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   BPatG, 14.07.2010 - 26 W (pat) 51/10   

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BPatG, 14.07.2010 - 26 W (pat) 51/10 (https://dejure.org/2010,26102)
BPatG, Entscheidung vom 14.07.2010 - 26 W (pat) 51/10 (https://dejure.org/2010,26102)
BPatG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 26 W (pat) 51/10 (https://dejure.org/2010,26102)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 MarkenG, § 91 MarkenG, § 6 Abs 2 PatKostG
    Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Erinnerungsgebühr - Arbeitsanweisung zur Führung eines Fristenkalenders - kein Organisationsverschulden - kein zurechenbares Verschulden des Markeninhabers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Erinnerungsgebühr - Arbeitsanweisung zur Führung eines Fristenkalenders - kein Organisationsverschulden - kein zurechenbares Verschulden des Markeninhabers

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Erinnerungsgebühr - Arbeitsanweisung zur Führung eines Fristenkalenders - kein Organisationsverschulden - kein zurechenbares Verschulden des Markeninhabers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Erinnerungsgebühr - Arbeitsanweisung zur Führung eines Fristenkalenders - kein Organisationsverschulden - kein zurechenbares Verschulden des Markeninhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 136/84

    Prüfungspflicht des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung des

    Auszug aus BPatG, 14.07.2010 - 26 W (pat) 51/10
    Bei der Beurteilung des Verschuldens ist als Maßstab die Beachtung der üblichen, im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt zugrunde zu legen, wobei die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH NJW 1985, 1709, 1710; BPatGE 24, 127, 129; BPatGE 24, 140, 142; Schulte a. a. O., § 123 Rn. 78 m. w. N.).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 166/05

    Anforderungen an die Zuweisung der Fristenkontrolle im Anwaltsbüro

    Auszug aus BPatG, 14.07.2010 - 26 W (pat) 51/10
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Anwalt einfache Verrichtungen wie die Notierung und Überwachung der üblichen und häufig vorkommenden Fristen grundsätzlich seinem Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen kann, sofern es sich hierbei - was den glaubhaft gemachten Ausführungen des Markeninhabers in Richtung auf die Büroleiterin H... zutrifft - um geschultes, zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal handelt (vgl. BGH GRUR 2008, 837, 838 - Münchner Weißwurst ; BGH NJW 2006, 1070; NJW 2006, 1520; NJW 2007, 1453).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 73/07

    Münchner Weißwurst

    Auszug aus BPatG, 14.07.2010 - 26 W (pat) 51/10
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Anwalt einfache Verrichtungen wie die Notierung und Überwachung der üblichen und häufig vorkommenden Fristen grundsätzlich seinem Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen kann, sofern es sich hierbei - was den glaubhaft gemachten Ausführungen des Markeninhabers in Richtung auf die Büroleiterin H... zutrifft - um geschultes, zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal handelt (vgl. BGH GRUR 2008, 837, 838 - Münchner Weißwurst ; BGH NJW 2006, 1070; NJW 2006, 1520; NJW 2007, 1453).
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZB 13/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Führung des

    Auszug aus BPatG, 14.07.2010 - 26 W (pat) 51/10
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Anwalt einfache Verrichtungen wie die Notierung und Überwachung der üblichen und häufig vorkommenden Fristen grundsätzlich seinem Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen kann, sofern es sich hierbei - was den glaubhaft gemachten Ausführungen des Markeninhabers in Richtung auf die Büroleiterin H... zutrifft - um geschultes, zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal handelt (vgl. BGH GRUR 2008, 837, 838 - Münchner Weißwurst ; BGH NJW 2006, 1070; NJW 2006, 1520; NJW 2007, 1453).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der Notierung von

    Auszug aus BPatG, 14.07.2010 - 26 W (pat) 51/10
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Anwalt einfache Verrichtungen wie die Notierung und Überwachung der üblichen und häufig vorkommenden Fristen grundsätzlich seinem Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen kann, sofern es sich hierbei - was den glaubhaft gemachten Ausführungen des Markeninhabers in Richtung auf die Büroleiterin H... zutrifft - um geschultes, zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal handelt (vgl. BGH GRUR 2008, 837, 838 - Münchner Weißwurst ; BGH NJW 2006, 1070; NJW 2006, 1520; NJW 2007, 1453).
  • BPatG, 14.12.2010 - 27 W (pat) 88/10

    fehlende Einzugsermächtigung - Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in

    Anders als in den zitierten Fällen, die den Entscheidungen des 26. Senats vom 28. April 2010, Az.: 26 W (pat) 27/10, und vom 14. Juli 2010, Az.: 26 W (pat) 51/10, zu Grunde lagen, ist vorliegend für das Versäumen der Frist zur Zahlung der Gebühr nicht kausal, dass eine Sachbearbeiterin entgegen einer ausdrücklichen generellen Büroanweisung für die Handhabung von Fristensachen die zutreffend gesondert notierte Frist zur Zahlung der Erinnerungsgebühr fälschlich gestrichen hat, obwohl sie hätte erkennen können und müssen, dass der Beschwerdeschrift keine Einzugsermächtigung oder ein sonstiger Zahlungsauftrag für die Gebühr beilag.
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