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   BPatG, 14.09.2004 - 25 W (pat) 232/03   

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https://dejure.org/2004,34377
BPatG, 14.09.2004 - 25 W (pat) 232/03 (https://dejure.org/2004,34377)
BPatG, Entscheidung vom 14.09.2004 - 25 W (pat) 232/03 (https://dejure.org/2004,34377)
BPatG, Entscheidung vom 14. September 2004 - 25 W (pat) 232/03 (https://dejure.org/2004,34377)
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  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 25 W (pat) 232/03
    Nach der BGH-Entscheidung des 2. Senat vom 29. Januar 2001 (NJW 2001, 1056) besitzt die (Außen-)GbR - ohne juristische Person zu sein - nunmehr als Teilnehmerin am Rechtsverkehr grundsätzlich Rechtsfähigkeit, soweit nicht im Einzelfall besondere Gründe entgegenstehen.

    Daß die GbR nicht in ein dem Grundbuch oder dem Handelregister entsprechendes Register eingetragen wird, stellt nach Auffassung des BGH in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2001 (NJW 2001, 1056) kein Hindernis für die Annahme der Rechtsfähigkeit dar.

    Dies hatte der BGH (NJW 2001, 1056) für die Bezeichnung der GbR im Aktivprozeß für notwendig und zumutbar angesehen.

  • BPatG, 23.07.2003 - 25 W (pat) 53/03
    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 25 W (pat) 232/03
    Die gegen dieses Schreiben am 13. Dezember 2002 eingelegt Beschwerde der Antragsteller hat der Senat unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 53/03 mit Beschluß vom 23. Juli 2003 als unzulässig verworfen, da es sich bei dem Schreiben der Markenabteilung vom 19. September 2002 nicht um eine abschließende, beschwerdefähige Entscheidung handele.

    Im übrigen werde auf den Akteninhalt des Beschwerdeverfahrens 25 W (pat) 53/03 und den dortigen Vortrag der Beschwerdeführer verwiesen.

    Über die gleichzeitig beantragte Rückzahlung der Beschwerdegebühr im Verfahren 25 W (pat) 53/03 hat der Senat mit Beschluß vom 23. Juli 2003 bereits rechtskräftig entschieden und die Rückzahlung abgelehnt.

  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97

    Ballermann

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 25 W (pat) 232/03
    Wie bereits im Senatsbeschluß vom 22. Januar 2004 dargelegt, ist die vorliegende Frage, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Inhaberin von Markenrechten sein kann, vom 1. Senat des BGH in der "Ballermann"-Entscheidung vom 24. Februar 2000 (GRUR 2000, 1028) unter Berufung auf § 7 MarkenG zwar ursprünglich verneint worden.

    Auch in der markenrechtlichen Literatur wurde sie überwiegend begrüßt (so bereits Thun GRUR 1999, 862; Eckey/Klippel, MarkenG, 2003, § 7, Rdnr 3; Fezer, MarkenG, 3. Aufl 2001, § 7, Rdnr 34 ff und in: Festschrift für Peter Ulmer, De Gruyter Recht Berlin, 2003, 119; Starck MarkenR 2001, 89 ohne weitere Begründung; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl 2003, § 7, Rdnr 12 ff; aA Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl 2003, § 7, Rdnr 8 mit Hinweis darauf, dass die geänderte Rechtsprechung auf die Außen-GbR bezogen sei und § 5 Abs. 3 Satz 2 MarkenV Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern erfordere; im Registerverfahren sei die GbR weiterhin im wesentlichen als Anmelder- bzw Inhabergemeinschaft zu behandeln) und darauf hingewiesen, daß die "Ballermann"-Entscheidung des BGH (GRUR 2000, 1028) nun obsolet geworden sei (so Starck MarkenR 2001, 89; Eckey/Klippel, MarkenG, 2003, § 7, Rdnr 3).

  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 154/96

    Scheckfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 25 W (pat) 232/03
    Die Rechtsverfolgung werde jedenfalls nicht dadurch erschwert, daß auf einem Scheck die Gesellschaft (nur) unter ihrem Namen aufgeführt sei (vgl BGHZ 136, 254).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 1 W 52/03

    Entstehung einer Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung einer Forderung gegen

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 25 W (pat) 232/03
    Soweit dies zu verneinen wäre, würde die Klage lediglich insoweit, nicht aber gegen die Gesellschafter abgewiesen (vgl hierzu OLG Zweibrücken NJW 2004, 522 mwN).
  • BGH, 16.07.2001 - II ZB 23/00

    Beteiligung einer BGB -Gesellschaft an einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 25 W (pat) 232/03
    In den Entscheidungen vom 16. Juli 2001 (NJW 2001, 3121) und vom 28. Februar 2002 (NJW 2002, 1207) ist der BGH auf die im Zusammenhang mit einer Registrierung der GbR vorgebrachten Bedenken (vgl hierzu Dümig RPfl 2002, 53; Ann, Anm in Mitt 2001, 181; B. Schmid GRUR 2001, 653; Heil NJW 2001, 2158; K. Schmidt NJW 2001, 953) eingegangen und hat klargestellt, dass wegen der besonderen Funktionen und Anforderungen des Handelsregisters oder des Grundbuchs an die Registerpublizität die GbR nicht uneingeschränkt registerfähig sei, ohne dabei aber seine Grundsatzentscheidung in Frage zu stellen.
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BPatG, 14.09.2004 - 25 W (pat) 232/03
    In den Entscheidungen vom 16. Juli 2001 (NJW 2001, 3121) und vom 28. Februar 2002 (NJW 2002, 1207) ist der BGH auf die im Zusammenhang mit einer Registrierung der GbR vorgebrachten Bedenken (vgl hierzu Dümig RPfl 2002, 53; Ann, Anm in Mitt 2001, 181; B. Schmid GRUR 2001, 653; Heil NJW 2001, 2158; K. Schmidt NJW 2001, 953) eingegangen und hat klargestellt, dass wegen der besonderen Funktionen und Anforderungen des Handelsregisters oder des Grundbuchs an die Registerpublizität die GbR nicht uneingeschränkt registerfähig sei, ohne dabei aber seine Grundsatzentscheidung in Frage zu stellen.
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