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   BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13   

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BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13 (https://dejure.org/2013,37771)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13 (https://dejure.org/2013,37771)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2013 - 30 W (pat) 704/13 (https://dejure.org/2013,37771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 GeschmMG, § 3 Abs 1 Nr 3 GeschmMG, Art 4 Abs 2 GG
    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Darstellung einer Moschee auf einem weißen Hintergrund, eingebettet in einem roten Kreis, der von einem roten Strich diagonal durchkreuzt wird" - Berücksichtigung des Grundsrechts auf Religionsfreiheit - religiöse Anstößigkeit - ...

  • rewis.io

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Darstellung einer Moschee auf einem weißen Hintergrund, eingebettet in einem roten Kreis, der von einem roten Strich diagonal durchkreuzt wird" - Berücksichtigung des Grundsrechts auf Religionsfreiheit - religiöse Anstößigkeit - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Darstellung einer Moschee auf einem weißen Hintergrund, eingebettet in einem roten Kreis, der von einem roten Strich diagonal durchkreuzt wird" - Berücksichtigung des Grundsrechts auf Religionsfreiheit - religiöse Anstößigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 89/11

    READY TO FUCK

    Auszug aus BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13
    Von einem Verstoß gegen die guten Sitten ist danach auszugehen, wenn das Geschmacksmuster geeignet ist, das Empfinden der angesprochenen Verkehrskreise erheblich zu verletzen, indem es etwa in sittlicher, politischer oder religiöser Hinsicht anstößig oder herabwürdigend wirkt oder eine grobe Geschmacksverletzung darstellt (vgl. BGH GRUR 2013, 729, Rn. 9 - READY TO FUCK [zu § 8 Abs. 2 Nr. 5 Alternative 2 MarkenG]; GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer [zu § 4 Abs. 2 Nr. 4 WZG]; BGHZ 130, 5, 9 ff. - Busengrapscher [zu § 1 UWG a. F.]; EuG GRUR Int. 2012, 247 Rn. 14 ff. - PAKI [zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. f GMV]).

    Maßgeblich ist insoweit die Sicht eines durchschnittlichen Angehörigen der angesprochenen Verkehrskreise, wobei nicht nur die Verkehrskreise zu berücksichtigen sind, an die sich die Erzeugnisse unmittelbar richten, sondern auch die Teile des Publikums, die dem Geschmacksmuster im Alltag zufällig begegnen (vgl. BGH GRUR 2013, 729, Rn. 9 - READY TO FUCK [zu § 8 Abs. 2 Nr. 5 Alternative 2 MarkenG]; EuG GRUR Int. 2012, 247, Rn. 18 - PAKI [zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. f GMV]), zumal Geschmacksmuster aufgrund ihrer gegenständlich unbeschränkten Bekanntmachung und Verwendungsbreite Berührungspunkte mit schützenswerten Anschauungen auch von Minderheiten haben und sich deshalb ein Abstellen auf aus dem Rahmen fallende Robustheiten verbietet (BPatGE 46, 228 - Vibratoren; Eichmann/von Falckenstein, a. a. O., § 3 Rn. 19).

    Anders als im Markenrecht, wo das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG auch für die Benutzungsmarke gilt, weshalb dort bei der Bewertung nicht auf den Akt der Eintragung abgestellt werden darf (vgl. hierzu BGH GRUR 2013, 729, Rn. 18 - READY TO FUCK), ist das Neutralitätsgebot im geschmacksmusterrechtlichen Eintragungsverfahren bei der Auslegung des § 3 Abs. 1 Nr. 3 GeschmMG und der Feststellung einer religiösen Anstößigkeit entsprechend der Auffassung der Geschmacksmusterstelle also durchaus von Bedeutung.

  • EuG, 05.10.2011 - T-526/09

    PAKI Logistics / HABM (PAKI) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13
    Von einem Verstoß gegen die guten Sitten ist danach auszugehen, wenn das Geschmacksmuster geeignet ist, das Empfinden der angesprochenen Verkehrskreise erheblich zu verletzen, indem es etwa in sittlicher, politischer oder religiöser Hinsicht anstößig oder herabwürdigend wirkt oder eine grobe Geschmacksverletzung darstellt (vgl. BGH GRUR 2013, 729, Rn. 9 - READY TO FUCK [zu § 8 Abs. 2 Nr. 5 Alternative 2 MarkenG]; GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer [zu § 4 Abs. 2 Nr. 4 WZG]; BGHZ 130, 5, 9 ff. - Busengrapscher [zu § 1 UWG a. F.]; EuG GRUR Int. 2012, 247 Rn. 14 ff. - PAKI [zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. f GMV]).

    Maßgeblich ist insoweit die Sicht eines durchschnittlichen Angehörigen der angesprochenen Verkehrskreise, wobei nicht nur die Verkehrskreise zu berücksichtigen sind, an die sich die Erzeugnisse unmittelbar richten, sondern auch die Teile des Publikums, die dem Geschmacksmuster im Alltag zufällig begegnen (vgl. BGH GRUR 2013, 729, Rn. 9 - READY TO FUCK [zu § 8 Abs. 2 Nr. 5 Alternative 2 MarkenG]; EuG GRUR Int. 2012, 247, Rn. 18 - PAKI [zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. f GMV]), zumal Geschmacksmuster aufgrund ihrer gegenständlich unbeschränkten Bekanntmachung und Verwendungsbreite Berührungspunkte mit schützenswerten Anschauungen auch von Minderheiten haben und sich deshalb ein Abstellen auf aus dem Rahmen fallende Robustheiten verbietet (BPatGE 46, 228 - Vibratoren; Eichmann/von Falckenstein, a. a. O., § 3 Rn. 19).

  • BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62

    Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer

    Auszug aus BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13
    Von einem Verstoß gegen die guten Sitten ist danach auszugehen, wenn das Geschmacksmuster geeignet ist, das Empfinden der angesprochenen Verkehrskreise erheblich zu verletzen, indem es etwa in sittlicher, politischer oder religiöser Hinsicht anstößig oder herabwürdigend wirkt oder eine grobe Geschmacksverletzung darstellt (vgl. BGH GRUR 2013, 729, Rn. 9 - READY TO FUCK [zu § 8 Abs. 2 Nr. 5 Alternative 2 MarkenG]; GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer [zu § 4 Abs. 2 Nr. 4 WZG]; BGHZ 130, 5, 9 ff. - Busengrapscher [zu § 1 UWG a. F.]; EuG GRUR Int. 2012, 247 Rn. 14 ff. - PAKI [zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. f GMV]).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13
    Dieses Grundrecht wirkt in wertausfüllungsfähige und wertausfüllungsbedürftige Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe ein (Herzog, in Maunz-Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 2011, Art. 4 Rn. 71) und setzt voraus, dass sich der Staat in religiöser Hinsicht neutral verhält (BVerfGE 93, 1, 16 f.; 105, 279, 294 f.; Korioth, in Maunz-Dürig, a. a. O., Art. 140 Rn. 31), zumal bei hoheitlicher Tätigkeit.
  • BPatG, 16.09.1999 - 10 W (pat) 711/99

    Frage der "guten Sitten" i.S. von § 7 Abs. 2 GeschmMG

    Auszug aus BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13
    Rechtsprechung und Literatur nehmen einen Verstoß dann an, wenn das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt wird (RGZ 80, 221; BPatG 10 W (pat) 711/99, GRUR 2000, 1026 f., Rn. 10 - Penistrillerpfeife; Eichmann/von Falckenstein, a. a. O., § 3 Rn. 19; für das Zivilrecht: Ellenberger, in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl. 2013, § 138 Rn. 2 m. w. N.; kritisch zur Übernahme für das Patentrecht, weil zu eng: Busse, Patentgesetz, 7. Aufl. 2013, § 2 Rn. 20).
  • BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 81/11

    Markenlöschungsverfahren - "Hl.Hildegard (Wort-Bildmarke)" - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13
    Die hier in Betracht zu ziehende religiöse Anstößigkeit beurteilt sich auch unter Beachtung des durch Art. 4 Abs. 2 GG gewährleisteten Grundrechts auf Religionsausübungsfreiheit (vgl. BPatG GRUR-RR 2012, 467, Rn. 26 - Hl. Hildegard [zu § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG]).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13
    Insoweit ist von Bedeutung, dass auch Äußerungen in Wirtschaft und Werbung, also auch bei der Ausübung gewerblicher Schutzrechte, unter dem Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG stehen können, sofern sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt haben (BVerfG GRUR 2001, 170, 172 - Benetton-Werbung, Schockwerbung Benetton [zu § 1 UWG]; GRUR 2003, 442 - Benetton-Werbung, Schockwerbung Benetton II [zu § 1 UWG]; GRUR 2008, 81 - Pharmakartell [zu § 1 UWG und § 2 Abs. 2 Nr. 5 UWG]; noch offen gelassen in NJW 1994, 3342 - Mars-Kondom [zu § 1 UWG, WZG]; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 193).
  • BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01

    Vibratoren

    Auszug aus BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13
    Rechtsprechung und Literatur betonen, dass bei der Annahme von Verstößen dieser Art Zurückhaltung geboten ist (BPatG GRUR 2004, 160 - Vibratoren; …
  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Auszug aus BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13
    Insoweit ist von Bedeutung, dass auch Äußerungen in Wirtschaft und Werbung, also auch bei der Ausübung gewerblicher Schutzrechte, unter dem Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG stehen können, sofern sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt haben (BVerfG GRUR 2001, 170, 172 - Benetton-Werbung, Schockwerbung Benetton [zu § 1 UWG]; GRUR 2003, 442 - Benetton-Werbung, Schockwerbung Benetton II [zu § 1 UWG]; GRUR 2008, 81 - Pharmakartell [zu § 1 UWG und § 2 Abs. 2 Nr. 5 UWG]; noch offen gelassen in NJW 1994, 3342 - Mars-Kondom [zu § 1 UWG, WZG]; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 193).
  • BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Folienbeutelaufdrucke" - angemeldetes

    Auszug aus BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13
    Dass sich das Verbotsschild - wie vom Anmelder argumentiert - nur gegen eine besondere Ausprägung des Islam richten soll, nämlich den Bau größerer Moscheen, wie in Köln-Ehrenfeld, wo seit Jahren über den Bau einer bislang nicht fertiggestellten Moschee für 1.200 Gläubige gestritten wird, ist schon aus der eingereichten Musterdarstellung nicht klar ersichtlich und deshalb ohne Relevanz, weil nur die der Wiedergabe entnehmbare Offenbarung Gegenstand der Schutzfähigkeitsprüfung ist (vgl. BPatG 10 W (pat) 701/09, Rn. 13 - Folienbeutelaufdrucke; Eichmann/von Falckenstein, a. a. O., § 11 Rn. 26).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

  • BVerfG, 27.05.1994 - 1 BvR 916/94

    GG - Meinungsfreiheit

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