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   BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 89/03   

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BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 89/03 (https://dejure.org/2006,30314)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2006 - 33 W (pat) 89/03 (https://dejure.org/2006,30314)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2006 - 33 W (pat) 89/03 (https://dejure.org/2006,30314)
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  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 89/03
    Die Warenähnlichkeit ist nämlich unter Berücksichtigung aller erheblicher Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922 - Canon; BGH GRUR 2001, 507 - Evian/Revian).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 89/03
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn einem der Marketeile eine so eigenständige, kennzeichnende und insgesamt dominierende Bedeutung zukommt, dass darin der markenmäßige Schwerpunkt des Gesamtzeichens gesehen werden kann (BGH GRUR 1996, 775 - SaliToft; GRUR 1998, 930 - Fläminger).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 89/03
    Ob Verwechslungsgefahr besteht hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfassten Waren ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTA-CHÉ/TISSERAND).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 89/03
    Die Warenähnlichkeit ist nämlich unter Berücksichtigung aller erheblicher Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 922 - Canon; BGH GRUR 2001, 507 - Evian/Revian).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 89/03
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn einem der Marketeile eine so eigenständige, kennzeichnende und insgesamt dominierende Bedeutung zukommt, dass darin der markenmäßige Schwerpunkt des Gesamtzeichens gesehen werden kann (BGH GRUR 1996, 775 - SaliToft; GRUR 1998, 930 - Fläminger).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 89/03
    Darüber hinaus sind alle weiteren Umstände zu berücksichtigten, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke (EuGH a. a. O. - Lloyd; BGH a. a. O. - ATTACHÉ/TISSERAND; GRUR 1999, 995 - HONKA).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 89/03
    Ob Verwechslungsgefahr besteht hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfassten Waren ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTA-CHÉ/TISSERAND).
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