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   BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17   

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https://dejure.org/2017,52117
BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17 (https://dejure.org/2017,52117)
BPatG, Entscheidung vom 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17 (https://dejure.org/2017,52117)
BPatG, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 28 W (pat) 516/17 (https://dejure.org/2017,52117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "EINSTEIN'S GARAGE" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung "EINSTEIN'S GARAGE" als Wortmarke in das Markenregister für die Klassen 35, 37, 40; Ausschluss von der Eintragung aufgrund fehlender Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "EINSTEIN'S GARAGE" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100, Rdnr. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850, Rdnr. 28 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 23.10.2007 - 32 W (pat) 28/05

    Karl May

    Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17
    Einem Zeichen, das den Namen einer berühmten Persönlichkeit aufnimmt, fehlt nur dann die erforderliche Unterscheidungskraft, wenn die angesprochenen Verkehrskreise in dem Namen lediglich eine sachbezogene oder werbewirksame Aussage sehen (vgl. BPatG GRUR 2008, 518, 521 - Karl May; GRUR 2014, 79, 80 ff. - Mark Twain; Beschluss vom 1. Juni 2017, 25 W (pat) 4/17 - einstein concept/Einstein).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100, Rdnr. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850, Rdnr. 28 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

    Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rdnr. 42 - Freixenet; BGH GRUR 2014, 569, Rdnr. 10 - HOT).
  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

    Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17
    Hiervon ausgehend besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt ihrer Anmeldung lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2013, 731, Rdnr. 22 - Kaleido; GRUR 2016, 934, Rdnr. 12, 23 - OUI; GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BPatG, 15.05.2013 - 29 W (pat) 75/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Mark Twain" - Name eines

    Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17
    Einem Zeichen, das den Namen einer berühmten Persönlichkeit aufnimmt, fehlt nur dann die erforderliche Unterscheidungskraft, wenn die angesprochenen Verkehrskreise in dem Namen lediglich eine sachbezogene oder werbewirksame Aussage sehen (vgl. BPatG GRUR 2008, 518, 521 - Karl May; GRUR 2014, 79, 80 ff. - Mark Twain; Beschluss vom 1. Juni 2017, 25 W (pat) 4/17 - einstein concept/Einstein).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17
    Hiervon ausgehend besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt ihrer Anmeldung lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2013, 731, Rdnr. 22 - Kaleido; GRUR 2016, 934, Rdnr. 12, 23 - OUI; GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rdnr. 42 - Freixenet; BGH GRUR 2014, 569, Rdnr. 10 - HOT).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17
    Hiervon ausgehend besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt ihrer Anmeldung lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2013, 731, Rdnr. 22 - Kaleido; GRUR 2016, 934, Rdnr. 12, 23 - OUI; GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 14.12.2017 - 28 W (pat) 516/17
    Hiervon ausgehend besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt ihrer Anmeldung lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2013, 731, Rdnr. 22 - Kaleido; GRUR 2016, 934, Rdnr. 12, 23 - OUI; GRUR 2013, 1143, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BPatG, 01.06.2017 - 25 W (pat) 4/17

    Verwechslungsgefahr der zur Eintragung ins Markenregister angemeldeten

  • BPatG, 08.02.2023 - 29 W (pat) 24/20

    Markenbeschwerdesache - Nichtigkeitsverfahren - "DALÍ MUSEUM BERLIN

    Anders als im Fall der Anmeldung "August-Macke-Haus" (GRUR-RR 2014, 286; vgl. insoweit auch MarkenR 2011, 230 -Dürer-Hotel; BPatG, Beschluss vom 14.12.2017, 28 W (pat) 516/17 - Einstein´s Garage) führt im vorliegenden Fall die Verbindung des Namens mit den Angaben "Museum Berlin" nicht von einem sachbezogenen Eindruck weg.
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