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   BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04   

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https://dejure.org/2006,35109
BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04 (https://dejure.org/2006,35109)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04 (https://dejure.org/2006,35109)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2006 - 33 W (pat) 157/04 (https://dejure.org/2006,35109)
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  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04
    Der Durchschnittverbraucher nimmt eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE m. w. N.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04
    Im Übrigen kommt er als auf das Unternehmen des Widersprechenden hinweisender Stammbestandteil nicht in Betracht, so dass darüber hinaus eine mittelbare Verwechslungsgefahr zu verneinen ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder).
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77

    Wirkung eines nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatzes

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04
    Die nachträglich eingereichte Beschwerdebegründung verpflichtet lediglich zur Prüfung der Frage, ob die mündliche Verhandlung gemäß § 76 Abs. 6 Satz 2 MarkenG wieder zu eröffnen ist (vgl. BGH GRUR 1979, 219 - Schaltungschassis).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZB 62/98

    EASYPRESS; Verzicht auf Marke im laufenden Löschungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04
    Eine Wiedereröffnung ist vorliegend jedoch nicht geboten, da die Beschwerdebegründung keine entscheidungserheblichen neuen Tatsachen oder verfahrensabschließenden Erklärungen enthält (vgl. BGH GRUR 2001, 337 - EASYPRESS).
  • BPatG, 08.04.1997 - 27 W (pat) 36/96
    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04
    Zum einen hat er den Beschluss vom 8. April 2004, in dem keine Kostenentscheidung getroffen worden ist, selbst nicht mit der Beschwerde oder Anschlussbeschwerde angefochten (vgl. BPatG GRUR 1998, 64 - bonjour/bonyour).
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