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   BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18   

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BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18 (https://dejure.org/2019,44124)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18 (https://dejure.org/2019,44124)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2019 - 30 W (pat) 543/18 (https://dejure.org/2019,44124)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (30)

  • BPatG, 24.05.2017 - 26 W (pat) 4/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Domnic.de (Wort-Bild-Marke)/DomiNIC" - keine

    Auszug aus BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18
    Gegenstand sind somit vielfältige Dienstleistungen von der Übernahme der Führung eines gesamten Unternehmens bis hin zur Übernahme von Teilbereichen, wie die Errichtung und Erhaltung von Verfahrensweisen, Aufzeichnungen und Regeln im Geschäftsleben (vgl. BPatG, 26 W (pat) 4/17).

    Dazu gehören neben der Telefonbetreuung die Vorbereitung und Bearbeitung der Geschäftspost mit allen erforderlichen Schreibarbeiten, d. h. Angebote und Rechnungen erstellen, Korrespondenz mit Kunden und Behörden führen, sowie das Ordnen, Sortieren, Ablegen und Archivieren der Geschäftsunterlagen, das Überwachen der Zahlungseingänge und das außergerichtliche Mahnwesen (vgl. BPatG, 26 W (pat) 4/17).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18
    Ob Unterscheidungskraft vorliegt, darf - entgegen dem Beschwerdevorbringen - gerade nicht abstrakt-lexikalisch beurteilt werden, sondern muss immer im Zusammenhang mit den jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen gesehen werden (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt).

    Wird eine Bezeichnung als Hinweis auf den - wie auch immer gearteten - Inhalt der Waren und/oder Dienstleistungen aufgefasst und hat sie damit eine sachtitelähnliche Funktion, dient sie nach der Verkehrsauffassung nicht als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft dieser Waren/Dienstleistungen (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BPatG 29 W (pat) 208/10 - Querdenker; 30 W (pat) 532/14 - Kokser).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein).

    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy), oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18
    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy), oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850 Rn. 28 f. - FUSSBALL WM 2006).

  • BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Querdenker" - keine

    Auszug aus BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18
    Wird eine Bezeichnung als Hinweis auf den - wie auch immer gearteten - Inhalt der Waren und/oder Dienstleistungen aufgefasst und hat sie damit eine sachtitelähnliche Funktion, dient sie nach der Verkehrsauffassung nicht als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft dieser Waren/Dienstleistungen (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BPatG 29 W (pat) 208/10 - Querdenker; 30 W (pat) 532/14 - Kokser).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12

    test - Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des

    Auszug aus BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18
    Gleiches gilt in Bezug auf die beanspruchte Dienstleistung der Klasse 41 "Herausgabe von Druckereierzeugnissen, insbesondere Büchern, Prospekten, Zeitschriften und auf elektronischen Datenträgern abgespeicherten Publikationen" (vgl. BGH GRUR 2014, 483 Rn. 18 - test), die unmittelbar auf die Produktion und Herausgabe/Veröffentlichung eines Publikationsorgans gerichtet sein kann, die den Verwalter im digitalen Zeitalter zum Inhalt hat.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18
    e) Eine Berücksichtigung der von der Markeninhaberin genannten Voreintragungen ist nicht veranlasst, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. BGH GRUR 2012, 276 Rn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V. m. w. N.).
  • BPatG, 24.11.2016 - 30 W (pat) 532/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "KOKSER" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18
    Wird eine Bezeichnung als Hinweis auf den - wie auch immer gearteten - Inhalt der Waren und/oder Dienstleistungen aufgefasst und hat sie damit eine sachtitelähnliche Funktion, dient sie nach der Verkehrsauffassung nicht als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft dieser Waren/Dienstleistungen (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BPatG 29 W (pat) 208/10 - Querdenker; 30 W (pat) 532/14 - Kokser).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18
    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy), oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 233 Rn. 45 - Standbeutel; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2008, 710 Rn. 12 - VISAGE).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BPatG, 06.12.2016 - 29 W (pat) 541/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "DER ETIKETTENKÖNNER" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 25/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Soft" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BPatG, 14.10.2015 - 24 W (pat) 51/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kommune 2.0 (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

  • BPatG, 09.04.2001 - 30 W (pat) 74/00
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BPatG, 24.01.2022 - 28 W (pat) 26/20
    Soweit nämlich Waren einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen können, ist die markenrechtliche Unterscheidungskraft zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BPatG 30 W (pat) 543/18 - Verwalter 4.0; 26 W (pat) 505/20 - geldmagnet).
  • BPatG, 01.06.2023 - 30 W (pat) 79/21
    Die der Anmelderin mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung übermittelte Senatsrecherche zeigt, dass auf Grundlage der vorgenannten Bedeutung von "INTELLIGENT" die mit dem Anmeldezeichen INTELLIGENT INDUSTRY gleichsetzte deutsche Entsprechung "intelligente Industrie" bereits vor dem Prioritätszeitpunkt im inländischen Sprachgebrauch dazu verwendet wurde (ggf. ergänzt um eine Versionsbezeichnung wie zB "4.0" ; vgl. dazu BPatG 30 W (pat) 543/18 - v. 14. November 2019 - Verwalter 4.0), um zusammenfassend und prägnant den digitalen Wandel in der Industrie durch sich selbst organisierende, intelligente Produktionsprozesse, bei denen Produkte, Maschinen, Menschen, Anlagen und Logistik digital miteinander verknüpft und vernetzt sind und mittels modernster gerätetechnischer Intelligenz weitgehend autonom agieren, zu bezeichnen, u.a. auch durch die Anmelderin selbst.
  • BPatG, 28.04.2022 - 28 W (pat) 545/20
    Insoweit ist die markenrechtliche Unterscheidungskraft daher zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BPatG 30 W (pat) 543/18 - Verwalter 4.0; 26 W (pat) 505/20 - geldmagnet; 30 W (pat) 545/17 - Die Wunderknaben; 30 W (pat) 562/17 - Travelnews).
  • BPatG, 05.08.2021 - 28 W (pat) 526/19

    Ausbildungsoffensive als Markeneintrag nicht möglich

    Soweit nämlich Waren einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen können, ist die markenrechtliche Unterscheidungskraft zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BPatG 30 W (pat) 543/18 - Verwalter 4.0; 26 W (pat) 505/20 - geldmagnet).
  • BPatG, 04.05.2020 - 26 W (pat) 505/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "geldmagnet" - Unterscheidungskraft

    Insoweit ist die markenrechtliche Unterscheidungskraft daher zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BPatG 30 W (pat) 543/18 - Verwalter 4.0).
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