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   BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04   

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https://dejure.org/2006,26687
BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04 (https://dejure.org/2006,26687)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04 (https://dejure.org/2006,26687)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2006 - 33 W (pat) 156/04 (https://dejure.org/2006,26687)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77

    Wirkung eines nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatzes

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04
    Die nachträglich eingereichte Beschwerdebegründung verpflichtet lediglich zur Prüfung der Frage, ob die mündliche Verhandlung gemäß § 76 Abs. 6 Satz 2 MarkenG wieder zu eröffnen ist (vgl. BGH GRUR 1979, 219 - Schaltungschassis).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04
    Der Durchschnittverbraucher nimmt eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE m. w. N.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04
    Im Übrigen kommt er als auf das Unternehmen des Widersprechenden hinweisender Stammbestandteil nicht in Betracht, so dass darüber hinaus eine mittelbare Verwechslungsgefahr zu verneinen ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZB 62/98

    EASYPRESS; Verzicht auf Marke im laufenden Löschungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04
    Eine Wiedereröffnung ist vorliegend jedoch nicht geboten, da die Beschwerdebegründung keine entscheidungserheblichen neuen Tatsachen oder verfahrensabschließenden Erklärungen enthält (vgl. BGH GRUR 2001, 337 - EASYPRESS).
  • BPatG, 08.04.1997 - 27 W (pat) 36/96
    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04
    Zum einen hat er den Beschluss vom 8. April 2004, in dem keine Kostenentscheidung getroffen worden ist, selbst nicht mit der Beschwerde oder Anschlussbeschwerde angefochten (vgl. BPatG GRUR 1998, 64 - bonjour/bonyour).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 9/09

    IGEL PLUS/ PLUS - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "IGEL

    Zudem wird vielfach vertreten, dass zu dieser Fallgruppe auch Fälle zählen, in denen sich mehrgliedrige Marken bzw. Kombinationsmarken gegenüberstehen, die nur in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil übereinstimmen (BPatG 33 W (pat) 156/04 - FINANZ-PARTNER HAMBURG/FinanzPartner DE; BPatG 24 W (pat) 16/07 - MCI Haar Plus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 223/04 - OSPlus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 141/04 - One System Plus/PLUS).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 38/09

    Plus 2/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Plus

    Zudem wird vielfach vertreten, dass zu dieser Fallgruppe auch Fälle zählen, in denen sich mehrgliedrige Marken bzw. Kombinationsmarken gegenüberstehen, die nur in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil übereinstimmen (BPatG 33 W (pat) 156/04 - FINANZ-PARTNER HAMBURG/FinanzPartner DE; BPatG 24 W (pat) 16/07 - MCI Haar Plus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 223/04 - OSPlus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 141/04 - One System Plus/PLUS).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 20/09

    Limit Plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Limit

    Zudem wird vielfach vertreten, dass zu dieser Fallgruppe auch Fälle zählen, in denen sich mehrgliedrige Marken bzw. Kombinationsmarken gegenüberstehen, die nur in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil übereinstimmen (BPatG 33 W (pat) 156/04 - FINANZ-PARTNER HAMBURG/FinanzPartner DE; BPatG 24 W (pat) 16/07 - MCI Haar Plus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 223/04 - OSPlus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 141/04 - One System Plus/PLUS).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 43/09

    REISE plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "REISE

    Zudem wird vielfach vertreten, dass zu dieser Fallgruppe auch Fälle zählen, in denen sich mehrgliedrige Marken bzw. Kombinationsmarken gegenüberstehen, die nur in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil übereinstimmen (BPatG 33 W (pat) 156/04 - FINANZ-PARTNER HAMBURG/FinanzPartner DE; BPatG 24 W (pat) 16/07 - MCI Haar Plus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 223/04 - OSPlus/PLUS; BPatG 33 W (pat)141/04 - One System Plus/PLUS).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 44/09

    Z.plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde -

    Vielfach wird vertreten, dass zu dieser Fallgruppe auch Fälle zählen, in denen sich mehrgliedrige Marken bzw. Kombinationsmarken gegenüberstehen, die nur in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil übereinstimmen (BPatG 33 W (pat) 156/04 - FINANZ-PARTNER HAMBURG/FinanzPartner DE; BPatG 24 W (pat) 16/07 - MCI Haar Plus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 223/04 - OSPlus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 141/04 - One System Plus /PLUS).
  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 42/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "finaPLUS (Wort-Bild-Marke)/Plus (Wort-Bild-Marke)" -

    Vielfach wird vertreten, dass zu dieser Fallgruppe auch Fälle zählen, in denen sich mehrgliedrige Marken bzw. Kombinationsmarken gegenüberstehen, die nur in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil übereinstimmen (BPatG 33 W (pat) 156/04 - FINANZ-PARTNER HAMBURG/FinanzPartner DE; BPatG 24 W (pat) 16/07 - MCI Haar Plus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 223/04 - PLUS/OSPlus; BPatG 33 W (pat) 141/04 - PLUS/One System Plus).
  • BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 87/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Simon Weber/WEBER" - zur Beurteilung der prägenden

    Das Verhalten eines Widersprechenden gibt Anlass für eine Kostenauferlegung, wenn sich die Vergleichsmarken nach anerkannten Beurteilungsgrundsätzen nicht verwechselbar nahe kommen, also in Fällen ersichtlich fehlender Markenähnlichkeit bei einem Vorgehen aus einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil (BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 156/04 - Finanz-Partner/ FinanzPartner DE), oder aber, wenn auf eine zulässige Einrede der Nichtbenutzung hin der Widerspruch ohne ernsthaften Versuch der erforderlichen Glaubhaftmachung der Benutzung weiterverfolgt wird (BPatG GRUR 1996, 981, 982 - ESTAVITAL).
  • BPatG, 09.02.2012 - 30 W (pat) 94/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gesundo/BIG gesund" - Widerspruch aus einer

    Bei einem Widerspruch aus einer mehrgliedrigen Marke, die nur in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil mit der gegenüberstehenden Marke übereinstimmt, ist die Rechtsverfolgung erkennbar aussichtslos; das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundespatentgerichts (vgl. BGH GRUR 1990, 435, 455 - L-Thyroxin; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2007, 1066, 1069, Nr. 39 - 43 - Kinderzeit; BPatG 33 W (pat) 156/04 - FINANZ-PARTNER HAMBURG/FinanzPartner DE; BPatG 24 W (pat) 16/07 - MCI Haar Plus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 223/04 - OSPlus/PLUS; BPatG 33 W (pat) 141/04 - One System Plus/PLUS; alle veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts; Ströbele/Hacker a. a. O., § 9 Rdn. 300 m. w. N.).
  • BPatG, 29.08.2012 - 26 W (pat) 94/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Red Dragon/RED" - Kostenentscheidung - zum

    Dazu können unter Umständen auch Fälle gehören, in denen sich mehrgliedrige Marken bzw. Kombinationsmarken gegenüberstehen, die nur in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil übereinstimmen (BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 156/04 - Finanz-Partner/Finanz-Partner DE).
  • BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 117/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung nach Widerspruchsrücknahme

    Dazu können u. U. auch Fälle gehören, in denen sich mehrgliedrige Marken gegenüberstehen, die nur in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil übereinstimmen (BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 156/04 - Finanz-Partner/FinanzPartner DE).
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