = BlPMZ 2013, 355, 356f. - LORENZO; siehe dazu auch Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. § 66 Rn. 50 und § 91 Rn. 30), woraus sich aus dem engen und unmittelbaren sachlichen Zusammenhang konsequenterweise gemäß § 6 RPflG auch die funktionelle Zuständigkeit des Senats für die Feststellung der Nichteinlegung der Beschwerde ergibt, wenn der Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen wird.
  • BPatG, 29.09.2015 - 24 W (pat) 87/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "HAWK" - Auslegung als

    Insoweit ist - auch wenn vorliegend nicht von einem förmlichen Wiedereinsetzungsantrag i. S. d. § 91 MarkenG auszugehen ist - die Situation vergleichbar mit der der Entscheidung des 25. Senats vom 14. Mai 2013 - 25 W (pat) 89/12 (Bl. f. PMZ 2013, 355) zu Grunde liegenden Sachlage.
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