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   BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11   

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BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11 (https://dejure.org/2015,6586)
BPatG, Entscheidung vom 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11 (https://dejure.org/2015,6586)
BPatG, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 25 W (pat) 76/11 (https://dejure.org/2015,6586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Yosaja / YOSOI

    § 43 Abs 1 S 1 MarkenG, § 43 Abs 1 S 2 MarkenG, § 133 BGB
    Markenbeschwerdeverfahren - "Yosaja/YOSOI" - Nichtbenutzungseinrede - zur Auslegung von verfahrensrechtlichen Erklärungen - Schutzumfang einer Marke in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr der Wortmarken "Yosoja" und "YOSOI" im Bereich von Lebensmitteln für medizinische Zwecke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Yosaja/YOSOI" - Nichtbenutzungseinrede - zur Auslegung von verfahrensrechtlichen Erklärungen - Schutzumfang einer Marke in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Yosaja / YOSOI

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Yosaja/YOSOI" - Nichtbenutzungseinrede - zur Auslegung von verfahrensrechtlichen Erklärungen - Schutzumfang einer Marke in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 286
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und

    Auszug aus BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11
    Die Rechtsauffassung des Präsidenten des HABM gemäß Mitteilungen Nr. 4/03 vom 16. Juli 2003 und Nr. 2/12 vom 20. Juni 2012, wonach vor dem 20. Juni 2012 mit allen in der Überschrift einer bestimmten Klasse aufgeführten Oberbegriffen eingetragene Marken für sämtliche in der zum Anmeldezeitpunkt maßgeblichen alphabetischen Liste der entsprechenden Klasse aufgeführten Produkte Schutz genießen sollen, widerspricht fundamentalen registerrechtlichen Grundsätzen und auch der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2012, 822 - Chartered Institut of Patent Attorneys = IP-Translator).

    Auch wenn eine Marke für alle in der Überschrift einer Klasse der amtlichen Klasseneinteilung genannten Warenbegriffe eingetragen ist, stellt ihre Verwendung für Waren, die zwar nach der Klassifikation von Nizza dieser Klasse zuzuordnen sind, aber unter keinen der in der Klassenüberschrift enthaltenen Begriffe zu subsumieren sind, nach der gefestigten deutschen Rechtsprechung, die durch die Entscheidung des EuGH "IP Translator" vom 19. Juni 2012 (EuGH GRUR 2012, 822 - IP-Translator) in vollem Umfang bestätigt worden ist, keine Benutzung für eingetragene Waren dar (siehe auch Ströbele/Hacker, a. a. O., § 26 Rdn. 253; vgl. auch Bender, Erbeben in Alicante - Die Entwicklung der Gemeinschaftsmarke in Rechtsprechung und Praxis im Jahr 2012, MarkenR 2013, 1 ff.).

    Der Senat hat bei der Beurteilung der Frage nach dem Schutzumfang der Widerspruchs-Gemeinschaftsmarke die hierfür von der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 19. Juni 2012 - C 307/10 - IP-Translator, a. a. O.; Urteil vom 10. Juli 2014 - C - 420/13 - Netto Marken-Discount) entwickelten Kriterien zur Auslegung des Warenverzeichnisses und zur Frage der Reichweite der Oberbegriffe der Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation in dem vorliegenden Einzelfall angewendet.

  • EuGH, 10.07.2014 - C-420/13

    Netto Marken Discount - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie

    Auszug aus BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11
    Der EuGH hat in der genannten Entscheidung festgestellt, dass die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken vom Anmelder verlangt, die Waren oder Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, so klar und eindeutig anzugeben, dass die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf dieser Grundlage den beantragten Schutzumfang bestimmen können (EuGH, a. a. O.- IP-Translator, Tz. 49; ebenso Urteil vom 10. Juli 2014 - C-420/13 - Netto Marken-Discount, Tz. 44 - juris).

    Der Senat hat bei der Beurteilung der Frage nach dem Schutzumfang der Widerspruchs-Gemeinschaftsmarke die hierfür von der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 19. Juni 2012 - C 307/10 - IP-Translator, a. a. O.; Urteil vom 10. Juli 2014 - C - 420/13 - Netto Marken-Discount) entwickelten Kriterien zur Auslegung des Warenverzeichnisses und zur Frage der Reichweite der Oberbegriffe der Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation in dem vorliegenden Einzelfall angewendet.

  • EuG, 30.09.2014 - T-51/12

    Scooters India / OHMI - Brandconcern (LAMBRETTA)

    Auszug aus BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11
    Soweit der EuG inzwischen in zwei Entscheidungen (vgl. dazu die Urteile des EuG in den Verfahren T-66/11 vom 31. Januar 2013 - babilu/BABIDU und T-51/12 vom 30. September 2014 - LAMBRETTA I; beide Entscheidungen sind kurz dargestellt und kommentiert in GRUR-Prax, nämlich GRUR-Prax 2013, 82 und GRUR-Prax 214, 496) die Praxis des HABM u. a. mit Vertrauensschutzerwägungen gebilligt hat, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11
    a) Soweit eine Nichtbenutzungseinrede undifferenziert ohne konkrete Bezeichnung der beiden nach dem Gesetz in § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG grundsätzlich vorgesehenen Einreden erhoben wird, ist dies regelmäßig als Erhebung beider Einreden zu verstehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind (vgl. BGH GRUR 2008, 714, Rn. 23 - idw; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 43 Rn. 26 m. w. N.).
  • BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke/SPORTARENA (Wort-Bildmarke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11
    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11
    Dazu gehören vor allem Dauer und Intensität der Benutzung sowie die Art der Waren (vgl. EuGH GRUR 2003, 425, 428, Tz. 38 - Ajax/Ansul; GRUR 2006, 582, 584, Tz. 70 - VITAFRUIT).
  • BPatG, 28.06.2013 - 29 W (pat) 40/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "ZEUS-RENTENSCHUTZBRIEF/DRSB DEUTSCHER

    Auszug aus BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11
    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • BPatG, 25.06.2013 - 33 W (pat) 70/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "IMMETRO (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11
    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11
    Dazu gehören vor allem Dauer und Intensität der Benutzung sowie die Art der Waren (vgl. EuGH GRUR 2003, 425, 428, Tz. 38 - Ajax/Ansul; GRUR 2006, 582, 584, Tz. 70 - VITAFRUIT).
  • BPatG, 09.07.2019 - 26 W (pat) 4/16

    Verwechslungsgefahr der Vergleichsmarken bei Zeichenähnlichkeit "MILLE MIGLIA",

    Denn bei dieser Sachlage ist die Einredeerklärung entsprechend §§ 133, 157 BGB im Zweifel dahingehend auszulegen, dass lediglich die im konkreten Fall ausschließlich rechtserhebliche Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG erhoben werden soll (vgl. BPatG 25 W (pat) 76/11 - Yosoja/YOSOI).

    Denn bei dieser Sachlage ist die Einredeerklärung entsprechend §§ 133, 157 BGB im Zweifel dahingehend auszulegen, dass lediglich die im konkreten Fall ausschließlich rechtserhebliche Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG erhoben werden soll (vgl. BPatG 25 W (pat) 76/11 - Yosoja/YOSOI).

  • BPatG, 06.09.2017 - 28 W (pat) 514/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "KONRAD AUTO × TEILE × TECHNIK

    Bei dieser Sachlage ist eine in allgemeiner Form, ohne Differenzierung nach den Benutzungstatbeständen gemäß § 43 Abs. 1 Sätze 1 und 2 MarkenG i. V. m. § 125b Nr. 4 MarkenG erhobene Nichtbenutzungseinrede entsprechend § 133 BGB dahin auszulegen, dass lediglich die ausschließlich zulässige Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG geltend gemacht werden soll (vgl. BPatG, Beschluss vom 15. Januar 2015, 25 W (pat) 76/11 - Yosoja/YOSOI).
  • BPatG, 16.07.2018 - 25 W (pat) 561/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "AQM/AQS (Unionsmarke)/AQI/AQC (Unionsmarke)" - zur

    Die mit den Schriftsätzen der Markeninhaberin vom 20. März 2012 gemäß § 43 Abs. 1 MarkenG pauschal bzw. undifferenziert erhobene Einrede der Nichtbenutzung der Widerspruchsmarke UM 1 426 709 AQS ist als zulässige Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG auszulegen (vgl. BGH GRUR 2008, 714, Rn. 23 - idw; BPatG GRUR 2016, 286 - Yosoja/YOSOI).

    Denn auch insoweit ist die mit den jeweiligen Schriftsätzen vom 20. März 2012 für jeden Widerspruch gesondert gemäß § 43 Abs. 1 MarkenG pauschal und undifferenziert erhobene Einrede der Nichtbenutzung der Widerspruchsmarken als zulässige Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz und Satz 2 auszulegen (vgl. BGH GRUR 2008, 714, Rn. 23 - idw; BPatG GRUR 2016, 286 - Yosoja/YOSOI).

  • BPatG, 15.03.2021 - 26 W (pat) 523/19

    Markenbeschwerdeverfahren - radio ROTKÄPPCHEN (Wort-Bildmarke)/Rotkäppchen

    dd) Bei einer solchen Fallgestaltung, bei der nur eine der beiden Nichtbenutzungseinreden Rechtswirkung entfalten kann, ist die undifferenzierte Erhebung der Einrede entsprechend §§ 133, 157 BGB im Zweifel dahingehend auszulegen, dass lediglich die im konkreten Fall ausschließlich rechtserhebliche Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG erhoben werden soll (vgl. BPatG 25 W (pat) 76/11 - Yosoja/YOSOI).
  • BPatG, 12.01.2016 - 29 W (pat) 573/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Netto Marken-Discount (Wort-Bild-Marke)" - zum

    Dieses in Deutschland geltende Prinzip des "means what it says" ist - auch unter Hinweis auf die EuGH-Entscheidungen "Netto" und "IP-Translator" - vom Bundespatentgericht (Beschluss vom 15.01.2015, 25 W (pat) 76/11- Yosoja/YOSOI) vor kurzem als zutreffend bestätigt worden.
  • BPatG, 28.09.2020 - 26 W (pat) 62/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "KANANA/NANA (Unionsmarke)" - Einrede mangelnder

    dd) Bei einer solchen Fallgestaltung, bei der nur eine der beiden Nichtbenutzungseinreden Rechtswirkung entfalten kann, ist die Einredeerklärung entsprechend §§ 133, 157 BGB im Zweifel dahingehend auszulegen, dass lediglich die im konkreten Fall ausschließlich rechtserhebliche Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG erhoben werden soll (vgl. BPatG 25 W (pat) 76/11 - Yosoja/YOSOI).
  • BPatG, 21.10.2015 - 29 W (pat) 31/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ÇARSI (Wort-Bild-Marke)/CARS" - teilweise Waren- und

    Bei nationalen Markenanmeldungen müssen die Waren oder Dienstleistungen, die dem Markenschutz unterliegen sollen, stets eindeutig benannt werden oder durch die Oberbegriffe abgedeckt sein (zur Kritik an der gegenteiligen HABM-Praxis und den rechtlichen Bedenken im Einzelnen: BPatG, Beschluss vom 15.01.2015, 25 W (pat) 76/11 - Yosoja/YOSOI; vgl. hierzu auch Gemeinsame Mitteilung des HABM und der nationalen Ämter zur Anwendung der EuGH-Entscheidung "IP Translator" vom 02.05.2013, zu finden auf der Homepage des DPMA und des HABM).
  • BPatG, 18.06.2020 - 25 W (pat) 15/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kuschelmonster/Monster/MONSTER (Unionsmarke)/MONSTER

    MarkenG pauschal bzw. undifferenziert erhobene Einrede der Nichtbenutzung ist als zulässige Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG (aF) bzw. § 125 b Nr. 4 MarkenG i.V.m. § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG hinsichtlich der Widerspruchsmarken 30 2009 062 863 und UM 002 784 486, nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG bzw. § 125 b Nr. 4 MarkenG i.V.m. § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG bezüglich der weiteren Widersprüche aus den Widerspruchsmarken 30 2010 067 454 sowie UM 009 492 158 auszulegen, weil diese beiden Marken zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der angegriffenen Marke am 20. Januar 2012 noch keine fünf Jahre im Register eingetragen waren (Eintragungsdaten 21. Juli 2010 und 12. November 2010), so dass insoweit die Benutzungsschonfrist für diese Marken erst nach dem Veröffentlichungsdatum der angegriffenen Marke im Sinn des § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG abgelaufen ist (siehe zur Auslegung der Nichtbenutzungseinreden auch BGH GRUR 2008, 714 Rn. 23 - idw; BPatG GRUR 2016, 286 - Yosoja/YOSOI).
  • BPatG, 08.06.2020 - 25 W (pat) 538/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Heer/HEERA (Unionsmarke)" - Einrede mangelnder

    Soweit eine Nichtbenutzungseinrede undifferenziert ohne konkrete Bezeichnung der beiden nach dem Gesetz in § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG grundsätzlich vorgesehenen Einreden erhoben wird, ist dies regelmäßig als Erhebung beider Einreden zu verstehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind (vgl. BGH GRUR 2008, 714 Rn. 23 - idw; BPatG GRUR 2016, 286, 288 - Yosaya/YOSOI; vgl. auch Ströbele/Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 43 Rn. 26 m. w. N.).
  • BPatG, 22.02.2016 - 24 W (pat) 513/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ALBÉA (Wort-Bild-Marke)/BALEA/Balea Professional" -

    Bei dieser Sachlage ist die Einredeerklärung entsprechend § 133 BGB im Zweifel dahingehend auszulegen, dass lediglich die im konkreten Fall ausschließlich rechtserhebliche Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG erhoben werden soll (vgl. BPatG, Beschl. v. 15. Januar 2015, 25 W (pat) 76/11, Yosoja/YOSOI, verfügbar in PAVIS PROMA).
  • BPatG, 27.04.2020 - 25 W (pat) 517/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "HydraProg/Hydra (Unionsmarke)" - Einrede mangelnder

  • BPatG, 18.03.2019 - 26 W (pat) 38/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sueños/sueño BESSER SCHLAFEN (Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "appix/APPIT (Unionsmarke)" - zur rechtserhaltenden

  • BPatG, 14.12.2018 - 26 W (pat) 64/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MovieStar (Wort-Bild-Marke)/MOVISTAR

  • BPatG, 06.04.2016 - 29 W (pat) 574/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nett von Netto (Wort-Bild-Marke)" - zum

  • BPatG, 06.04.2016 - 29 W (pat) 575/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nett VON NETTO (Wort-Bild-Marke)" - zum

  • BPatG, 26.11.2018 - 26 W (pat) 554/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "petso/PETCO (Unionsmarke)" - Einrede mangelnder

  • BPatG, 16.03.2023 - 25 W (pat) 548/20
  • BPatG, 19.10.2021 - 26 W (pat) 9/20
  • BPatG, 20.05.2021 - 25 W (pat) 14/19
  • BPatG, 14.06.2018 - 25 W (pat) 62/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "iX/iX (Wort-Bild-Marke)/iX" - zur rechtserhaltenden

  • BPatG, 19.04.2016 - 24 W (pat) 513/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "KRAFT AM WERK (Wort-Bild-Marke)/KRAFTWERK

  • BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 536/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "NUTRIVIT/Nutrifit (Unionsmarke)" - Einrede

  • BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAVALLO CLASSICO (Wort-Bild-Marke)/Cavallo

  • BPatG, 19.04.2016 - 24 W (pat) 528/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "KRAFT AM WERK (Wort-Bild-Marke)/KRAFTWERK

  • BPatG, 19.04.2016 - 24 W (pat) 512/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "KRAFT AM WERK (Wort-Bild-Marke)/KRAFTWERK

  • BPatG, 09.10.2023 - 25 W (pat) 518/20
  • BPatG, 16.12.2021 - 25 W (pat) 48/19
  • BPatG, 21.05.2019 - 25 W (pat) 13/18
  • BPatG, 24.02.2021 - 25 W (pat) 520/19

    Markenbeschwerdeverfahren - TYPOMAN (Wort-Bildmarke)/TIPOMAT - Einrede mangelnder

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