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BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04
Der Durchschnittverbraucher nimmt eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE m. w. N.). - BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"
Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04
Im Übrigen kommt er als auf das Unternehmen des Widersprechenden hinweisender Stammbestandteil nicht in Betracht, so dass darüber hinaus eine mittelbare Verwechslungsgefahr zu verneinen ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder). - BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77
Wirkung eines nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatzes …
Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04
Die nachträglich eingereichte Beschwerdebegründung verpflichtet lediglich zur Prüfung der Frage, ob die mündliche Verhandlung gemäß § 76 Abs. 6 Satz 2 MarkenG wieder zu eröffnen ist (vgl. BGH GRUR 1979, 219 - Schaltungschassis). - BGH, 19.10.2000 - I ZB 62/98
EASYPRESS; Verzicht auf Marke im laufenden Löschungsverfahren
Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04
Eine Wiedereröffnung ist vorliegend jedoch nicht geboten, da die Beschwerdebegründung keine entscheidungserheblichen neuen Tatsachen oder verfahrensabschließenden Erklärungen enthält (vgl. BGH GRUR 2001, 337 - EASYPRESS). - BPatG, 08.04.1997 - 27 W (pat) 36/96
Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04
Zum einen hat er den Beschluss vom 8. April 2004, in dem keine Kostenentscheidung getroffen worden ist, selbst nicht mit der Beschwerde oder Anschlussbeschwerde angefochten (vgl. BPatG GRUR 1998, 64 - bonjour/bonyour).