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   BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04   

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BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04 (https://dejure.org/2005,28228)
BPatG, Entscheidung vom 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04 (https://dejure.org/2005,28228)
BPatG, Entscheidung vom 14. September 2005 - 29 W (pat) 109/04 (https://dejure.org/2005,28228)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
    Die möglichen weiteren Bedeutungen des Wortes stehen der Annahme einer beschreibenden Verwendung in einem ihrer Bedeutungsgehalte nicht entgegen (EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - Rn 38; MarkenR 2004, 99, 109 - Rn 97 - Postkantoor).

    Die bloße Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne ungewöhnliche Veränderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Natur, führt daher nur zu einem Gesamtzeichen, das seinerseits ausschließlich aus einer unmittelbar verständlichen, im Vordergrund stehenden Sachaussage besteht oder beschreibend ist (EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - Rn 39 - BIOMILD).

    Es spielt dabei im übrigen auch keine Rolle, dass eine konkret angemeldete Wortzusammensetzung lexikalisch nicht nachweisbar ist, da das Verständnis einer Wortverbindung nicht davon abhängt, dass sie in einem Wörterbuch verzeichnet ist (vgl EuGH GRUR Int 2004, 410 - BIOMILD; BGH WRP 2002, 982, 984 - FRÜH-STÜCKS-DRINK I).

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (stRspr; EuGH GRUR 2004, 1027 - Rn 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK).

    Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK, BGH WRP 2002, 1073, 1074, 1075 - BONUS II).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
    Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK, BGH WRP 2002, 1073, 1074, 1075 - BONUS II).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
    Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK, BGH WRP 2002, 1073, 1074, 1075 - BONUS II).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (stRspr; EuGH GRUR 2004, 1027 - Rn 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (stRspr; EuGH GRUR 2004, 1027 - Rn 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (stRspr; EuGH GRUR 2004, 1027 - Rn 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
    Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK, BGH WRP 2002, 1073, 1074, 1075 - BONUS II).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
    Es spielt dabei im übrigen auch keine Rolle, dass eine konkret angemeldete Wortzusammensetzung lexikalisch nicht nachweisbar ist, da das Verständnis einer Wortverbindung nicht davon abhängt, dass sie in einem Wörterbuch verzeichnet ist (vgl EuGH GRUR Int 2004, 410 - BIOMILD; BGH WRP 2002, 982, 984 - FRÜH-STÜCKS-DRINK I).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
    Einer aus englischen Begriffen gebildeten Kombinationsmarke kann auch im deutschen Sprachraum, die Unterscheidungskraft fehlen (EuGH, GRUR 2003, 58, 60 Rn 23, 40 - Companyline), denn im Bereich der Telekommunikation und der Informationstechnologie ist Englisch die vorherrschende Sprache.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    Zurückgewiesen worden seien durch das Bundespatentgericht ähnliche Ausrufe wie "HALLO" (BPatG 29 W (pat) 109/04), "Aber nu!" (26 W (pat) 63/96; "Ole" (25 W (pat) 148/98); "STOP" (26 W (pat) 215/04).
  • BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08

    "hey!" nicht als Marke für Design von Homepages und Webseiten eintragungsfähig

    Zurückgewiesen worden seien durch das Bundespatentgericht ähnliche Ausrufe wie "HALLO" (BPatG 29 W (pat) 109/04); "Aber nu!" (26 W (pat) 63/96; "Ole" (25 W (pat) 148/98); "STOP" (26 W (pat) 215/04).
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