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BPatG, 15.01.2001 - 10 W (pat) 55/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92
Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII
Auszug aus BPatG, 15.01.2001 - 10 W (pat) 55/99
Abgesehen davon ist es nach der Rechtsprechung für die Anerkennung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht ausreichend, wenn die Kenntnis des Akteninhalts ein künftiges Verhalten des Antragstellers, sei es in rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch tatsächlicher Hinsicht, beeinflussen kann (vgl BGH GRUR 1994, 104 "Akteneinsicht XIII").Die Tatsache, daß das Interesse eines Antragstellers auch auf andere Weise als durch die beantragte Akteneinsicht befriedigt werden kann, rechtfertigt es nicht, ihn auf den anderen - möglicherweise kostenaufwendigeren - Weg zu verweisen, wenn er in dem konkreten Fall objektiv betrachtet ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht hat (vgl BGH GRUR 1994, 104, 105 - "Akteneinsicht XIII").
- BGH, 14.07.1966 - Ia ZB 9/66
Gültigkeit einer Rechtsverordnung (§ 18 DPAVO)
Auszug aus BPatG, 15.01.2001 - 10 W (pat) 55/99
Bei der Prüfung, ob dem Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht zuzuerkennen ist, muß in Anbetracht der vor Dritten grundsätzlich geheimzuhaltenden Unterlagen einer unveröffentlichten Patentanmeldung ein strenger Maßstab angelegt werden (vgl BVerfG GRUR 1964, 554, 555; BGH GRUR 1966, 698, 700 "Akteneinsicht IV; BPatGE 6, 20, 23). - BGH, 26.09.1972 - X ZB 28/71
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die Verletzung …
Auszug aus BPatG, 15.01.2001 - 10 W (pat) 55/99
Hierfür ist es ohne Bedeutung, ob die zugrundeliegende Patentanmeldung noch besteht oder schon zurückgenommen ist, zumal die Rücknahme einer Anmeldung die Akteneinsicht keineswegs ausschließt, wie die Rechtsprechung wiederholt betont hat (vgl BGH GRUR 1973, 154, 155 - "Akteneinsicht XII"; BPatGE 13, 173, 175). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BPatG, 15.01.2001 - 10 W (pat) 55/99
Bei der Prüfung, ob dem Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht zuzuerkennen ist, muß in Anbetracht der vor Dritten grundsätzlich geheimzuhaltenden Unterlagen einer unveröffentlichten Patentanmeldung ein strenger Maßstab angelegt werden (vgl BVerfG GRUR 1964, 554, 555; BGH GRUR 1966, 698, 700 "Akteneinsicht IV; BPatGE 6, 20, 23).