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   BPatG, 14.07.2003 - 30 W (pat) 95/02   

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https://dejure.org/2003,29683
BPatG, 14.07.2003 - 30 W (pat) 95/02 (https://dejure.org/2003,29683)
BPatG, Entscheidung vom 14.07.2003 - 30 W (pat) 95/02 (https://dejure.org/2003,29683)
BPatG, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 30 W (pat) 95/02 (https://dejure.org/2003,29683)
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  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 14.07.2003 - 30 W (pat) 95/02
    Darüber hinaus sind auch alle weiteren Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, wobei die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranzuziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung stehen (st Rspr; vgl BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.07.2003 - 30 W (pat) 95/02
    Darüber hinaus sind auch alle weiteren Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, wobei die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranzuziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung stehen (st Rspr; vgl BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.07.2003 - 30 W (pat) 95/02
    Hinsichtlich der Ähnlichkeit der Marken ist zunächst auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen und insbesondere darauf abzustellen, inwieweit die Marken in ihren dominierenden Elementen voneinander abweichen (BGH GRUR 2000, 233 RAUSCH/ELFI RAUCH; EuGH WRP 1999, 806 Lloyd).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 14.07.2003 - 30 W (pat) 95/02
    Hinsichtlich der Ähnlichkeit der Marken ist zunächst auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen und insbesondere darauf abzustellen, inwieweit die Marken in ihren dominierenden Elementen voneinander abweichen (BGH GRUR 2000, 233 RAUSCH/ELFI RAUCH; EuGH WRP 1999, 806 Lloyd).
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