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   BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19   

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BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19 (https://dejure.org/2020,35328)
BPatG, Entscheidung vom 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19 (https://dejure.org/2020,35328)
BPatG, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - 29 W (pat) 31/19 (https://dejure.org/2020,35328)
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  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19
    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - NestleÌ/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI).

    Wortzeichen besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn.86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey! GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

    Auszug aus BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19
    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - NestleÌ/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI).

    Personennamen sind wegen ihrer Eignung, den Namensträger individuell zu bezeichnen und damit von anderen Personen zu unterscheiden, ein klassisches Kennzeichenmittel (vgl. BGH GRUR 2018, 301 Rn. 12 - Pippi-Langstrumpf-Marke).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn.24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19
    Wortzeichen besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn.86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey! GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19
    Üblich ist etwa eine Bezeichnung nach Art des Mediums oder der Branche, auf die die Werbeleistungen bezogen sind, während eine Festlegung auf ein bestimmtes Themengebiet nicht erfolgt (BGH GRUR 2009, 949 - My World).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19
    Wortzeichen besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn.86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey! GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).
  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 508/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "HELMUT RAHN" - Unterscheidungskraft - kein

    Auszug aus BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19
    Ob ein Personenname eine auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen hinweisende Funktion hat, ist allerdings nach den für sämtliche Marken geltenden - oben aufgeführten - Grundsätzen zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2004, 946 Rn. 25 - Nichols plc/Registrar of Trade Marks [Nichols]; BGH a. a. O. - Pippi- Langstrumpf-Marke; BPatG, Beschluss vom 22.04.2020, 29 W (pat) 508/20 - Helmut Rahn; Beschluss vom 13.06.2018, 26 W (pat) 539/17 - Harald Juhnke; BPatG GRUR 2014, 79, 80 - Mark Twain; GRUR 2008, 512, 513 - Ringelnatz).
  • BPatG, 17.05.2017 - 29 W (pat) 77/13

    Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens "Georg Meistermann" für Waren der Klassen

    Auszug aus BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19
    Die Auffassung der Verkehrskreise bei der Einordnung eines Personennamens als Sachangabe, als rein werbemäßige Verwendung oder als betrieblicher Herkunftshinweis wird durch die jeweilige Warenbranche und das Marktgeschehen innerhalb der in Frage stehenden Branche geprägt (BPatG, Beschluss vom 17.05.2017, 29 W (pat) 77/13 - Georg Meistermann; BPatG a. a. O. - Mark Twain; a. a. O. Rn. 23 - Ringelnatz).
  • BPatG, 15.05.2013 - 29 W (pat) 75/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Mark Twain" - Name eines

    Auszug aus BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19
    Ob ein Personenname eine auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen hinweisende Funktion hat, ist allerdings nach den für sämtliche Marken geltenden - oben aufgeführten - Grundsätzen zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2004, 946 Rn. 25 - Nichols plc/Registrar of Trade Marks [Nichols]; BGH a. a. O. - Pippi- Langstrumpf-Marke; BPatG, Beschluss vom 22.04.2020, 29 W (pat) 508/20 - Helmut Rahn; Beschluss vom 13.06.2018, 26 W (pat) 539/17 - Harald Juhnke; BPatG GRUR 2014, 79, 80 - Mark Twain; GRUR 2008, 512, 513 - Ringelnatz).
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog.

    Auszug aus BPatG, 14.10.2020 - 29 W (pat) 31/19
    Um eine Verwendung einer Bezeichnung als beschreibende Angabe handelt es sich dann, wenn der angesprochene Verkehr in der in Frage stehenden Bezeichnung nicht (auch) einen Hinweis auf die Herkunft der Waren und Dienstleistungen sieht, sondern nur eine Angabe über Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 2003, 436, 439 - Feldenkrais).
  • BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 35/06

    Ringelnatz

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • BPatG, 13.06.2018 - 26 W (pat) 539/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Harald Juhnke" - Zurückweisungsbeschluss des DPMA

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

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