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   BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13   

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BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13 (https://dejure.org/2014,11581)
BPatG, Entscheidung vom 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13 (https://dejure.org/2014,11581)
BPatG, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 24 W (pat) 9/13 (https://dejure.org/2014,11581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Solar Bank" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der zur Eintragung angemeldeten Wortfolge "Solar Bank"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Solar Bank" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rn. 51 - Arsenal Football Club ; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006 , m. w. N.).

    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (BGH GRUR 2012, 1143, 1144 (Rn. 9) - Starsat ; GRUR 2006, 850, 854, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006 ).

  • BPatG, 10.07.2012 - 33 W (pat) 528/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "ETHIKBANK" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Auszug aus BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13
    Der Verkehr ist in diesem Zusammenhang auch daran gewöhnt, dass der Begriff "Bank" mit einer weiteren Angabe kombiniert wird, die ihn in sachlicher Hinsicht, z. B. geografisch, inhaltlich oder mit Blick auf das Tätigkeitsfeld des Unternehmens näher konkretisiert (vgl. z. B. BPatG, B.v. 25.09.1998, 33 W (pat) 152/98 - BayernBank; B.v. 10.07.2012, 33 W (pat) 528/11 - ETHIKBANK; B.v. 18.09.1998, 33 W (pat) 161/98 - Ökobank).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13
    Dieser umfasst alle Kreise, in denen die fragliche Marke aufgrund der beanspruchten Dienstleistungen Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 65) - Henkel).
  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13
    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (BGH GRUR 2012, 1143, 1144 (Rn. 9) - Starsat ; GRUR 2006, 850, 854, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006 ).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13
    Die Gesamtaussage kann von den Einzelbestandteilen abweichend aufgefasst werden, wenn es sich um eine Wortneubildung handelt und zwischen der Wortneubildung und deren einzelnen Bestandteilen - z. B. aufgrund einer ungewöhnlichen Kombination in Bezug auf die Waren - ein Unterschied entsteht, der über die bloße Summenwirkung dieser Bestandteile hinausgeht (Ströbele/Hacker, 10. Auflage, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Rd. 139 ff.; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 37) - BIOMILD; BGH GRUR 2008, 71 (Nr. 13) - VISAGE).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13
    Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rn. 62 - Libertel ).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13
    Auszugehen ist dabei vom normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 (Nr. 24) - Matratzen/Con-cord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 29) - Chiemsee; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 30 ff.).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rn. 51 - Arsenal Football Club ; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006 , m. w. N.).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Auszug aus BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13
    Die Gesamtaussage kann von den Einzelbestandteilen abweichend aufgefasst werden, wenn es sich um eine Wortneubildung handelt und zwischen der Wortneubildung und deren einzelnen Bestandteilen - z. B. aufgrund einer ungewöhnlichen Kombination in Bezug auf die Waren - ein Unterschied entsteht, der über die bloße Summenwirkung dieser Bestandteile hinausgeht (Ströbele/Hacker, 10. Auflage, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Rd. 139 ff.; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 37) - BIOMILD; BGH GRUR 2008, 71 (Nr. 13) - VISAGE).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 9/13
    Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rn. 62 - Libertel ).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

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