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   BPatG, 15.01.2008 - 33 W (pat) 205/01   

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https://dejure.org/2008,12255
BPatG, 15.01.2008 - 33 W (pat) 205/01 (https://dejure.org/2008,12255)
BPatG, Entscheidung vom 15.01.2008 - 33 W (pat) 205/01 (https://dejure.org/2008,12255)
BPatG, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 33 W (pat) 205/01 (https://dejure.org/2008,12255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • CIPReport PDF, S. 36 (Kurzinformation)

    Gallup II

    Ernsthafte Benutzung und Warenähnlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 15.01.2008 - 33 W (pat) 205/01
    Selbst geringfügige Absatzmengen können durchaus als ernsthafte Benutzung angesehen werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 582 - Vitafruit), was auch in der vorliegenden Rechtsbeschwerdeentscheidung zum Ausdruck gekommen ist.
  • BPatG, 24.06.1998 - 32 W (pat) 62/98

    Markenschutz - Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Auszug aus BPatG, 15.01.2008 - 33 W (pat) 205/01
    Damit hat er die Sache noch nicht abschließend entschieden, sie ist vielmehr vom Bundespatentgericht als Tatsacheninstanz weiter zu behandeln, so dass erst dessen abschließende Entscheidung die "Entscheidung über den Widerspruch" i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG darstellt (vgl. BPatGE 44, 163, 165 - CONTURA II, Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 43, Rdn. 9).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03

    GALLUP

    Auszug aus BPatG, 15.01.2008 - 33 W (pat) 205/01
    Auf die (zugelassene) Rechtsbeschwerde der Widersprechenden hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 6. Oktober 2005 die Entscheidung des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (BGH GRUR 2006, 152).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Auszug aus BPatG, 15.01.2008 - 33 W (pat) 205/01
    Für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren oder Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH Mitt. 2006, 512 - LIFE/THOMSON m. w. N.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03

    "turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BPatG, 15.01.2008 - 33 W (pat) 205/01
    Zunächst hat der Senat mit Beschluss vom 24. Juni 2003 (Mitt. 2004, 87) die Entscheidung der Markenstelle aufgehoben und den Widerspruch zurückgewiesen, wobei der Senat, nachdem die Benutzung der seit 1947 international registrierten Widerspruchsmarke (undifferenziert) bestritten worden ist, die rechtserhaltende Benutzung als nicht ausreichend glaubhaft gemacht angesehen hat.
  • BPatG, 28.06.2011 - 33 W (pat) 69/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "RRP/Reynolds Roadpacker (RRP)/TSCHACHE RRP Reynolds

    Benutzungshandlungen außerhalb des Benutzungszeitraums werden nach ständiger Rechtsprechung nämlich nur zur Untermauerung der Ernsthaftigkeit einer mengenmäßig begrenzten Benutzung innerhalb des maßgeblichen Zeitraums berücksichtigt, nicht aber, wenn eine Benutzung im einschlägigen Zeitraum gar nicht belegt worden ist (vgl. EuGH C-259/02 (Nr. 30, 31) - La Mer Technology; BGH GRUR 1985, 926 - topfitz/topfit; BPatG GRUR 2009, 64 (67) - GALLUP II; vgl. EuG GRUR Int. 2010, 318 (Nr. 41) - COLORIS).
  • LG Hamburg, 26.05.2009 - 312 O 726/08

    Wettbewerbsverstoß: Behinderung durch Markenanmeldung; Löschungsreife der

    Auch der von den Beklagten hierzu zitierte Beschluss des BPatG (GRUR 2009, 64) ist unbehelflich, da der dortige Umsatz von EUR 300, 00 sich nicht auf einen wertvollen Besitzstand bezog, sondern lediglich als ausreichend für die rechtserhaltende Benutzung einer Marke angesehen worden ist.
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