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   BPatG, 14.11.2000 - 27 W (pat) 198/99   

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https://dejure.org/2000,30414
BPatG, 14.11.2000 - 27 W (pat) 198/99 (https://dejure.org/2000,30414)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2000 - 27 W (pat) 198/99 (https://dejure.org/2000,30414)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2000 - 27 W (pat) 198/99 (https://dejure.org/2000,30414)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 22.10.1996 - 24 W (pat) 241/95
    Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 27 W (pat) 198/99
    Hierbei darf auch nicht außer acht gelassen werden, daß beide Eintragungshindernisse begrifflich streng auseinanderzuhalten sind (vgl BPatG GRUR 1997, 530, 531 "Rohrreiniger"; HABM Mitt 1998, 931, 932 "TeleBingo"; Mitt 1998, 396, 397 "SUPREME").
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 27 W (pat) 198/99
    Für das Verhältnis der Schutzhindernisse der fehlenden Unterscheidungskraft einerseits und des Vorliegens einer freihaltungsbedürftigen beschreibenden Angabe andererseits hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausdrücklich festgestellt, daß eine Differenzierung der Unterscheidungskraft nach dem Grad eines möglichen Freihaltungsbedürfnisses unzulässig ist (EuGH GRUR 1999, 723, 727 "Chiemsee").
  • BPatG, 11.07.2000 - 24 W (pat) 262/99
    Auszug aus BPatG, 14.11.2000 - 27 W (pat) 198/99
    Damit trägt die pauschale, nicht näher begründete Feststellung, angesichts eines fehlenden Freihaltungsbedürfnisses an der eingetragenen Marke sei auch deren Unterscheidungskraft zu bejahen, dem eigenständigen Charakter von MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 nicht hinreichend Rechnung und spricht dieser Vorschrift praktisch jeglichen eigenen Anwendungsbereich ab, was weder mit dem Markengesetz noch mit der Markenrechtsrichtlinie (in der maßgeblichen Auslegung der "Chiemsee"-Entscheidung des EuGH, aaO) in Einklang zu bringen ist (vgl auch BPatG 24 W (pat) 262/99 "babyline", demnächst in PAVIS PROMA).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2015 - 12 U 57/15

    Risikolebensversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei

    Für ein solches Bewusstsein spricht das Verschweigen schwerer, chronischer oder immer wieder auftretender Erkrankungen oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen (BGH NJW 2011, 1213; OLG Köln BeckRS 2012, 20806).
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