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   BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03   

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BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03 (https://dejure.org/2005,25828)
BPatG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03 (https://dejure.org/2005,25828)
BPatG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 27 W (pat) 339/03 (https://dejure.org/2005,25828)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 85/03

    "Tae Bo"

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03
    Aus diesen Gründen habe auch das Oberlandesgericht Hamburg durch zu den Akten gereichtes Urteil vom 5. Mai 2005 (5 U 85/03) die Antragsteller verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Ausbildung und sportliche Aktivitäten die Zeichen "TaeBo" und/oder "European TaeBo" zu benutzen, insbesondere unter der Bezeichnung "Summercamp for TaeBo Exercises" sportliche Aktivitäten anzubieten oder zu erbringen und/oder dieses Zeichen in der Werbung zu benutzen.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03
    Nach der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist ein Zeichen dann von der Eintragung auszuschließen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Nr. 32 - Doublemint; MarkenR 2004, 99 - POSTKANTOOR).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03
    Da der Bezeichnung "Tae-Bo" nach den getroffenen Feststellungen für die relevanten Dienstleistungen kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort handelt, das vom Verkehr, sei es auch nur wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht des Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft"; GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice), scheidet auch der Löschungsgrund der mangelnden Unterscheidungskraft der Marke (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG) aus.
  • BPatG, 15.01.2003 - 32 W (pat) 158/02
    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03
    Einige der von den Antragstellern eingereichten Belege aus der Zeit nach Eintragung der angegriffenen Marke stellen Verwendungshinweise dar, die zwar nicht für den Erfolg des Antrags ausgereicht haben, dennoch aber keine völlig aus der Luft gegriffenen Zweifel an der anfänglichen und gegenwärtigen Schutzfähigkeit der Marke begründen (vgl. BPatG 32 W (pat) 158/02 - THAI-DO (PAVIS)), so dass weder der Löschungsantrag noch der Antrag auf Zurückweisung der Beschwerde der Antragsgegnerin als von vornherein aussichtslos oder nahezu aussichtslos erschienen.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03
    Da der Bezeichnung "Tae-Bo" nach den getroffenen Feststellungen für die relevanten Dienstleistungen kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort handelt, das vom Verkehr, sei es auch nur wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht des Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2002, 1070, 1071 "Bar jeder Vernunft"; GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice), scheidet auch der Löschungsgrund der mangelnden Unterscheidungskraft der Marke (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG) aus.
  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02

    Lotto für Lotterien löschungsreif

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03
    Es ist vielmehr zugunsten des Anmelders zu entscheiden, selbst wenn gewisse Zweifel an der Unterscheidungskraft bestehen oder Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Bezeichnung auf dem Weg sein könnte, sich zu einer Gattungsbezeichnung zu entwickeln (vgl. BPatG GRUR 2004, 685 - LOTTO).
  • BPatG, 19.12.1997 - 33 W (pat) 209/96

    Eintragungsfähigkeit einer zu einem Gattungsnamen gewordenen Marke

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03
    Die Entwicklung der - was die Antragsteller letztlich nicht bestreiten - von Haus aus nicht unmittelbar und ohne weiteres verständlich beschreibenden Bezeichnung "Tae-Bo" zu einem Gattungsnamen für bestimmte Fitness-Programme oder eine Sportart wäre dann anzunehmen, wenn sie schon im Zeitpunkt ihrer Eintragung als Marke von Dritten im Geschäftsverkehr als beschreibende Angabe oder gar Synonym für derartige Dienstleistungen verwendet worden wäre (vgl. BGH WRP 2003, 384, 388 - Feldenkrais; BPatG GRUR 1998, 722 - GILSONITE).
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog.

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03
    Die Entwicklung der - was die Antragsteller letztlich nicht bestreiten - von Haus aus nicht unmittelbar und ohne weiteres verständlich beschreibenden Bezeichnung "Tae-Bo" zu einem Gattungsnamen für bestimmte Fitness-Programme oder eine Sportart wäre dann anzunehmen, wenn sie schon im Zeitpunkt ihrer Eintragung als Marke von Dritten im Geschäftsverkehr als beschreibende Angabe oder gar Synonym für derartige Dienstleistungen verwendet worden wäre (vgl. BGH WRP 2003, 384, 388 - Feldenkrais; BPatG GRUR 1998, 722 - GILSONITE).
  • BPatG, 30.01.1998 - 33 W (pat) 45/97
    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03
    Allein die Tatsache, dass ein solcher Name bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Gedanken an eine bestimmte Eigenschaft der Ware (oder Dienstleistung) hervorruft, reicht zur Annahme einer bereits vollzogenen Umbildung zu einer Beschaffenheitsangabe nicht aus (vgl. BPatG 33 W (pat) 45/97 - GALLUP (PAVIS).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03
    Nach der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist ein Zeichen dann von der Eintragung auszuschließen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Nr. 32 - Doublemint; MarkenR 2004, 99 - POSTKANTOOR).
  • BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 74/03
    In der mündlichen Verhandlung haben die Beteiligten ihre Rechtsansichten aufrechterhalten und weiter vertieft, wobei sich die Vertreterin des Antragstellers den Ausführungen des Vertreters der Antragsteller in dem gleichzeitig verhandelten parallelen Beschwerdeverfahren 27 W (pat) 339/03 angeschlossen hat.

    Auch die Tatsache, dass das Hanseatische Oberlandesgericht auf die Klage der Antragsgegnerin eine Entscheidung gegen die Antragsteller im Parallelverfahren 27 W (pat) 339/03 getroffen hat, ohne den Ausgang des vorliegenden Verfahrens abzuwarten, musste den Antragsteller nicht zwingend veranlassen, der Beschwerde nicht weiter entgegenzutreten und den Löschungsantrag zurückzunehmen, denn eine Bindung des Senats an die Entscheidung des Oberlandesgerichts besteht nicht.

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