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   BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10 (EP)   

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BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10 (EP) (https://dejure.org/2012,63584)
BPatG, Entscheidung vom 14.08.2012 - 4 Ni 43/10 (EP) (https://dejure.org/2012,63584)
BPatG, Entscheidung vom 14. August 2012 - 4 Ni 43/10 (EP) (https://dejure.org/2012,63584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Bearbeitungsmaschine

    § 83 Abs 1 PatG, § 83 Abs 2 PatG, § 83 Abs 3 PatG, § 83 Abs 4 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bearbeitungsmaschine" - zur Zurückweisung verspäteten Vorbringens nach § 83 Abs. 4 PatG - zum vermuteten Verschulden - zur hinreichenden Entschuldigung

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bearbeitungsmaschine" - zur Zurückweisung verspäteten Vorbringens nach § 83 Abs. 4 PatG - zum vermuteten Verschulden - zur hinreichenden Entschuldigung -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bearbeitungsmaschine" - zur Zurückweisung verspäteten Vorbringens nach § 83 Abs. 4 PatG - zum vermuteten Verschulden - zur hinreichenden Entschuldigung -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 25 - Olanzapin; GRUR 2010, 123 - Escitaopram) ist im Rahmen der Prüfung der Neuheit für den Offenbarungsgehalt einer Schrift maßgeblich, was aus fachmännischer Sicht "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist, wobei insbesondere eine Ergänzung der Offenbarung durch Fachwissen unzulässig ist.

    Aber auch die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sie zielt vielmehr auf die Ermittlung des Sinngehalts, d. h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 26 - Olanzapin; GRUR 2011, 999, Tz. 33 - Memantin; vgl auch Senat Urt. v. 10.1.2012 4 Ni 6/11).

    Ansatzpunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ist das Auffinden des technischen Problems, das aus dem zu entwickeln ist, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich leistet (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2012, 803, Tz. 31 - Calcipotriol-Monohydrat; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung), wobei die Wahl des Ausgangspunktes der Rechtfertigung bedarf und verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 51 - Olanzapin; GRUR 2009, 1039, Tz. 20 - Fischbissanzeiger; BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilung) und zu fragen ist, ob der Stand der Technik am Prioritäts- bzw Anmeldetag dem Fachmann den Gegenstand der Erfindung nahegelegt hat.

  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10
    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH GRUR 2012, 378, Tz. 16 - Installiereinrichtung II), d. h. Veranlassung den Stand der Technik zu ändern.

    Auch ist nicht ersichtlich, dass sonstige Hinweise, derartige Anregungen vermittelt haben, wie sie sich ergeben können aus den Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets und der auf diesem Fachgebiet übliche Vorgehensweise von Fachleuten bei der Entwicklung von Neuerungen oder aber aus sonstigen Umständen, wie technischen Bedürfnissen, der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands oder auch nicht-technische Vorgaben, die geeignet sind, die Überlegungen des Fachmanns in die Richtung der Erfindung zu lenken (BGH GRUR 2012, 378, Tz. 16 - Installiereinrichtung II).

  • BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wiedergabeschutzverfahren" - zur

    Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10
    Hierzu zählt nach richtigem Verständnis nicht nur die Verlegung des anberaumten Termins, sondern insbesondere auch die Vertagung des bereits begonnenen Termins (BPatG, Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10; vgl auch Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum PatRModG, BT-Dr 16/11339, S. 33).
  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 98/09

    Calcipotriol-Monohydrat

    Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10
    Ansatzpunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ist das Auffinden des technischen Problems, das aus dem zu entwickeln ist, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich leistet (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2012, 803, Tz. 31 - Calcipotriol-Monohydrat; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung), wobei die Wahl des Ausgangspunktes der Rechtfertigung bedarf und verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 51 - Olanzapin; GRUR 2009, 1039, Tz. 20 - Fischbissanzeiger; BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilung) und zu fragen ist, ob der Stand der Technik am Prioritäts- bzw Anmeldetag dem Fachmann den Gegenstand der Erfindung nahegelegt hat.
  • BPatG, 10.01.2012 - 4 Ni 6/11

    Traglaschenkette - Patentnichtigkeitsklageverfahren - Neuheit - erfinderische

    Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10
    Aber auch die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sie zielt vielmehr auf die Ermittlung des Sinngehalts, d. h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 26 - Olanzapin; GRUR 2011, 999, Tz. 33 - Memantin; vgl auch Senat Urt. v. 10.1.2012 4 Ni 6/11).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10
    Entgegen der Auffassung der Klägerin bedarf es bei einer Beschränkung auf ein Ausführungsbeispiel nicht der umfassenden Mitaufnahme aller Merkmale (hier " prismatische Zentrierzapfen", bzw. " gegenüber dem Kopfteil erhöhte Flächenabschnitte") in eine Anspruchsfassung, soweit - wie vorliegend - der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen entnommen werden kann, dass auch Ausführungsformen ohne die in Rede stehenden Merkmale als zur Erfindung gehörend offenbart sind (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2012, 149, Tz. 84 - Sensoranordnung; GRUR 1990, 432, Spleißkammer).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 68/08

    Memantin

    Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10
    Aber auch die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sie zielt vielmehr auf die Ermittlung des Sinngehalts, d. h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 26 - Olanzapin; GRUR 2011, 999, Tz. 33 - Memantin; vgl auch Senat Urt. v. 10.1.2012 4 Ni 6/11).
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

    Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10
    Eine Lehre ist ausführbar, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH GRUR 2011, 707, Tz. 20 - Dentalgerätesatz).
  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

    Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10
    Nach dessen maßgeblichem Verständnis und einer nach Art. 69 EPÜ am Gesamtzusammenhang orientierten Betrachtung (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung, m. w. N.) ist zu beurteilen, welche technische Lehre Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist und welchen technischen Sinngehalt den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zukommt (BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher, jeweils m. w. N.), wobei die Patentschrift auch im Hinblick auf die gebrauchten Begriffe ihr eigenes Lexikon darstellen kann (BGH GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube; BGH Mitt. 2000, 105, 106 - Extrusionskopf).
  • BGH, 27.04.2010 - X ZR 79/09

    Fugenglätter

    Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10
    Es bedarf vielmehr - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall, in dem für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun (BGH GRUR 2009, 936 - Heizer; GRUR 2010, 814 - Fugenglätter) - zusätzlich des Anlasses oder der Anregung, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen, da erfahrungsgemäß die technische Entwicklung nicht notwendigerweise diejenigen Wege geht, die sich bei nachträglicher Analyse der Ausgangsposition als sachlich plausibel oder gar mehr oder weniger zwangsläufig darstellen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; GRUR 2010, 487 - einteilige Öse).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

  • BGH, 14.05.2009 - Xa ZR 148/05

    Heizer

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

  • BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

  • BPatG, 17.05.1994 - 3 Ni 25/93
  • BGH, 23.11.2006 - III ZR 65/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Schäden durch ein sogenanntes Dialer-Programm

  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
  • BPatG, 19.10.2023 - 7 Ni 15/21
    3.1 Im Blick auf das Erfordernis der genügenden Entschuldigung der Verspätung nach § 83 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 PatG ist auf einen objektiven Sorgfaltsmaßstab abzustellen (BPatG, Urteil vom 14. August 2012, 4 Ni 43/10 (EP), BPatGE 53, 178 - Bearbeitungsmaschine).
  • BPatG, 12.11.2013 - 4 Ni 53/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Die Versäumung der Frist wurde durch die Klägerin nicht entschuldigt (§ 83 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 PatG), ein Verschulden i.S.v. § 276 BGB (hierzu BPatG, Urteil v. 14.8. 2012, 4 Ni 43/10 (EP) m. w. N. = BPatGE 53, 178 = GRUR 2013, 601 - Bearbeitungsmaschine) ist angesichts des Inhalts der Schriftsätze der Klägerin und zudem des auch eindeutig auf den Nichtigkeitsgrund fehlender Patentfähigkeit beschränkten Inhalts des Hinweises offensichtlich; entsprechend wurde auch kein Entschuldigungsgrund glaubhaft gemacht (§ 83 Abs. 4 Satz 2 PatG).

    Auch eine solche Vertagung fällt unter die Vorschrift des § 83 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 PatG (vgl. BPatG, Urteil v. 14.8. 2012, 4 Ni 43/10 (EP) = BPatGE 53, 178 = GRUR 2013, 601 - Bearbeitungsmaschine).

  • BPatG, 17.11.2023 - 4 Ni 60/22
    Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 9. Aufl. 2020, § 83 Rn. 23; Hall / Nobbe in Benkard, Patentgesetz, 12. Aufl. 2023, § 83 Rn. 19;BPatG, Urteil vom 14. August 2012, 4 Ni 43/10 (EP), BPatGE 53, 178 = GRUR 2013, 601 - Bearbeitungsmaschine, Leitsatz 1, Rn. 34).
  • BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit

    Auch eine solche fällt unter die Vorschrift des § 83 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 PatG (vgl. BPatG, Urteil v. 14.8.2012, 4 Ni 43/10 (EP) m. w. N. - Bearbeitungsmaschine).
  • BPatG, 04.01.2024 - 4 Ni 39/22
    Für eine genügende Entschuldigung der Verspätung nach § 83 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 PatG ist auf einen objektiven Sorgfaltsmaßstab abzustellen (Keukenschrijver in Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 9. Aufl. 2020, § 83 Rn. 23; Hall / Nobbe in Benkard, Patentgesetz, 12. Aufl. 2023, § 83 Rn. 19; BPatG, Urteil vom 14. August 2012, 4 Ni 43/10 (EP), BPatGE 53, 178 = GRUR 2013, 601 - Bearbeitungsmaschine, Leitsatz 1, Rn. 34).
  • BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11

    Dichtungsring - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur

    Auch eine solche fällt unter die Vorschrift des § 83 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 PatG (vgl. BPatG, Urteil v. 14.8.2012, 4 Ni 43/10 (EP) m. w. N. - Bearbeitungsmaschine).
  • BPatG, 12.03.2021 - 6 Ni 4/20
    Danach liegt eine ausreichende Entschuldigung vor, wenn geänderte Hilfsanträge etwa durch ein Ergänzungsgutachten der Gegenseite und einen darauf ergangenen ergänzenden Hinweis des Gerichts (so auch BPatG, Urteil vom 14. August 2012, 4 Ni 43/10 (EP), GRUR 2013, 601, Bearbeitungsmaschine, Leitsatz 1, Rn. 34; BPatG) oder die späte Vorlage von Entgegenhaltungen durch die Gegenseite, die eine umfangreiche Überprüfung erforderten, veranlasst sind (so etwa BPatG, Urteil vom 21. September 2015, 5 Ni 30/13 (EP), Verfahren zur Übertragung von Ressourceninformation, juris, Rn. 111).
  • BPatG, 07.10.2021 - 1 Ni 27/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Beschlag mit relativer zueinander

    Im Blick auf das Erfordernis der genügenden Entschuldigung der Verspätung nach § 83 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 PatG ist auf einen objektiven Sorgfaltsmaßstab abzustellen (BPatG, Urteil vom 14. August 2012, 4 Ni 43/10 (EP), BPatGE 53, 178 = GRUR 2013, 601, Bearbeitungsmaschine, Leitsatz 1, Rn. 34; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 9. Aufl., § 83 Rn. 23 m.w.N.).
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