Rechtsprechung
BPatG, 14.09.2010 - 28 W (pat) 73/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "OMNI POWER (Wort-Bild-Marke)/OMNIA" - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "OMNI POWER (Wort-Bild-Marke)/OMNIA" - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "OMNI POWER (Wort-Bild-Marke)/OMNIA" - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "OMNI POWER (Wort-Bild-Marke)/OMNIA" - Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 44/07
OFFROAD
Auszug aus BPatG, 14.09.2010 - 28 W (pat) 73/10
Die einzelnen Beurteilungsfaktoren stehen dabei zueinander in einer Art von wechselseitiger Beeinflussung, so dass beispielsweise eine ausgeprägte Ähnlichkeit der Waren durch einen geringeren Grad der Markenähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 2010, 893, Rdn. 23 - OFFROAD, m. w. N.).Vernachlässigt der Verkehr den Wortbestandteil "POWER" in der jüngeren Marke aber nicht, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Verkehr im Normalfall eine Kennzeichnung als Ganzes wahrnimmt und daher für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf den Gesamteindruck der Vergleichszeichen abzustellen ist (vgl. BGH WRP 2010, 893, Rdn. 15 - OFFROAD).
- BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07
MIXI
Auszug aus BPatG, 14.09.2010 - 28 W (pat) 73/10
Im Hinblick auf den kollisionsrechtlichen Markenvergleich gilt dabei der in ständiger Rechtsprechung angewandte Grundsatz, dass die fraglichen Zeichen einander in ihrer Gesamtheit gegenüberzustellen sind, da der Verkehr Marken erfahrungsgemäß so aufnimmt, wie sie ihm begegnen, ohne dass er sie einer analysierenden, zergliedernden Betrachtung unterzieht (vgl. BGH WRP 2010, 1046, Rdn. 34 - MIXI; BGH GRUR 2004, 779 - Zwilling/Zweibrüder). - BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06
Augsburger Puppenkiste
Auszug aus BPatG, 14.09.2010 - 28 W (pat) 73/10
Dass ein Zeichen geeignet sein kann, bloße Assoziationen an eine andere Marke hervorzurufen, ist insoweit nicht ausreichend (vgl. BGH GRUR 2009, 772, Rdn. 69 - Augsburger Puppenkiste).
- BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
METROBUS
Auszug aus BPatG, 14.09.2010 - 28 W (pat) 73/10
Diese Art der Verwechslungsgefahr greift ein, wenn Vergleichszeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stammbestandteil mehrerer Marken eines Unternehmens ansieht und deshalb Zeichen mit einem wesensgleichen Stamm demselben Inhaber zuordnet (vgl. BGH GRUR 2009, 484, Rdn. 38 - METROBUS, m. w. N.). - BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 14.09.2010 - 28 W (pat) 73/10
Allerdings ist es durchaus möglich, dass im Ausnahmefall ein einzelner Bestandteil eines komplexen Kennzeichens für dessen Gesamteindruck bestimmend sein und deshalb schon für sich genommen eine Verwechslungsgefahr begründen kann (…vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rdn. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Rdn. 19 - coccodrillo). - EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 14.09.2010 - 28 W (pat) 73/10
Allerdings ist es durchaus möglich, dass im Ausnahmefall ein einzelner Bestandteil eines komplexen Kennzeichens für dessen Gesamteindruck bestimmend sein und deshalb schon für sich genommen eine Verwechslungsgefahr begründen kann (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rdn. 28 f. - THOMSON LIFE;… BGH GRUR 2006, 60, Rdn. 19 - coccodrillo). - BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01
Zwilling/Zweibrüder
Auszug aus BPatG, 14.09.2010 - 28 W (pat) 73/10
Im Hinblick auf den kollisionsrechtlichen Markenvergleich gilt dabei der in ständiger Rechtsprechung angewandte Grundsatz, dass die fraglichen Zeichen einander in ihrer Gesamtheit gegenüberzustellen sind, da der Verkehr Marken erfahrungsgemäß so aufnimmt, wie sie ihm begegnen, ohne dass er sie einer analysierenden, zergliedernden Betrachtung unterzieht (…vgl. BGH WRP 2010, 1046, Rdn. 34 - MIXI; BGH GRUR 2004, 779 - Zwilling/Zweibrüder). - EuG, 23.02.2006 - T-194/03
Il Ponte Finanziaria / OHMI - Marine Enterprise Projects (BAINBRIDGE) - …
Auszug aus BPatG, 14.09.2010 - 28 W (pat) 73/10
Dem Wortelement "OMNI" kommt aufgrund seines inhaltlichen Bezugs zu dem nachfolgenden Bestandteil "POWER" in der angegriffenen Marke keine Eignung mehr zu, die Erinnerung an das Widerspruchszeichen wachzurufen und es fehlt auch sonst an jeglichen Übereinstimmungen im Zeichenbildungsprinzip (vgl. hierzu auch EuG GRUR Int. 2006, 404, Rdn. 127 - BAINBRIDGE; bestätigt durch EuGH WRP 2007, 1322 - BAINBRIDGE). - EuGH, 13.09.2007 - C-234/06
Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …
Auszug aus BPatG, 14.09.2010 - 28 W (pat) 73/10
Dem Wortelement "OMNI" kommt aufgrund seines inhaltlichen Bezugs zu dem nachfolgenden Bestandteil "POWER" in der angegriffenen Marke keine Eignung mehr zu, die Erinnerung an das Widerspruchszeichen wachzurufen und es fehlt auch sonst an jeglichen Übereinstimmungen im Zeichenbildungsprinzip (…vgl. hierzu auch EuG GRUR Int. 2006, 404, Rdn. 127 - BAINBRIDGE; bestätigt durch EuGH WRP 2007, 1322 - BAINBRIDGE). - BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05
idw Informationsdienst Wissenschaft
Auszug aus BPatG, 14.09.2010 - 28 W (pat) 73/10
Der Hinweis der Widersprechenden auf den beschreibenden Bedeutungsgehalt des Markenworts "POWER" lässt unberücksichtigt, dass bei einer solchen Sachlage auch ein beschreibender Bestandteil zum Gesamteindruck eines Zeichens beitragen kann (vgl. BGH WRP 2008, 1098, 1103, Rdn. 37 - idw Informationsdienst Wissenschaft). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz